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Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrt

 
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Anarch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.10.07, 18:23    Titel: Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrt Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgender Sachverhalt. Schüler A besuchte ein Gymnasium und war das Schuljahr am wiederholen bei erneuter Nichtversetzung würde das Schulverhältnis beendet werden. Als die Klassenfahrt (Flug nach Spanien) anstand erklärte der Lehrer Schüler A, dass Schüler A für 15 Euro zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen könnte. Und im Falle einer erneuten Nichtversetzung würde er sein bezahltes Geld erstattet bekommen.

Als er dann erneut nichtversetzt wurde, musste er die Schule verlassen und konnte somit nicht an der Klassenfahrt teilnehmen. Als Schüler sein Geld zurückhaben wollte, bekam er es nicht, da der Lehrer festestellen musste, dass er selber (Lehrer) etwas falsch verstanden hatte und die Versicherung nur bei Nichversetzung bezahlt, da die Schule aber auch das Schulverhältnis beendete, sollte Schüler A nix bekommen.

Aber der Lehrer bot eine Übernahme eines anderen Schülers B an, dieser würde an der Fahrt teilnehmen und somit die gekaufte Karte übernehmen, dadurch würde Schüler A zwar wegen der Übertragung auf jemand anderen 30 Euro weniger erstattet bekommen, doch würde er einen Großteil bekommen. Als die Klassenfahrt dann einige Zeit beendet war und Schüler A erneut sein Geld verlangte bekam er gesagt, dass Schüler B vom Lehrer die Karte eines anderen Sitzenbleibers übertragen bekam und Schüler A nix erstattet bekommt.

Ist dies so ok? Oder hat Schüler A trotzdem ein Recht auf sein Geld, da ihm mehrere Versprechen seitens des Lehrers gemacht wurden, die nicht eingehalten wurden.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst stellt sich einmal die Frage, ob Schüler A überhaupt einen rechtskräftigen Vertrag mit dem Reiseveranstalter geschlossen. Oder ob nicht der Lehrer diesen geschlossen hat, was ich hier viel eher vermute.

Dann stellt sich weiters die Frage, wenn der Lehrer eine Versicherung angeboten hat, die nicht die versprochenen Leistung gewährt, ob er der Lehrer nun für die falsche Vermittlung haftet oder ob Schüler A die Einsicht in die Versicherungsbedingungen gehabt hätte.

Kann also der Lehrer nicht nachweisen, dass Schüler A zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reise volljährig war oder seine Eltern für unterschrieben haben und der wahre Reiseveranstalter samt seinen AGB bekannt gegeben wurden, haftet der Lehrer als wäre er der Reiseveranstalter.

Ich sehe die Sache so: Schüler A hätte niemals sein Einverständnis zur Teilnahme an der Reise gegeben, wenn nicht der Lehrer eine Versicherungsmöglichkeit angeboten hätte. Da diese Auskunft falsch war, haftet der Lehrer für den entstandenen Schaden. Das heißt meiner Meinung nach, er muss alle Kosten inkl. der Versicherungsprämie rückerstatten. Selbst die Umbuchungskosten darf er nicht verrechnen.

Wenn alle oben genannten Dinge zuträfen und der Lehrer sich weigert, das Geld zurück zu bezahlen, kann man Anzeige beim Ordnungsamt der Gemeinde, Stadt machen, wegen unbefugter Gewerbeausübung der Reiseveranstaltung.

Meint
Peter

[/b]
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Anarch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Danke für die schnelle unnd ausführliche Antwort.
Also, Schüler A war bereits 18. Allerdings wurden ihm die AGBs nicht bekannt gegeben. Der Name deds Reiseveransalters wurde am Rande mal erwähnt.
Schüler A hat lediglich einen "Elternbrief" unterschrieben sowie das Geld an den Lehrer überwiesen.
Eine Teilnahme wurde ihm nach Sitzenbleiben nicht gewährt, auch auf eigene Gefahr nicht, da die Schulversicheruung dies nicht decken würde. Also wurde ihm eigentlich eine bezahlte Reise seitens des Lehrers verwährt.
Wie sieht das jetzt in diesem Fall aus?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man keine AGB ausgehändigt bekommen hat und auch nicht unterschrieben hat, diese vollständig zur Kenntnis genommen zu haben (auch wenn man sie nicht erhalten hätte!) und einem die Teilnahme an der Reise verweigert wurde, stehe ich auf dem Standpunkt, dass dem Reisewilligen der komplette Reisepreis und Versicherungsprämie zu erstatten sind!

--> Anzeige beim Gewerbeamt
--> gegebenenfalls Klage beim Gericht

meint
Peter
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Anarch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Vielen Dank. Smilie
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