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Verfasst am: 07.01.05, 15:01 Titel: Hausrat.-, Glas.- und Haftpflichtversicherung
Hallo,
Ich habe oben genannte Versicherung schon seit längerem, musste diese aber noch nie beanspruchen.
Nun ist mein Glascouchtisch mir kapputt gegangen. Wie verhalte ich mich nun? Den Versicherungsvertreter anrufen und ihm dieses mitteilen? Oder Quittung raussuchen und hinschicken? Was bekomme ich überhaupt ersetzt? Das Glas oder einen neuen Tisch zum ungefähr selben Preis?
ganz einfach, den Schaden dem Versicherer (oder dem Versicherungsvertreter) melden.
Ersetzt wird grundsätzlich die Glasscheibe.
Es könnte allerdings sein, dass die Wiederherstellung einer gleichartigen Glasscheibe unverhältnismäßig teuer wird, wenn das Ding in Einzelanfertigung, womöglich noch mit runden Ecken, beim Glaser hergestellt werden muss. Dann kann man u.U. mit dem Schadensachbearbeiter verhandeln, dass man im Möbelhaus einen ähnlichen, gleichwertigen kompletten Tisch kauft, der dann aber immer noch billiger ist als die Einzelanfertigung der Scheibe.
Und immer dran denken: Auch in der Glasversicherung sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ausgeschlossen. Wenn die Scheibe also z.B. deswegen kaputt ist, weil du dich draufgesetzt hast, siehts schlecht aus mit Schadenersatz.
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