Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Überprüfen, ob die Mehrforderung rechtens ist, vor allem erst einmal, wie sie sachlich begründet wird. Überprüfen, wie die Beweislage aussieht. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.01.05, 16:56 Titel:
Solange die Gebühren im gesetzlichen Rahmen sind und Sie die mündlichen Abreden nicht beweisen können, herzlich wenig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 07.01.05, 18:24 Titel: Re: Was kann ich machen wenn RA mehr verlangt als Mündlich v
obelix1180 hat folgendes geschrieben::
Was kann ich machen wenn RA mehr verlangt als Mündlich vereinbart? :twisted:
Dasselbe, was der Anwalt machen kann, wenn der Mandant weniger zahlen möchte, als "mündlich vereinbart": Das berechnen oder bezahlen, was gesetzlich festgelegt ist.
Abweichungen davon sind nur möglich, wenn die Vereinbarung - soweit sie überhaupt zulässig ist - schriftlich getroffen wurde.
Wer sich auf mündliche Mauschelabreden berufen will - sei es als Anwalt oder als Mandant - geht damit eben leer aus.
Es wäre allerdings klüger, ersteinmal Informationen zu beschaffen, warum die Rechnung höher ausgefallen ist. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 08.01.05, 13:17 Titel: Re: Was kann ich machen wenn RA mehr verlangt als Mündlich v
obelix1180 hat folgendes geschrieben::
Kann man sich über solch einen RA bei der Anwaltskammer beschwehren ? (Wo und Wie ? )
Es gehört nicht zu den Aufgaben der anwaltilichen Berufsveretretung, die Richtigkeit oder Zulässigkeit anwaltlicher Gebührenrechnungen im Beschwerdeweg zu prüfen oder zu beurteilen.
Im Übrigen ist Ihre Darstellung völlig unsubstantiiert und läßt auch nicht im Ansatz erkennen, wo ein Fehlverhalten des Anwaltes liegen sollte.
Vielleicht einfach mal bei Asterix nachfragen - der hat bekanntlich mehr Krips in seinem kleinen Kästchen oberhalb der Nase. Mit Hinkelsteinwerfen ist es nicht getan.
Ähnliche Erfahrungen habe ich mit Rechtswanwälte auch schon gemacht.
Auch wenn es im Moment wenig hilfreich ist, handhabe ich es seitdem so, dass ich mir zukünftig wirklich alle, ausnahmslos alle vom Rechtsanwalt gegebenen Zusicherungen schriftlich geben lasse. EIn seriöser Anwalt hat damit keine Probleme. Sollte ein Anwalt dazu nicht bereit sein, Finger weg! Er wird dann wohl nicht zu seinem Wort stehen.
Wenn möglich immer mit Zeugen zu einer Anwaltsbesprechung gehen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 10.01.05, 08:57 Titel:
starlight hat folgendes geschrieben::
Ähnliche Erfahrungen habe ich mit Rechtswanwälte auch schon gemacht.
Auch wenn es im Moment wenig hilfreich ist, handhabe ich es seitdem so, dass ich mir zukünftig wirklich alle, ausnahmslos alle vom Rechtsanwalt gegebenen Zusicherungen schriftlich geben lasse. EIn seriöser Anwalt hat damit keine Probleme. Sollte ein Anwalt dazu nicht bereit sein, Finger weg! Er wird dann wohl nicht zu seinem Wort stehen.
Wenn möglich immer mit Zeugen zu einer Anwaltsbesprechung gehen.
Was meinen Sie denn mit "ähnlichen Erfahrungen"?
Was wurde - angeblich oder vermeintlich - zugesagt und dann nicht eingehalten?
Wenn Sie die Kostenprognose meinen, sollten Sie wissen, dass die Prognose auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren immer nur eine Schätzung sein kann, weil deren Anfallen vom Umfang der Tätigkeit abhängt.
Wenn Sie vereinbarte Gebühren meinen, sind diese Abreden ohnehin nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.
Anstatt hier also mit diffusen Andeutungen Stimmung zu machen, sollten Sie die Dinge beim Namen nennen, damit man weiß, bei wem das Problem bei der Seriosität liegt.
Notorisch mißtrauische Mandanten haben es irgendwann auch schwer, einen geeigneten Anwalt zu finden.
Notorisch mißtrauische Mandanten haben es irgendwann auch schwer
Gesundes Mißtrauen hat noch keinem geschadet, sondern zeugt von Intelligenz und Sachverstand. Nur der Dumme nimmt ungeprüft alles hin was ihm erzählt wird und fällt dann aus allen Wolken, wenn dem nicht so war.
Dass manche Anwälte mit mißtrauischen Mandanten ein Problem haben, ist klar.
Zitat:
Anstatt hier also mit diffusen Andeutungen Stimmung zu machen
Zu keinem Zeitpunkt habe ich mit "diffusen Äußerungen Stimmung gemacht" Soetwas zu behaupten ist entbehrt jeglicher Grundlage.
Ich habe lediglich mit meinem Beitrag versucht, dem Mandanten zu vermitteln, nicht allzu vertrauensseelig zu seinem eigenen Anwalt zu sein, da sonst ein böses Erwachen kommen kann.
Wo mache ich ferner "Stimmung", wenn ich Mandanten rate, alle Zusicherungen des eigenen Anwalts, wenn diese nur mündlich abgegeben werden, zusätzlich noch schriftlich zu fordern.
Dies ist ein absolut normaler Vorgang und wird täglich mehrere 100.000 mal so gemacht. Selbst seriöse Anwälte raten dazu um später nicht böse Überraschungen zu erleben.
Es wird sich eben nur derjenige darüber aufregen, der von Haus aus nur grosse Worte schwingt, mündlich alles zusichert, aber größte Probleme damit hat, oder gar aggresiv dem Mandanten gegenüber wird, wenn dieser die "Dreistigkeit" hat, die mündlichen Zusagen schriftlich fordert.
Mit den allerbesten Grüssen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.