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Mal angenommen.....in einer Mandatsanzeige von einem RA an eine Versicherung heisst es:
Da unser Mandant nicht in der Lage ist, die nötigen Beträge vorzulegen, bitten wir zur Vermeidung einer Zwischenfinanzierung um Überweisung eines Vorschusses. Die Reparaturkosten werden voraussichtlich € 567,99 netto
betragen.
Nun erfährt der Mandant, nachdem das Schreiben vom RA an die Vers. verschickt wurde von dem Gutachter, dass das GA höher ausfallen wird, als zunächst angekündigt.
Ist das problematisch? Wundert sich die Versicherung ggf, wie die Mandantin auf die zunächst angegebene Summe von 567,99 EUR kam?
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