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Verfasst am: 22.10.07, 11:51 Titel: Zolldokumente bei FCA Versendungen
Hallo zusammen,
wenn ich Ware mit LKW FCA (Incoterms 2000) verschicken möchte. zB. FCA mein Produktionsort zum Kunde nach Russland.
Wer muss dann die Zolldokumente machen bzw bezahlen?
Folgender Hintergrund. Zum Versand nach Russland müssen wir zur Zeit immer ein Carnet TIR ausstellen lassen (bei der Zollspedition). Das kostet immer um die 50Eur. Eigentlich bedeutet aber FCA Frei Frachtführer. Sprich nach dem Beladen geht uns das ganze nichts mehr an. Kunde verlangt aber das wir die Papiere machen/bezahlen. Mich würde aber wirklich interessieren was für diese Lieferbedingung richtig wäre.
Verfasst am: 22.10.07, 13:27 Titel: Re: Zolldokumente bei FCA Versendungen
cu200 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
wenn ich Ware mit LKW FCA (Incoterms 2000) verschicken möchte. zB. FCA mein Produktionsort zum Kunde nach Russland.
Wer muss dann die Zolldokumente machen bzw bezahlen?
Folgender Hintergrund. Zum Versand nach Russland müssen wir zur Zeit immer ein Carnet TIR ausstellen lassen (bei der Zollspedition). Das kostet immer um die 50Eur. Eigentlich bedeutet aber FCA Frei Frachtführer. Sprich nach dem Beladen geht uns das ganze nichts mehr an. Kunde verlangt aber das wir die Papiere machen/bezahlen. Mich würde aber wirklich interessieren was für diese Lieferbedingung richtig wäre.
Danke der Mühen im voraus
Imho gehört das Carnet TIR zur Exportfreimachung. Wer für die Exportfreimachzung Zuständig ist, kannst du bei Google herausbekommen. Gibt dort mal "Incoterms 2000" ein.
leider lässt da der Kunde nicht mit sich reden (nur FCA und DDU werden akzeptiert). Und dummerweise hängen massiv andere Aufträge daran. Wir müssen halt den einen Artikel komplett für fast ganz Europa liefern. Da mach Russland leider keine Ausnahme. Schande über das Haupt welches damals die Verträge ausgekaspert hat.
Das einzigste was die Sache beruhigt ist die Tatsache das es mengenmäßig nicht so oft vorkommt (nur alle 1-2Wochen 1 LKW).
leider lässt da der Kunde nicht mit sich reden (nur FCA und DDU werden akzeptiert). Und dummerweise hängen massiv andere Aufträge daran. Wir müssen halt den einen Artikel komplett für fast ganz Europa liefern. Da mach Russland leider keine Ausnahme. Schande über das Haupt welches damals die Verträge ausgekaspert hat.
Das einzigste was die Sache beruhigt ist die Tatsache das es mengenmäßig nicht so oft vorkommt (nur alle 1-2Wochen 1 LKW).
Ich würde diese Kosten dem Kunden natürlich aufbürden. Ist doch sowieso so üblich.
Jede Firma, die regelmäßig Ware exportiert, liefert EXW und wenn der Kunde eine andere Lieferbedingung will, dann bekommt er diese und die Exportrechnung weist eben die zusätzlichen Versandkosten/-nebenkosten aus.
Ein Carnet TIR ist meiner Meinung nach auch keine "Ausfuhrfreimachung". Die Ausfuhr- formalitäten in der EU sind durch eine Ausfuhranmeldung und zugehörige Unterlagen erledigt. Das Carnet TIR ist ein Versandverfahren, dass dem Empfänger ermöglicht, die Waren bei seinem Vorort-Zollamt abzufertigen und dies nicht von der Spedition an der Grenze erledigt werden muss. Auch erleichtert ein Carnet TIR die Durchfuhr durch andere Staaten (Weißrussland, Ukraine in diesem Fall).
Die 50€ Carnet-TIR-Gebühr der Spedition ist in erster Linie die Bürgschaft für evtl. entstehende Einfuhrabgaben eines Transit- oder der Bestimmungslandes. Dies sollte man nicht mit einer Warentransportversicherung verwechseln (sonst wäre es CIP). Mir ist nicht bekannt, ob die bürgenden Verbände die Einfuhrabgabenschuldner im Falle eines Falles den Ausführer in Regress nehmen. Da die Einfuhrabgabenschuldung auch ein Risiko des Transportes ist, gehört die Ausstellung eines Carnet TIRs nicht zu den FCA-Kosten.
Was ich an ihrer Stelle machen würde, ich würde DDU liefern, wenn der Kunde partout die Übernahme der 50€ ablehnt.
Da der Kunde ja dann die DDU-Kosten über die Exportrechnung zahlen muss, dürfte der LKW-Transport teurer werden, wenn eine dt. Spedition beauftragt wird, nur so als Argumentationshilfe
Nachtrag:
Mich würde interessieren, wie die Spedition das Feld 20 (Lieferbedingung) der Ausfuhranmeldung ausfüllt. Eigentlich müsste dort XXX stehen, da kein Incoterm passt.
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