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Fitnessvertragsänderungen bei Besitzerwechsel

 
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VoSt
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Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.10.07, 17:00    Titel: Fitnessvertragsänderungen bei Besitzerwechsel Antworten mit Zitat

Wenn der Besitzer eines Fitnesstudios wechselt, hat er die Möglichkeit, die bestehenden Verträge von Mitgliedern zu ändern. Im Gegenzug haben die Mitglieder die Möglichkeit diese Vertragsänderungen abzulehnen und vorzeitig den Vertrag zu kündigen.

An welche Fristen muss sich dabei der neue Besitzer halten? Wann kann ein Mitglied davon ausgehen, dass der alte Vertrag so bestehen bleibt, obwohl der Besitzer gewechselt hat?
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VoSt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.10.07, 21:03    Titel: Beispiel Antworten mit Zitat

Zur genaueren Erläuterung hier noch ein Beispiel:

Frau XY hat im August letzten Jahres einen Vertrag im Fitnessstudio Fiktia abgeschlossen. Die Mitgliedschaft wurde zunächst auf 1 Jahr festgelegt. Im Vertrag wurde festgehalten, dass sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert, sollte keiner der Vertragspartner den Vertrag bis zum 1. Juni diesen Jahres kündigen. Am 1. Mai diesen Jahres wurde dann das Studio von einer neuen Firma übernommen. Der Vertrag wurde von keiner Seite gekündigt und die Mitgliedschaft zunächst normal weitergeführt. Im Oktober diesen Jahres trat die neue Firma dann an Frau XY heran und sagte, dass die Mitgliedschaft in dieser Form nicht fortgesetzt werden könne. Sie habe die Wahl entweder einen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen zu unterschreiben oder die Mitgliedschaft zu beenden. Außerdem erhielt sie mit sofortiger Wirkung Hausverbot bis der neue Vertrag unterschrieben sei.

Hat die neue Firma rechtens gehandelt?
Oder ist sie verpflichtet den alten Vertrag anzuerkennen?
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StAr9094
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 13.10.07, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

...meines Wissens nach müssen Vertragsänderungen, die mit einer Preisänderung verbunden sind, vom Verbraucher nicht hingenommen werden. Soweit die Verbraucherseite...wie aber die Fristsetzung für die Kündigung seitens des Anbieters in solch einem Fall ist, weiß ich leider nicht - ich gehe aber davon aus, dass ein Hausverbot ein eher selbstschädigender Weg ist, die Mitglieder zum Abschluss neuer Verträge zu animieren...es sei denn, der neue Besitzer ist auf dem Wege "Lonesome-City" zu gründen Winken
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.10.07, 23:20    Titel: Re: Fitnessvertragsänderungen bei Besitzerwechsel Antworten mit Zitat

VoSt hat folgendes geschrieben::
Wenn der Besitzer eines Fitnesstudios wechselt, hat er die Möglichkeit, die bestehenden Verträge von Mitgliedern zu ändern.
Wer sagt das? Geschockt

Spätestens hier
VoSt hat folgendes geschrieben::
Außerdem erhielt sie mit sofortiger Wirkung Hausverbot bis der neue Vertrag unterschrieben sei.
glaube ich, daß ganz wesentliche Dinge in Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht erwähnt wurden.

Und verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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VoSt
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Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 10:12    Titel: Re: Biber Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Meine eigenen Recherchen haben folgendes ergeben:
-Fitnessverträge sind rechtlich schwer einzuordnen, sind entweder Dienst- oder Mietverträge oder Mischformen.
-Wenn der Besitzer eines Studios wechselt, so kann er Preiserhöhungen vornehmen. Diese müssen zwar von den Mitgliedern nicht hingenommen werden, aber sie können lediglich fristlos kündigen. Das man auch nach einem Besitzerwechsel auf seinen alten Vertrag bestehen kann, habe ich nirgendwo gefunden. ==>Dies war die vorherrschende Meinung im Internet, ist dies falsch?? Haben die alten Verträge trotz Besitzerwechsel Gültigkeit und können die Mitglieder auf diese bestehen??

==>Zum Hausverbot: Frau XY wurde in einem Gespräch mit der neuen Firma dazu aufgefordert, einen neuen Vertrag mit höheren Gebühren zu unterschreiben. Da sie zunächst davon ausging, dass ihr bestehender Vertrag Gültigkeit habe, lehnte sie dies ab und verwies auf den bestehenden. Die neue Firma behauptete dieser Vertrag habe seine Gültigkeit verloren, da er mit der alten Firma abgeschlossen worden sei und diese nicht mehr im Besitz des Studios sei. Als Frau XY den neuen Vertrag immer noch nicht unterschreiben wollte, bot ihr die neue Firma an, sie könne gerne die Rechtslage prüfen, ihre Mitgliedskarte würde allerdings solange gesperrt werden. Dies kommt einem Hausverbot gleich, da Frau XY ohne Mitgliedskarte nicht in das Fitnessstudion hinein gelangen kann und somit auch nicht trainieren kann.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die alten Fitnessverträge behalten dann ihre Gültigkeit, wenn der neue Betreiber des Fitnessstudios in diese Verträge eingetreten ist. Das kann Ihnen hier niemand beantworten, da keiner die genaue Sachlage kennt. Indizien für einen Vertragsübergang wären z. B., wenn das Fitnessstudio weiter unter demselben Namen betrieben wird, die alten Mitgliedskarten weiter verwendet werden, der bestehende Kundenstamm "mit verkauft" worden ist etc. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Hier könnte es sich, wenn man den alten Betreiber kennt, anbieten, diesen nach dem Inhalt des Kaufvertrages zu fragen.

Eindeutig wäre es nur, wenn die Geschäftsanteile einer Betreiberfirma (beispielsweise einer GmbH) vollständig von einem Käufer übernommen worden wären.

Im Zweifel --> Rechtsanwalt aufsuchen, soll der das prüfen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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