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Eltern-Lehrergespräch/Begleitung erwünscht! Erlaubt?

 
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 12:06    Titel: Eltern-Lehrergespräch/Begleitung erwünscht! Erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bitte um verbindliche Info mit Quellenangabe im Schulrecht (Niedersachsen), ob Eltern zu einem Gesprächstermin in der Schule (Grundschule, Gespäch mit Klassenlehrer) die Mitnahme einer Person als Zeugen sowie Fürsprecher gestattet ist.

Die mitzunehmende Person arbeitete privat über 4 Wochen mit dem Kind einen erheblichen Lernrückstand auf, die Schule hatte zuvor nicht gefördert, wollte aber eine Überprüfung auf so.-päd. Förderbedarf (2.Klasse, Kind (9 Jahre) konnte noch nicht lesen) einleiten.

Die private Förderung macht dies jetzt unnötig,da das Kind inzwischen liest. Die KL steht der priv. Fördermaßnahme skeptisch gegenüber und es ist möglich, dass sie das Gespräch in Anwesenheit der 3.Person verweigert bzw. diese der Schule verweist.

Um die private Fördermaßnahme zeitlich durchführen zu können (das Kind nicht zu überfordern durch Vormittags- UND Nachmittagsunterricht, hatten die Eltern das Kind auf ärztliches Anraten per Krankschreibung (durch Facharzt) vom Schulbesuch beurlauben lassen.
Darüber war die Schule nicht begeistert, ebenso nicht einsichtig - aber es war die einzige Chance für dieses Kind, zeitnah und damit in der Regelschule verbleibend lesen und schreiben zu lernen. Kind ist nicht lernbehindert und rechnet über dem Klassendurchschnitt.

Die Fördermaßnahme war zuvor der Schule innerhalb des Unterrichts während der Schulzeit IN DER Schule kostenlos angeboten worden - man hatte ABGELEHNT (obwohl in niedersächs. Schulen seit 4/04 die Möglichkeit besteht, "päd. Mitarbeiter", die nicht Lehrer sein müssen, zu beschäftigen!

Die Eltern legen unbedingt Wert auf Begleitung, da 3.Person im Schulrecht bewandert ist, zudem genau Auskunft über Art, Umfang und Erfolg der Fördermaßnahme geben kann.


MfG, Cecilia
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.01.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

"Verbindlich" gibt es hier gar nichts. Dieses ist ein freies Forum, in welchem zu schul- und prüfungsrechtlichen Fragestellungen jeder, der sich berufen fühlt, einen Beitrag schreiben, eine Frage stellen oder eine solche beantworten kann. Niemand haftet für das, was er an Informationen erteilt, und deshalb sind erteilte Informationen auch nicht verbindlich.

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