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Hausverbot nach Ladendiebstahl-nun dort angetroffen- Hilfe
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Leonieswelten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 09:00    Titel: Hausverbot nach Ladendiebstahl-nun dort angetroffen- Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo,

a hat in einem laden etwas gestohlen, geringwertiger Sachwert, es wurde Hausverbot verhängt. (a bekam eine Quittung wo drauf stand 3 Monate). Anzeige wurde erstattet, aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

nach 3 Monaten ging a wieder in den Supermarkt.

Detektiv sprach (anderer detektiv) sprach A an, was er denn heir zu suchen habe, er wurde drauf aufmerksam gemacht, dass das hausverbot noch nicht um sei.

A sagte darauf, dass auf der Quittung "3 Monate" stand und ist daher davon ausgegangen, dass es nur 3 Monate seien.

Detektiv nahm Personalien von A auf, und Sachverhalt . Detektiv sagte , er würde das an die polizei weitergeben.

was passiert nun? womit hat A zu rechnen? A hat noch den beleg wo " 3 Monate hausverbot" draufstand.

A hatte extra sich umgeschaut im laden , dort stand ein schild, auf dem stand, dass Hausverbot verhängt würde nach ladendiebstahl, aber auch dort stand nicht, wie lange.

Droht eine Strafe?

Danke.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.07, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nö... wenn da tatsächlich nur 3 Monate "verhängt" worden waren (übrigens eine sehr kurze Frist, normal ist 1 Jahr), ist das nix
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Leonieswelten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

also, wenn ein Anhörungsbogen von der Polizei kommt, wird A die Quittung mit den 3 Monaten einfach mitschicken? und hoffen, dass alles gut geht.

Es war wirklich keine böse Absicht von A, so dreist ist er nicht.

detektiv sagte aber, dass das Huasverbot von der Marktleitung 1 jahr sei. Nur steht das nirgendwo, daher wusste a das nicht. (selbst im laden ja nunmal nicht!)A hat auch nun wieder einen wisch unterschrieben, auf dem WIEDER 3 Monate stand. A hat detektiv gefragt warum das da stünde, und der meinte nur: "das hat nix zu sagen, das können sie auch streichen?"
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und nach 3 Monaten wieder im Laden erscheinen und falls man wieder rausgeworfen wird (immer freundlich dabei bleiben) mal einen netten Brief an die Konzernspitze schreiben oder an das reginale Revolverblatt. Winken
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 10:57    Titel: Re: Hausverbot nach Ladendiebstahl-nun dort angetroffen- Hil Antworten mit Zitat

Leonieswelten hat folgendes geschrieben::

Detektiv sprach (anderer detektiv) sprach A an, was er denn heir zu suchen habe, er wurde drauf aufmerksam gemacht, dass das hausverbot noch nicht um sei.


Könnte es vielleicht auch sein, dass A bei der "Fristberechnung" ein Fehler unterlaufen ist? Irren ist ja menschlich. Mich wundert nur, dass (anderer detektiv) A sofort erkannt hat und um dessen Hausverbot wusste. Könnte es sein, dass bei der Geschichte irgendwas fehlt?
_________________
Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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Leonieswelten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,

also, es fehlt: das wohl Mitarbeiterinnen den detektiv darauf aufmerksam gemacht haben, dass A wegen seines Diebstahls nix im laden zu suchen habe.

aber bei der Fristbrechnung fehlt nix. Auf der Quittung steht eindeutig "für die Dauer von 3 Monaten". und der Diebstahl war am 30. Mai. Der Vorfall war gestern.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Und entweder nichts aus der Hand geben oder von allem Kopien machen.
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Leonieswelten hat folgendes geschrieben::
aber bei der Fristbrechnung fehlt nix. Auf der Quittung steht eindeutig "für die Dauer von 3 Monaten". und der Diebstahl war am 30. Mai. Der Vorfall war gestern.


Wurde das Hausverbot am Tag des Diebstahls ausgesprochen (Datum auf der Quittung)? Die Frist müsste nach m.E. ab dem Ausspruch des Hausverbots laufen, nicht ab dem Datum des Diebstahls (so sie denn unterschiedlich sind!).
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und entweder nichts aus der Hand geben oder von allem Kopien machen.


Oder beide Maßnahmen kombiniert anwenden?

Zitat:
Die Frist müsste nach m.E. ab dem Ausspruch des Hausverbots laufen, nicht ab dem Datum des Diebstahls


Das hängt vom Wortlaut des Dokuments ab, den wir nicht kennen.
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Leonieswelten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

also, auf dem zettel von A steht:

hausverbot

"Hiermit wird Ihnen das betreten aller Einkaufsttätten, die der Arbeitsgemeinschaft zur Verhütung von ladendiebstahl angehören, für die dauer von 3 Monaten verboten.
Sollten sie während der Dauer des Hausverbots in einer dieser Einkaufsstätten angetroffen werden, erfolgt Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.Der Arbeitsgemeinschaft gehören alle Einkaufsstätten an......."

Datum: 31.05.2007 mit Unterschrift und Stempel der Filiale
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist wohl (anderer detektiv) der Fehler bei der Fristberechnung unterlaufen. Nach dem, was da steht, hätte A seit Anfang September dort wieder shoppen gehen können.
_________________
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Leonieswelten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

genau, und das hat a ja auch gemacht.

ist das jetzt As Schuld?

nein, oder?
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Leonieswelten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen

danke ! Lachen
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