Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einklagbare Anwaltsgebühren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einklagbare Anwaltsgebühren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mutterheimat
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Pocking

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 22:58    Titel: Einklagbare Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

Ist es eigentlich richtig, daß man Anwaltsgebühren, bei berechtigten Einsprüchen, welche dann sogar noch anerkannt werden, oder nach gewonnenen Prozessen, erneut gerichtlich geltend machen kann, auch gegenüber öffentlichen Ämtern. Denn hurraschreiend hat man sich keinen Anwalt geholt. Nur um Schaden abzuwenden. Kann mir mal jemand sagen, ob und wie das geht. Braucht man dann schon wieder einen neuen Anwalt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.10.07, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Frage

Also, obwohl ich die Frage nicht 100 % verstehe, versuche ich mich an einer Antwort.

Der Mandant muss grundsätzlich seinen Anwalt bezahlen. Wenn er im gerichtlichen Verfahren obsiegt, können die Kosten des Anwalts gegen die Gegenseite festgesetzt werden. Dies kostet nichts und wird vom Anwalt, der einen im gerichtlichen Verfahren vertreten hat, eigentlich "automatisch" gemacht.

Wenn der Anwalt vorgerichtlich tätig war und die Kosten des Anwalts dem Grunde nach erstattungsfähig sind (der Gegner war im Verzug, der Gegner war zum Schadenersatz verpflichtet, die Behörde erlies rechtswidrigen Verwaltungsakt,...), können diese Gebühren als Nebenforderung im Hauptverfahren miteingeklagt werden.

Wenn man das vergisst, muss man halt noch mal ne Klage hinterher jagen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.10.07, 14:34    Titel: Re: Einklagbare Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

mutterheimat hat folgendes geschrieben::
Ist es eigentlich richtig, daß man Anwaltsgebühren, bei berechtigten Einsprüchen, welche dann sogar noch anerkannt werden, (...), erneut gerichtlich geltend machen kann, auch gegenüber öffentlichen Ämtern.
Das kommt darauf an. Es gibt durchaus Fälle, in denen man auf den Kosten für einen Anwalt sitzen bleibt (mir fallen da gerade Verkehrsordnungswidrigkeiten ein).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.