Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.09.04, 14:43 Titel: Keine Freistellung zur Prüfung
ich habe nebenberuflich einen Kurs besucht, um meinen Berufsabschluss nachzuholen. Demnächst finden die schriftlichen Prüfungen bei der IHK statt. Da habe ich Urlaub beantragt und genehmigt bekommen. Im Januar soll dann die mündliche Prüfung folgen. Auch hier habe ich Urlaub beantragt. Diesen habe ich nicht genehmigt bekommen, weil in dieser Zeit Urlaubssperre ist. Es geht eigentlich nur um einen Tag.
Mein Chef ist dermaßen stur und zeigt keinerlei Einsicht. Kann ich irgendwas vorbringen, dass mir das Recht gibt zur Prüfung zu gehen?
Verfasst am: 26.09.04, 15:35 Titel: Re: Keine Freistellung zur Prüfung
Gibt es eine Betriebsrat?
Der AG kann Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. In meinen Augen kann das bei dir (zumal nur ein Tag und erst im Januar) nicht dringend sein.
Du müsstest dir die Erlaubnis aber dann übers Arbeitsgericht holen wenn dein AG nicht irgendwie Einsicht zeigt.
Ansonsten ist dein Weiterbildung aber Privatsache und grundsätzlich muss der AG speziell darauf keine Rücksicht nehmen
Verfasst am: 26.09.04, 20:16 Titel: Re: Keine Freistellung zur Prüfung
Fall ich denn nicht unter BBiG und kann eine Freistellung gemäß §7 beantragen? Ich meine ich mache die Prüfung aufgrund §40 Abs. 2 BBiG. Schließlich ist es keine Weiterbildungsprüfung sondern eine Ausbildungsprüfung.
Verfasst am: 26.09.04, 20:24 Titel: Re: Keine Freistellung zur Prüfung
Sie hatten gesagt Sie besuchen den Kurs nebenberuflich. Ist der Arbeitgeber denn Ihr Ausbilder im Sinne des BBiG? Haben Sie mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen oder einen normalen Arbeitsvertrag?
Evtl. kommt in Betracht § 275 Abs. 3 iVm § 616 BGB. Falls ja, wäre eine Urlaubsgewährung für den Arbeitgeber günstiger.
Verfasst am: 26.09.04, 20:58 Titel: Re: Keine Freistellung zur Prüfung
Danke für die Antwort. Natürlich habe ich nicht einen Ausbildungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen - wäre ja noch schöner. Ich dachte ja nur, man könnte den Paragrafen anwenden. Für diverse Ganztagsseminare in letzter Zeit hat mich mein AG auch freigestellt, ohne dass ich dafür Urlaub nehmen musste. Weiß der Kuckuck, warum er sich jetzt querstellt.
Bevor ich mich jetzt in die Untiefen des BGB hineindenke, werde ich morgen mal mit der IHK reden. Vielleicht haben die Einsicht und ich bekomme gleich den ersten Termin am Prüfungstag. Dann komm ich halt später zur Arbeit an diesem Tag. Da kann der AG auch nichts machen (Gleitzeit).
(Oh wie ich die Wirtschaftslehre hasse. Hoffentlich werden in der Prüfung nicht so dämliche Fragen gestellt.)
Verfasst am: 26.09.04, 21:08 Titel: Re: Keine Freistellung zur Prüfung
Inga hat folgendes geschrieben::
Fall ich denn nicht unter BBiG und kann eine Freistellung gemäß §7 beantragen?
BBiG § 7 Freistellung
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
Inga, wie du ja später schreibst ist dein Arbeitgeber NICHT dein Ausbilder. Also DIESER § "passt" schon mal nicht.
Aber das mit der Bitte um einen frühmorgendlichen Prüfungstermin wäre zumindest einen Versuch wert.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.