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Reparaturverpflichtung

 
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ewz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 16:56    Titel: Reparaturverpflichtung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Das Problem ist das die gegnerische Versicherung den Schaden nicht so ohne weiteres auszahlen will (ich muss 50 % des Schadens selbst tragen)(leichter Front Schaden, Stosstange, Lampen)

Der Schaden beträgt ca. mit MwSt. 3500 Euro.
Restwert des Autos beträgt mit MwSt 2750 Euro.
Wiederbeschaffungswert des Autos mit MwSt 3850 Euro

Ich wollte mir den Schaden auszahlen lassen aber die Versicherung hat mir ca 150 Euro angeboten mit dem verkauf meines Auto’s in Bayern (ich wohne in Niedersachsen, Braunschweig). Da habe ich natürlich nein gesagt (ich brauch mein Auto noch)

Dadurch haben sie einen Gutachter geschickt. Der hat dasselbe festgestellt wie der DEKRA Gutachter.

Und nun zahlen sie mir erst Geld aus wenn ich nachweisen kann dass ich den Schaden Repariert habe (mit Gutachternachweis).
Begründung: Ich könnte nach dem ich das Geld habe das Auto (mit Schaden) verkaufen (was ich nicht mache weil ich brauche mein Auto noch)

Ziel: Ich möchte das Geld haben. Denn es lohnt sich nicht mehr das 6 Jahre alte Auto zu Reparieren. Wie gesagt leichter Frontschaden (Stosstange, Lampen)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sagen wie ich das Geld bekomme. Weil ich habe wenig Ahnung von den Dingen und befürchte das die Versicherung mich benachteiligen will.

MfG Uwe
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Uwe,
In dem Falle rate ich ganz dringend dass der Geschädigte zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geht und die angegebenen Zahlen prüfen lässt.
Nach den vorliegenden Zahlenwerten und den genannten Vorgängen ist es nicht korrekt, wie von der Versicherung gehandelt wird.
Falls man nun annehmen würde dass diese genannten Zahlen korrekt wären....so etwas nennt sich schlicht "Schadensmanagement" und hat mit fairen Spielregeln nichts zu tun.

Gruss Lackschleifer.....


P.S.: ....sicherlich würgt wieder jemand diesen Kommentar in die Tonne..... Smilie
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ewz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

ja erst mal danke für die antwort. Das war auch mein nächster gedanke. Aber ich wollte mal wissen ob jemand noch eine Idee hat, ob man die sache auch ohne anwalt klären kann.

Muss eigendlich der Unfallverursacher die Kosten tragen oder ich?
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss eigendlich der Unfallverursacher die Kosten tragen oder ich?
(ich muss 50 % des Schadens selbst tragen)


...die Antwort wurde bereits im ersten Text beantwortet....die auch im anwaltlichen Bereich gilt....

Gruss Lackschleifer....

>>>Edit: Ein früherer Nachbar hatte solch einen Fall gehabt und dadurch erfuhr ich auch, wie er dies geregelt hat. Man hatte ihm erläutert dass er seinen Schaden in dem Umfang tragen muss, wie auch die Schuldfrage aufgeteilt wurde. Dies dürfte vielleicht auch in diesem Falle zutreffend sein. Allerdings war die Aufteilung 70:30...leider für ihn....<<<


Zuletzt bearbeitet von Lackschleifer am 16.10.07, 15:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hinweis hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)


Ich würde mich in so einem Fall vertrauensvoll an einen Anwalt wenden, insbesondere dann, wenn ich wenig bis keine Ahnung hätte.

Verschiebibert ins Versicherungsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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