Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.09.07, 19:02 Titel: Lackschaden am PKW vom Kind verursacht (Hakenkreuz)
Hallo,
ich habe folgendes Problem, als ich heute in eine andere Stadt zu einem Bekannten gefahren bin habe ich meinen PKW an einem Stadtpark abgestellt. Als ich durch den Park lief fielen mir 2 ca 10 Jahre alte Jungen auf die mit Kreide Hakenkreuze an Bäume und ähliches malten.
Als ich an meinen Pkw angekommen bin, musste ich mit Erschrecken feststellen das mein Fahrzeug an sehr vielen Stellen mit Hakenkreuzen bemalt war.
Verärgert wischte ich die Kreuze weg und suchte die beiden Kinder um sie zur Rede zustellen. Ich schockte sie als ich Ihnen sagte das in wenigen Minuten die Polizei eintreffen würde. Sie gaben alles sofort zu. Als ich Ihnen klar gemacht habe was sie hier eigentlich tun würden entschuldigten sie sich bei mir und ich lief wieder zu meinem PKW.
Als ich dort angekommen bin, habe ich gesehen das sich ein ca. 10 x 10 cm grosses Hakenkreuz auf meiner Motorhaube abgebildet hatte was sich auch nicht mehr entfernen lies, die beiden mussten mit der Kreide so doll aufgedrückt haben das sich richtige tiefe Kratzer gebildet haben.
Daraufhin suchte ich die Beiden erneut leider vergebens.
Ich ging anschliessend in die Schule die sich am Park befand um herauszufinden wer die Beiden waren und promt wusste die Lehrerin auch gleich von wem ich redete.
Wir tauschten die Nummern aus und sie versicherte mir das sie sich umgehend darum kümmern wird. So ein ähnlicher Fall muss sich mit den Beiden schon einmal ereignet haben.
Sie sagte mir das wenn des Jungen Vater keine Haftpflichtversicherung hat, sie es versuchen wird über die Schulversicherung abzuklären.
Meine Frage ist jetzt ob die Versicherung der Schule wirklich dafür aufkommen kann und wenn nicht wer mir dann den Schaden bezahlt wenn der Vater nicht so eine Versicherung hat?
Ausserdem tut es was zur Sache das mein PKW schon etwas älter ist? Hätte der Junge mir einen Stern oder eine Sonne reingeritzt würde ich mir sagen ok altes Auto egal, aber ich muss ehrlich sagen das ich nicht mit einem Hakenkreuz draussenrum fahren möchte.
Ich danke Euch vielmals für Eure Antworten im Voraus!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.09.07, 20:15 Titel:
Ich verschiebibere mal ins Versicherungsrecht und empfehle ansonsten den umgehenden Einsatz eines guten Lackgrundreinigers bzw. einer entsprechenden Politur. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 25.09.07, 21:38 Titel:
Interessant würde ich noch die Frage finden in wieweit der Halter zur Entfernung verpflichtet ist wenn er den Schaden nicht ersetzt bekommt und ob ggf. das Fahrzeug sofort bis zur Behebung aus der Öffentlichkeit zu entfernen ist bzw wie lange noch so weitergefahren werden darf... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Aber ohne Scherz. Je länger die Zeit vergeht, um so schlechter sind die Möglichkeiten eine Schadendurchsetzung.
Mehrere Probleme trefen aufeinander:
- Schuldfähigkeit der Kinder. Ich denke ja. Eine entsprechende Einsicht sollte in dem Alter schon gegeben sein.
- Aufsichtspflichtverletzung durch die Schule? mmh, zu wenig Info`s
- Haftpflichtversicherung über die Eltern eines der Jungen vorhanden? -> zur Inanspruchnahme reicht bereits e. Schädiger (gesamtschuldnerische Haftung)
Auf alle Fälle erfolgt bei altem lack ein hoher Abzug Neu für Alt. Und eine punktuelle Lackierung sieht wahrscheinlich Doof aus.
Verfasst am: 16.10.07, 11:28 Titel: Ich glaube nicht das diese Früchtchen wirklich wissen.....
Kasko hat folgendes geschrieben::
... das ist schon ein Kreuz mit dem K...
Aber ohne Scherz. Je länger die Zeit vergeht, um so schlechter sind die Möglichkeiten eine Schadendurchsetzung.
Mehrere Probleme trefen aufeinander:
- Schuldfähigkeit der Kinder. Ich denke ja. Eine entsprechende Einsicht sollte in dem Alter schon gegeben sein.
- Aufsichtspflichtverletzung durch die Schule? mmh, zu wenig Info`s
- Haftpflichtversicherung über die Eltern eines der Jungen vorhanden? -> zur Inanspruchnahme reicht bereits e. Schädiger (gesamtschuldnerische Haftung)
Auf alle Fälle erfolgt bei altem lack ein hoher Abzug Neu für Alt. Und eine punktuelle Lackierung sieht wahrscheinlich Doof aus.
Diese Bengel wissen um der Wirkung dieses Symbols, und den Schrecken der Erwachsenen.
Würde man keinen Aufwand und Empörung zeigen gäbe es solche Sachen gar nicht.
Es sind Blagen die diese Wirkung erkannt haben und zur Provokation nutzen.
Jetzt wird man die aufklären und die werden nocht intensiver "arbeiten" wissen um der Wirkung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.