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Hallo,
War bis Ende 2002 bei einem Mieterschutzbund Mitglied.
Diesen hab ich gekündigt, weil zum 01.01.2003 die neue Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Nun hab ich einen Fall, in einer MIetsache, die sich Mitte 2002 ergeben hat, rechtlich aber hat sich der gegenseitige Mandant erst in 2003 gemeldet um seine Forderungen geltend zu machen.
Nun bezahlt mir meine Rechtschutzvers. keine Anwaltsbeihilfe weil der Vertrag erst nach dem geschehen abgeschlossen wurde, und der Mietschutzbund will mir auch nicht mehr weiterhelfen, weil ich kein Mitglied mehr bin.
Gibt es nicht etwas, was man dagegen tun kann. Wer von beiden muss mir für diese in 2002 geschehene Sache weiterhelfen? Das kann doch nicht angehen, dass von keinem rechtliche Hilfe geleistet wird.
Danke für zahlreiche Antworten.
Hallo Mutti!
Meiner Meinung nach muss hierfür der MIeterschutzbund, bei dem Sie bis Ende 2002 Mitglied waren, einstehen. Klar werden die sich erst mal weigern, weil Sie dort nicht mehr Mitglied sind und versuchen, Sie abzuspeisen. Haken Sie dort nach, lassen Sie sich das nicht gefallen. Weisen Sie darauf hin, dass, meiner Meinung nach, der Mieterschutzbund bis zum Ende des Mitgliedsjahres vollumfänglich verpflichtet ist, vertraglich vereinbarte Leistungen zu erbringen, da Sie bis zum Ende auch Leistungsbeitrag entrichtet haben.
Rechtlich kommt es nicht darauf an, wann die Leistung geltend gemacht wurde, sondern darauf, wann der Rechtsfall eingetreten ist (Mitte 2002)
Die Rechtschutzversicherung muss hierfür nicht aufkommen, da diese nur für Versicherungsfälle aufkommt, die nach Abschluss des Vertrages entstehen. Hierzu muss zudem noch eine gewisse Wartezeit von mind. 3 Monaten erfüllt sein.
Leider ist es in der heutigen Zeit so, dass sich jeder erst mal um die Leistung drückt, in der Hoffnung dass sich der Fall dann von alleine löst und der Versicherungsnehmer sich damit abfindet und nichts mehr unternimmt.
In der Hoffnung Ihnen damit geholfen zu haben wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg
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