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Hallo,
ist ein Anwalt verpflichtet vor einem Prozeß den kläger auf eine mögliche Widerklage des Beklagten aufzuklären.
Dadurch erhöht sich ja der Streitfall und gibt ggf. dem Mandanten Anlass von einer Klage abzusehen.
Danke vielmals für sachkundige Stellungnahmen und grüße
Maike
Ich sehe keinen Grund, aus dem der Anwalt seinen Mandanten über ein mögliches Verhalten des zukünftigen Beklagten im Prozeß aufklären müßte. _________________ Karma statt Punkte!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.10.07, 23:34 Titel:
Im Prinzip würde ich auch sagen: absolut nicht. Der Mandant sollte am besten wissen, ob die Gegenseite ihm gegenüber - möglicherweise berechtigte - Ansprüche haben könnte. Wenn der Mandant den Anwalt darüber aufklärt, wird der Anwalt mit dem Mandanten eine Risikoabwägung vornehmen. Wenn der Mandant dem Anwalt nichts darüber sagt, kann der Anwalt schon einmal gar nichts sagen.
Meistens besteht ein streitiges Rechtsverhältnis darin, daß jede Partei glaubt, gegen die andere Ansprüche - wie auch immer gelagert - zu haben. Ist man sich dieses Risikos nicht bewußt, sollte man von Prozessen grundsätzlich Abstand nehmen.
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