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Verfasst am: 27.09.07, 18:52 Titel: Einbruch und Hausratsversicherung
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zur Hausratsversicherung:
Nehmen wir mal an, A hätte ein sauteueres Schloss in seiner Wohnung. Jetzt versucht jemand einzubrechen und zerstört das Schloss, schafft es aber nicht in die Wohnung einzudringen. Zahlt in diesem Fall die Hausratsversicherung für ein neues Schloss?
Man macht eine polizeiliche Aufnahme d. versuchten Einbruchs.
Dann tritt man an die Hausratversicherung d. Mieters (zur Wohnung) heran und meldet den Schaden als versuchten Einbruch-Diebstahl. Mache Gesellschaften sind kulant und regulieren.
Sollte das Schloss zum eigenen Einfamilienhaus gehören, dann an die Hausratversicherung herantreten oder die Gebäudeversicherung (wenn dort Einbruchdiebstahl über Sonderklausel mitversichert).
Sollte im 1.Fall die Hausratversicherung ablehnen, dann den Vermieter fragen, ob Schaden bei dessen Gebäudeversicherung eingereicht werden kann.
Also ich muss mir immer wieder die gleiche Frage stellen: Wieso geht man automatisch davon aus, dass es bei einer Wohnung auch einen Vermieter gibt.
... warum so genervt? Schreibe halt das wichtigste gleich, dann klappts halt mit dem Nachbarn und außerdem unterhalten wir uns nicht über Apfelsinen. (im übrigen lecker)
Hausratversicherung fragen,wenn die Prämie gezahlt wurde machen die das bestimmt auf Kulanz.
Zum letzten Satz von myLord: typischer Versicherungsbetrug ist auch daran zu erkennen, dass man nur tatenlos zuschaut und den Schaden dadurch vergrößert!
... warum so genervt? Schreibe halt das wichtigste gleich, dann klappts halt mit dem Nachbarn und außerdem unterhalten wir uns nicht über Apfelsinen. (im übrigen lecker)
Sorry, war nur etwas genervt von der Arbeit und einem Streit an der Supermarktkasse heute, der übrigens in die gleiche Richtung ging. Ich reihe der Kassiererin meine Kreditkarte (Amex Business Gold), sie schaut mich an und sagt: "Das ist nicht Ihre Karte. Sie sind noch viel zu jung und sehen auch nicht so aus, als könnten Sie mit so viel Geld umgehen, um so eine Karte zu besitzen". Naja, jedenfalls denke (hoffe) ich, dass ich heute der Geschäftsführung beim Thema Personalabbau geholfen habe.
Aber nun mal zurück zur Ausgangsfrage und dem Grund. Einige Versicherungen verschicken in den letzten Tagen Briefe mit Hinweisen, wie man "Objekte" sichert. Alarmanlagen, Fenstergitter, etc. Doch jetzt habe ich mir wirklich die Frage gestellt, was die Versicherung damit machen will. Klar, ein Einbruch ist Stress genug, sodass man diesen vermeiden sollte, ich persönlich habe da auch etwas tiefer in die Tasche gegriffen, nur um sicher zu sein, dass niemand in meine vier Wände kommt. Aber was, wenn das doch jemand versucht und an den Sicherheitsanlagen scheitert. Dann würde ich es eigentlich nur Fair finden, wenn die Versicherung die Kosten für die Neuanschaffung übernehmen würde, die höchstwahrscheinlich nur ein kleiner Bruchteil dessen sind, was die Versicherung tragen müsste, wenn jemand tatsächlich die Wohnung leerräumen würde.
aus meiner praxis kenne ich es so, daß auch der versuchte ED vom versicherer erstattet wird, WENN die polizei auch einen versuchten ED bestätigt, und keine sachbeschädigung oder vandalismus o.ä.
ob das aber nun bei allen versicherern so gehandhabt wird...? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
aus meiner praxis kenne ich es so, daß auch der versuchte ED vom versicherer erstattet wird, WENN die polizei auch einen versuchten ED bestätigt, und keine sachbeschädigung oder vandalismus o.ä.
ob das aber nun bei allen versicherern so gehandhabt wird...?
jepp, das steht so in den Hausratbedingungen. z.B. § 2. Abs. 1 f der VHB 92:
versichert sind die Kosten für die Reparatur von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (...) entstanden sind
Die beschädigte Wohnungseingangstür ist unstreitig Gebäudebestandteil, und diese Tür ist (vermutlich) unstreitig durch den Versuch eines Einbruchdiebstahls beschädigt worden. Also ganz klar ersatzpflichtig. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
aus meiner praxis kenne ich es so, daß auch der versuchte ED vom versicherer erstattet wird, WENN die polizei auch einen versuchten ED bestätigt, und keine sachbeschädigung oder vandalismus o.ä.
ob das aber nun bei allen versicherern so gehandhabt wird...?
jepp, das steht so in den Hausratbedingungen. z.B. § 2. Abs. 1 f der VHB 92:
versichert sind die Kosten für die Reparatur von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (...) entstanden sind
Die beschädigte Wohnungseingangstür ist unstreitig Gebäudebestandteil, und diese Tür ist (vermutlich) unstreitig durch den Versuch eines Einbruchdiebstahls beschädigt worden. Also ganz klar ersatzpflichtig.
I.d.F. schon es gibt aber durchaus Fälle wo die Unterscheidung Vandalismus <-> ED sehr viel schwerer fällt, es ist wohl leider schon so, dass es bei manchen Gesellschaften - in finanzieller Hinsicht - besser ist den Einbruch nicht so sehr zu verhindern.
Nicht immer die Gesellschaften sparen, sonder auch der Eine oder Andere ach ja so gebeutelte Versicherungsnehmer sucht im Schadenfall mehr als nur seinen Schadenersatz, sondern sieht es als Sport an, die Versicherung zu beschupsen.
Im Grunde ist es doch klar: Es gibt Mindestsicherungsstandarts. Und dass ich bei Nichteinhaltung nicht den entsprechenden Schadenersatz erwarten kann ist selbsterklärend.
Nicht immer die Gesellschaften sparen, sonder auch der Eine oder Andere ach ja so gebeutelte Versicherungsnehmer sucht im Schadenfall mehr als nur seinen Schadenersatz, sondern sieht es als Sport an, die Versicherung zu beschupsen.
Im Grunde ist es doch klar: Es gibt Mindestsicherungsstandarts. Und dass ich bei Nichteinhaltung nicht den entsprechenden Schadenersatz erwarten kann ist selbsterklärend.
@Kasko sehe ich genauso, gibt wirklich viele VN die nach dem Motto denken: "Ich habe jahrelang gezahlt jetzt hole ich mir mal die richtig fette Kohle". Gibt meiner Meinung aber auch Versicherungen die bei Kunden die sich nicht so toll auskennen versuchen zu sparen.
Also ich stehe vor dem Problem: Eine neue Haustür muß her. Die Frage die sich mir stellt:
Soll ich extra Geld für einen ganz besonderen Einbruchschutz ausgeben? Also wenn das super teure Zylinderschloss für 250 EURO durch einspritzen von Kleber unbrauchbar wird, so ist das mein Problem weil Vandalismus vieleicht in der Hausrat/Gebäude? -Versicherung ausgeschlossen ist. Wer käme bei der Frage des beschädigten Schliesszylinders in Frage/ gleiches gilt für Fensterbeschläge.
Nehme ich den preiswertere Zylinder ist der Schaden nicht ganz so groß.
(Wenn ich davon ausgehen würde der Täter wäre wie so oft nicht zu ermitteln)
@Zafilutsche: Ist das jetzt ´ne neue Frage, die mit dem ursprünglichen Thema nur am Rande was zu tun hat?
So ein Schaden (Unbrauchbarmachen des Schließzylinders durch Klebstoff) wäre in der Hausratversicherung nicht versichert. Erstens handelt es sich bei der Haustür nicht um "Hausrat" in Sinne der Bedingungen, sondern um einen Gebäudebestandteil. Dann hat sich keine versicherte Schadenursache verwirklicht. In der Hausratversicherung sind zwar "Vandalismusschäden" mitversichert, aber ausdrücklich "Vandalismus nach Einbruch". Das liegt hier nicht vor. Es wurde noch nicht in die Wohnung eingebrochen. Die Position "Kosten für Schlossänderung" ist ebenfalls nicht zutreffend, denn die zieht nur bei Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat. Liegt hier eindeutig nicht vor.
Also kein Versicherungsschutz aus der Hausratversicherung.
Anders könnte es bei der Wohngebäudeversicherung aussehen: da gibt es mittlerweile durchaus Deklarationen, in denen reine Vandalismusschäden mitversichert sind. Dabei ist zwar überwiegend an Graffitischäden gedacht, aber ein zerstörter Schließzylinder durch Klebstoff - na, das wär mal was Neues.
Viele Gesellschaften, die das anbieten, haben aber einen Selbstbehalt für derartige Schäden - da kann es dann passieren, dass der Schaden niedriger ist als der SB. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Die Frage drängte sich mir halt auf, nachdem ich dieFragestellung des Threadstarters gelesen habe. Und weil ich in kürze eine neue Wohngebäudeversicherung abschliessen möchte und das mit dem Kauf einer neuen Haustüre einhergehen soll.
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