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Verfasst am: 07.01.05, 17:21 Titel: Ausschreibung - Vergabe nach Losen
Hallo Zusammen,
gemäß § 5 VOL/A sind etwaige Vorbehalte bezüglich einer möglichen Vergabe der Lose an verschiedene Bieter bereits in der Bekanntmachung zu machen.
Da die Vergabe nach Losen die Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen wahren soll, ist es dann zulässig, im Rahmen der Bekanntmachung festzulegen, dass eine Angebotsabgabe nur für alle Lose zusammen möglich ist und ein Zuschlag nur für einen Anbieter über alle Lose erfolgt, eine getrennte Vergabe also ausgeschlossen ist?
VOL/A § 5 sagt aber auch, dass die Aufteilung in Lose von der Wirtschaftlichkeit (für den Auftraggeber!) abhängig ist, und die kann durch eine Aufsplitterung gefährdet sein.
Gruß, DMuck
Wenn aber eine Aufsplitterung nicht unwirtschaftlich ist, der Auftraggeber aber trotzdessen erreichen möchte, dass nur EIN Auftraggnehmer die gesamten Lose erhält - kann man in diesem Fall die getrennte Vergabe ausschließen?
Vergabeverfahren und Vergabeart werden vom Auftraggeber bestimmt, darauf haben Bieter keinen Einfluss. Auch über die Wirtschaftlichkeit einer Vergabe nach Losen entscheidet ausschließlich der Auftraggeber. Ist nun mal so
Gruß, DMuck
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