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Dürfen Communities bzw. Foren Fremdsprachen verbieten?

 
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-karabela62-
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 17:45    Titel: Dürfen Communities bzw. Foren Fremdsprachen verbieten? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin in einer Community seit Jahren Mitglied und seit kurzem wird man aufgefordert, in seinem Profil befindliche fremdsprachige Texte zu entfernen.
Dazu bekommt man folgende Mail:
Aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage, sowie der mangelnden Kontrollmöglichkeiten unsererseits müssen wir dich leider auffordern, keine weiteren fremdsprachigen Texte auf unserer Seite zu veröffentlichen und bereits veröffentliche Texte zu entfernen.

Und ansonsten wird das Profil einfach gelöscht. Findet ihr das gerecht?
Ich weiß nicht genau, ob die das in ihrer AGB drin haben. Aber ich denke vielmehr ist die Frage, ob man überhaupt in einer Community Fremdsprachen im Profil verbieten darf.
Es gibt die Option als Mitglied ein anderes Mitglied zu melden, wenn ein Verstoß vorliegt...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das ungerecht ist, ist hier nicht die Frage. Die Antwort steht schon im Ausgangsposting:
Zitat:
Ich weiß nicht genau, ob die das in ihrer AGB drin haben.

Wenn man die AGB bei Vertragsabschluß kannte und sich auf sie eingelassen hat, sind sie Vertragsbestandteil geworden. Also muß man sich auch daran halten.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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-karabela62-
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

also habe mir gerade mal die AGB´s durchgelesen und da steht nichts davon drin
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

-karabela62- hat folgendes geschrieben::
also habe mir gerade mal die AGB´s durchgelesen und da steht nichts davon drin

Selbstverständlich kann ein Forenbetreiber die AGB's jederzeit ändern. Wenn er keine Fremdsprache wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeit wünscht, haben sich die User daran zu halten. Wo also liegt das Problem?

In den AGB's wird sich der Forenbetreiber sicherlich diese Änderungsmöglichkeit vorbehalten haben. Winken
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-karabela62-
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es moralisch nicht vertretbar, dass man andere Sprachen verbietet.
Man sollte ja noch gewisse Freiheiten haben. Ich würds ja verstehen, wenns so ein Forum wie hier wäre. Aber wenn man sein eigenes Profil nach seinem Geschmack gestaltet und dann verbietet man sowas... da regt man sich einfach auf.
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

-karabela62- hat folgendes geschrieben::
Ich finde es moralisch nicht vertretbar, dass man andere Sprachen verbietet.

Moralisch und rechtlich sind aber 2 verschiedene Aspekte des Problemes.
Als "Trick" könnte man noch die Schine Ausländerdiskriminierung anführen - aber ob das was bringt?
Eher könnte ich aus wettbewerblichen Gründen monieren, dass der türkische Gemüsehändler nur türkische Preisauszeichnungsschilder ohne deutsche Übersetzung hat.
-karabela62 hat folgendes geschrieben::
Man sollte ja noch gewisse Freiheiten haben

z.B. sich ein anderes Forum zu suchen?
-karabela62 hat folgendes geschrieben::
.... da regt man sich einfach auf.

auch DAS Recht hat man - aber was nützt es?

hws
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

-karabela62- hat folgendes geschrieben::
Ich finde es moralisch nicht vertretbar, dass man andere Sprachen verbietet.
Ich nicht. Falls der Forenbetreiber irgendwann Probleme aufgrund der fremdsprachigen texte bekommt, interessiert die Frage der Moral niemanden.

-karabela62- hat folgendes geschrieben::
Man sollte ja noch gewisse Freiheiten haben.
Genau diese Freiheiten nutzt der Forenbetreiber.

-karabela62- hat folgendes geschrieben::
Ich würds ja verstehen, wenns so ein Forum wie hier wäre. Aber wenn man sein eigenes Profil nach seinem Geschmack gestaltet
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
-karabela62- hat folgendes geschrieben::
also habe mir gerade mal die AGB´s durchgelesen und da steht nichts davon drin

Selbstverständlich kann ein Forenbetreiber die AGB's jederzeit ändern.


Die geänderten AGB würden aber gegenüber 'Alt-Nutzern' nicht wirksam, wenn die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, § 305 BGB.

Zitat:
Wenn er keine Fremdsprache wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeit wünscht, haben sich die User daran zu halten. Wo also liegt das Problem?

In den AGB's wird sich der Forenbetreiber sicherlich diese Änderungsmöglichkeit vorbehalten haben. Winken


Der Forenbetreiber könnte Mitgliedern, die mit der Geltung neuer/geänderter AGB nicht einverstanden sind, gemäß den vereinbarten Kündigungsbedingungen, eventuell unter Einhaltung vereinbarter Kündigungsfristen, den Foren-Nutzungsvertrag kündigen.

mbG
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
-karabela62- hat folgendes geschrieben::
also habe mir gerade mal die AGB´s durchgelesen und da steht nichts davon drin

Selbstverständlich kann ein Forenbetreiber die AGB's jederzeit ändern.


Die geänderten AGB würden aber gegenüber 'Alt-Nutzern' nicht wirksam, wenn die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, § 305 BGB. ...

Ich bezweifle, daß § 305 BGB bei Foren zur Anwendung kommen kann. Insbesondere wenn das Forum den Usern kostenlos zur Verfügung gestellt wird ist es m.E. dem Forenbetreiber überlassen bleiben wen er reinläßt. Er besitzt das 'virtuelle Hausrecht'. Sind die 'Altuser' damit nicht einverstanden, dann bleiben sie eben draußen. Winken
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Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

-karabela62- hat folgendes geschrieben::
Man sollte ja noch gewisse Freiheiten haben. Ich würds ja verstehen, wenns so ein Forum wie hier wäre.


Du kannst deiner Schwiegermutter ja auch das Rauchen verbieten, wenn sie bei dir zu Hause zu Besuch ist.

Du hast die Freiheit, dein eigenes Forum zu gründen und dort Fremdsprachen zuzulassen. Wenn du allerdings aufgrund mangelnder Kontrollierbarkeit irgendwann einmal Probleme in deinem Forum bekommen solltest, wirst du mit Sicherheit aus Gründen des Selbstschutzes unverzüglich deine AGB dahingehend anpassen - egal, was andere dazu sagen.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
-karabela62- hat folgendes geschrieben::
also habe mir gerade mal die AGB´s durchgelesen und da steht nichts davon drin

Selbstverständlich kann ein Forenbetreiber die AGB's jederzeit ändern.


Die geänderten AGB würden aber gegenüber 'Alt-Nutzern' nicht wirksam, wenn die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, § 305 BGB. ...

Ich bezweifle, daß § 305 BGB bei Foren zur Anwendung kommen kann.


Sobald die betreffenden Bestimmungen AGB im Sinne von § 305 BGB sind ( darauf kann u.U. schon die vom Verwender benutzte Bezeichnung AGB hindeuten) ...

Sind Boardregeln auch AGB?
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=360753

... regelt § 305 BGB ihre Wirksamkeit.

Zitat:
Insbesondere wenn das Forum den Usern kostenlos zur Verfügung gestellt wird ist es m.E. dem Forenbetreiber überlassen bleiben wen er reinläßt.


Ob (und mit wem) der Forenbetreiber eine Nutzungs-Vereinbarung treffen will, darüber darf der Anbieter selbstverständlich frei befinden - wobei es völlig gleichgültig ist, ob er seine Dienste kostenlos oder gegen Entgelt offeriert.

Gemeint ist wohl das Gegenteil: wenn ein Forum kostenlos sei, bleibe es dem Betreiber überlassen, welchen Forennutzern er die vereinbarte Nutzungsmöglichkeit nach gutdünken verweigern wolle. Das findet im Gesetz allerdings keine Rechtfertigung.

Zitat:
Er besitzt das 'virtuelle Hausrecht'.


Jedenfalls kann der Forenbetreiber hier sein Vorgehen auf kein 'virtuelles Hausrecht' stützen.

Zitat:
Sind die 'Altuser' damit nicht einverstanden, dann bleiben sie eben draußen.


Das mag technisch problemlos und bequem realisierbar sein. Dies gestattet jedoch keine Rückschlüsse auf die hier allein interessierende Frage, inwieweit der Forenbetreiber zu seinem Vorgehen auch <u>berechtigt</u> ist.

mbG
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn kein Recht zur Nutzung eingeräumt wurde, hat der User auch kein Recht das Forum zu nutzen, wenn doch dann doch. In letzterem Fall wären Änderungen am Nutzungsvertrag natürlich nicht ohne Weiteres möglich. Daß dem Besucher die Nutzung in der Vergangenheit ermöglicht/geduldet/erlaubt wurde, ändert daran nichts (auf ein Gewohnheitsrecht wird man sich vermutlich nicht berufen können).

Das Hausrecht erlaubt es dem Betreiber willkürlich Besuchern den Zutritt zu verweigern, sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt. Der Betreiber darf also den Zutritt in Zukunft verweigern, wenn der Nutzer die gewünschten Bedingungen nicht erfüllt.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 29.10.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Wenn kein Recht zur Nutzung eingeräumt wurde, ...


Jeder Betreiber eines Internet-Forums ist damit Anbieter eines Teledienstes, und geht mit seinen Dienstenutzern dadurch einen Dienstvertrag ein, wodurch ein Anspruch auf Vertragserfüllung/Nutzung entsteht.

mbG
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
dadurch
Wodurch?

Ich rufe ein Forum auf, da steht etwas von Registrierung oder, daß ich Beiträge verfassen kann (ohne Registrierung). Oder es steht nicht mal das da, es ist lediglich möglich (oder es scheint zumindest so). Nun registriere ich mich oder schreibe einen Beitrag. Und weiter? Welche Rechte sollen sich daraus ergeben? Was ist wenn nach dem Absenden der Registrierung oder des Beitrages genau nichts passiert? Hat mir der Anbieter zugesagt, daß mehr als nichts passiert? Wenn mehr als nichts passiert, hat er mir zugesagt, daß die Registrierung oder der Beitrag mehr als die Zeit t Bestand haben oder daß man vor Ablauf der Zeit informiert wird?

Aber gut, wenn Sie Verträge mit einschließen, deren Umfang Null ist, bin ich einverstanden.

Die meisten Foren sehe ich als eine Gartenbank auf einem nicht umfriedeten Grundstück an einem Wanderweg.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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