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Das mit der Erzwingungshaft finde ich auch sehr frech vom Staat.
Wenn eine Privatperson von jemanden Geld bekommen soll, dann dauert das Monate und bei Gericht wird dann noch ein Vergleich geschlossen oder wenn er nicht zahlen kann, kann der Gläubiger mit seinen Titel wenn er einen hat, einen Gerichtsvollzieher anheuern, den er dann auch noch bezahlen kann und wenn der Schulder pleite ist, hat der Gläubiger ne menge Geld zum Fenster rausgehauen.
Der Staat kommt einfach daher und steckt jemanden in den Knast, Ende der Fahnenstange, so einfach geht das.
Der Staat darf doch genauso wie Privatpersonen beim Pfaenden nur alles oberhalb des Existenzminimums pfaenden. Wenn man also dem Staat weis machen kann, dass die 20 Euro ,die man als Strafzettel wegen zu schnellem Autofahrens bekommen hat, einen unter das Existenzminimum dreucken(hier erfordet es natuerlich einen sehr guten Anwalt), dann muesste man genauso wenig zahlen.
Die einzige Frechheit koennte sein, dass die Privatperson die von einem Schuldner etwas will, nachweisen muss, dass dieser zahlen kann, waehrend ein Schuldner des Staates diesem nachweisen muss, dass er nicht zahlen kann.
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