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Atteste - Befreiung von Sportunterricht

 
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 23:13    Titel: Atteste - Befreiung von Sportunterricht Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand sagen, in welchem Gesetz (bzw. Paragraphen), in welcher Verodnung oder in welchem Erlass für die gym. Oberstufe in Niedersachsen geregelt ist, inwiefern ein Schüler bei einer Verletzung vom Sportunterricht befreit werden kann, inwiefern Atteste benötigt werden, etc. ? Im Schulgesetz sowie in der Verodnung zu gym. Oberstufe habe ich leider dazu konkret nichts gefunden.
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Froggel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 76
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass das in der Schulordnung geregelt sein müsste. Genaueres weiß ich allerdings nicht. Ich habe mich allerdings mal mit unserem Rektor über Krankschreibungen bzw. Entschuldigungen von Elternseite unterhalten. Dabei glaube ich nicht, dass da Unterschiede speziell für die gymnasiale Oberstufe gemacht werden.

Bei uns wird das so geregelt, dass eine Mutter ein Kind zwar krank melden kann, aber wie bei einem Arbeitgeber auch, nach spätestens zwei Tagen ein ärztliches Attest gebraucht wird. Ist bei einer Verletzung also abzusehen, dass sie längere Zeit anhält und beim Sportunterricht zum Hindernis wird, ist auch von vorneherein ein Attest nötig.

Mag sein, dass es doch gesetzlich irgendwo geregelt ist, aber wenn man eine Verletzung hat, die die Teilnahme am Sportunterricht verhindert, sollte man grundsätzlich ein Attest abgeben - dann ist man immer auf der sicheren Seite, auch ohne Gesetz.
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Ich bin kein Jurist, die Basis meiner Beiträge sind Recherchen.
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BarniMerz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 102
Wohnort: Ederheim im Ries

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 01:50    Titel: nein Antworten mit Zitat

daß man grundsätzlich sollte ... ist doch föllig falsch.

Die Schule will Fehlzeiten eindämmen - das ehrt den Rektor.

Aber daß das rechtlich haltbar wäre, bezweifle ich mal schwer.

Die Eltern können ein Kind jederzeit krankmelden, ohne ärztliche Atteste vozulegen. - Das gilt bei volljährigen Schülern sogar für die Schüler selbst.

Die Schule ist nämlich kein Arbeitgeber. - Oder zahlt die Schule Geld ?

Schüler oder Eltern, die das natürlich gegen Ihre eigene Schulbildung fürs schwänzen ausnutzen können sich strafbar machen, und sind im übrigen selber schuld.
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 12:31    Titel: Re: nein Antworten mit Zitat

BarniMerz hat folgendes geschrieben::
Die Eltern können ein Kind jederzeit krankmelden, ohne ärztliche Atteste vozulegen. - Das gilt bei volljährigen Schülern sogar für die Schüler selbst.


Die Schule hat aber auch Fürsorgepflichten - d.h. wenn ein Schüler sehr häufig krankheitsbedingt fehlt, dann wäre da mal eine amtsärztliche Untersuchung zur Abklärung eventueller schwerer Krankheiten anzuraten. Und dann wird entweder wirklich eine Krankheit diagnostiziert, was sehr gut ist um angemessene Reaktionen zu unternehmen - oder es wird nichts diagnostiziert. Und dann steht zumindestens das schonmal in der Akte.


Gruß,

katmai.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 16:19    Titel: Re: nein Antworten mit Zitat

BarniMerz hat folgendes geschrieben::
daß man grundsätzlich sollte ... ist doch föllig falsch.

Die Schule will Fehlzeiten eindämmen - das ehrt den Rektor.

Aber daß das rechtlich haltbar wäre, bezweifle ich mal schwer.
Natürlich. Und deshalb werden Eltern, die ihre Kinder nicht zu Schule schicken, ja auch nie bestraft. Ironie Smiley http://www.n-tv.de/853845.html
Zitat:

Die Eltern können ein Kind jederzeit krankmelden, ohne ärztliche Atteste vozulegen. - Das gilt bei volljährigen Schülern sogar für die Schüler selbst.
Richtig. Das wird auch akzeptiert, solange der Schüler hin und wieder mal einen Tag fehlt. Wenn sich die Fehlzeiten aber häufen, oder eine gewisse Dauer überschritten wird, ist die Schule verpflichtet, nachzufragen.

Zitat:
Die Schule ist nämlich kein Arbeitgeber. - Oder zahlt die Schule Geld ?
Die Schule kostet einen Haufen Geld - das Geld des Steuerzahlers. Und dann sollte man doch auch darauf achten, dass dieses Geld sinnvoll angelegt ist, oder?

Zitat:
Schüler oder Eltern, die das natürlich gegen Ihre eigene Schulbildung fürs schwänzen ausnutzen können sich strafbar machen, und sind im übrigen selber schuld.
Um das nachzuweisen, benötigt man aber Belege. die sind nach deinem ersten Satz aber "rechtlich nicht haltbar". Was denn jetzt?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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