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Neuer Versicherungsnehmer ?

 
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 10:04    Titel: Neuer Versicherungsnehmer ? Antworten mit Zitat

Person A war Inhaber einer Personengesellschaft, sagen wir mal "Schreinermeister" Inh. Frank Michel" (keine juristische Person). Person A hatte bis 2005 ein KFZ auf die Firma angemeldet, 20 Jahre unfallfrei.

In 2007 möchte Person A jetzt Privatperson ein KFZ anmelden und den SF Rabatt behalten.
Die Versicherung lehnt dies ab. Begründung: Juristisch gesehen handelt es sich um einen NEUEN Versicherungsnehmer, also muss eine Übertragung stattfinden. Dies ist aber nur innerhalb eines Jahres möglich.

Person A ist der Meinung der Versicherungsnehmer hat sich nicht geändert, (in beiden Fällen Person A nur mit unterschiedlichen Einkunftsarten) demnach verfällt der Rabatt erst in 7 Jahren.

Wer weiss weiter? Habe keine Gesetze gefunden Weinen Danke schon mal im Voraus
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

abseits der rechtlichen Seite:
kleinliches Verhalten des Versicherers, das sicherlich auf einem Mißverständnis beruht.
Ein Anruf sollte _in dem Fall_ hilfreich sein aufzuklären, daß Schreinermeister und A dieselbe Person sind.
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chatterhand
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

A hat bei der Versicherung angerufen. Begründet wird dies durch eine Handlungsanweisung der Rechtsabteilung, wonach alle Firmen wie juristische Personen zu behandeln sind auch wenn sie keine sind. Ist bisher noch keinem aufgefallen, an einer Lösung wird gearbeitet.

Danke nochmal Winken
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na das klingt doch schon besser Smilie
Wenn die das so handhaben, kann es (der lieben Ordnung halber) passieren, daß noch eine Übertragungserklärung notwendig wird.
Ironie an/
Vorsicht, bei nicht vorhandener Befreiung von Beschränkung nach § 181 BGB Winken
Ironie aus:
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