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Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 00:54    Titel: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

A verschickte Paket aus Asien nach Deutschland. Inhalt: Kleidung für A.

Viel Kleidung! Nun bekommt A ein Schrieb einer dt. Zollstelle:

"Für die Zollbehandlung der Postsendung sind erforderlich:

Rechnung, Nachweis über gezahlten Kaufpreis (Kontoauszug o.ä.), Wertangabe (bei kostenloser Lieferung bzw. bei Geschenksendungen)"


A hat keine Rechnungen. keine Nachweise.

Was möchte diese Zollstelle nun von A?

Muss er zahlen? Wie kann er beweisen, dass das Paket ( ca. 17kg / Röcke, Damenoberteile etc.) ausschliesslich für ihn sind und ein paar Dinge für eine Freundin (als Geschenk)??
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 03:35    Titel: Re: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
A hat keine Rechnungen. keine Nachweise.

Im Zweifel wird der Wert der Waren vom Zoll geschätzt.
Das kann aber auch ungünstiger für A sein.

pandor hat folgendes geschrieben::
Was möchte diese Zollstelle nun von A?

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer von A erheben.

pandor hat folgendes geschrieben::
Muss er zahlen? Wie kann er beweisen, dass das Paket ( ca. 17kg / Röcke, Damenoberteile etc.) ausschliesslich für ihn sind und ein paar Dinge für eine Freundin (als Geschenk)??

Ja, er muß zahlen. Die Höhe der Einfuhrabgaben sind abhängig von der Art der Waren und dem Herkunftsland und können unter www.zoll.de eingesehen werden.
Die Freibeträge sind auch unterschiedlich hoch, liegen bei Selbsteinfuhr im Reisegepäck aber auch nur bei ca. 100 € bzw. bei ca. 20 € beim Versand der Waren mit der Post.
Alles, was darüber hinausgeht, ist Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 03:39    Titel: Re: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

pandor hat folgendes geschrieben::
Was möchte diese Zollstelle nun von A?

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer von A erheben.


Ja, wahrscheinlich.

Nebenbei ist der Zoll auch für die Verfolgung von Markenpiraterie zuständig. Aber das wird hier sicherlich keine Rolle spielen.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 03:57    Titel: Re: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Nebenbei ist der Zoll auch für die Verfolgung von Markenpiraterie zuständig. Aber das wird hier sicherlich keine Rolle spielen.

Das Grenzbeschlagnahmeverfahren wird aber doch nur bei gewerblichem Import angewendet und soll verhindern, daß Falsifikate hier in den Handel gelangen?
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/index.html

Die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch dürfte doch wahrscheinlich nicht darunter fallen?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 13:34    Titel: Re: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch dürfte doch wahrscheinlich nicht darunter fallen?


Weiß ich nicht. Darf man als Privatreisender gefälschte Markenwaren dem Zöllner am Flughafen einfach so zeigen? - "Schauen Sie mal, die xy-Uhr hab ich in Ägypten für 5 Euro bekommen!"

Bei einem Paket mit 17kg Bekleidung, was schon ziemlich viele Teile sein müßten, dürfte auch nicht sofort ersichtlich sein ob privat oder gewerblich. Wenn jemand im Urlaub "Markenprodukte" billig kauft um die zuhause per Internetauktion zu verkaufen, ist das ja auch schon gewerblich.

Vielleicht möchte der Zoll sich über eben jene Punkte näher informieren. Und da guckt man sich die Empfängerin halt mal an, ob die Konfektionsgröße paßt für Eigenbedarf Smilie
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja man darf! Aber die Grenze ist so um die € 170,00 (Wert des Landes wo die Ware gekauft wurde) pro Person begrenzt. Es muss wirklich ersichtlich sein, dass mit der Ware kein Gewerbe betrieben wird. Bei 2 Uhren ist es eindeutig, aber bei 10 davon?

Es gibt eindeutig Privat und es gibt auch eindeutig gewerblich, aber bei Grenzfällen entscheidet der Zoll Wenn die Ware als Gewerblich eingestuft wird, dann wird sie beschlagnahmt. Die darauf folgenden Konsequenzen kenne ich leider nicht.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wer gefälschte Markenartikel im Ausland erwirbt und diese in ein EU-Land importiert macht sich strafbar. Egal ob es sich um eine Privatperson oder einen gewerblichen Import handelt.

Zollbeamte beschlagnahmen diese Waren bei Erkennen einer Fälschung. Sie wird vernichtet und der Einführende erhält eine Geldstrafe.

Beispiel Italien: dort werden an Strände Touristen bestraft, die von fliegenden Händlern Fälschungen erwerben. Aktuelles Beispiel: bei einer Jugendgruppe, die in Florenz war, kaufte ein Jugendlicher gefälschte Markenartikel in der Stadt, wurde ertappt, verhört und erst nach Bezahlung einer Geldstrafe von € 1.600.-- wieder frei gelassen.

Hier ein Beitrag aus Österreich zu diesem Thema:
http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?lang=DE&category=&id=22482

Ich kann nur warnen vor dem Kauf von Fälschungen im Ausland!

Peter
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Ich kann nur warnen vor dem Kauf von Fälschungen im Ausland!

In manchen Ländern geht es leider gar nicht anders.

Hatten wir hier ja auch schon mal: Ich war in Tunesien und wollte mir in der Medina in Sousse eine Strandtasche kaufen, weil ich die zu Hause vergessen hatte. Irgendwas, Noname, ohne Beschriftung. Hatten die gar nicht, die hatten nur gefälschte Markentaschen. Und der Händler konnte absolut nicht verstehen, daß ich erstens keine "Markentasche" haben wollte und zweitens, daß eine gefälschte Markentasche viel weniger (bis gar nichts) wert ist, als eine anständige Tasche ohne irgendeinen Aufdruck. Mit den Augen rollen

Und, Peter, vergiß mal deine Sonnenbrille zu Hause und versuch mal, dir in Ägypten auf die Schnelle irgendeinen Ersatz zu beschaffen. Da gibt's nur die "internationalen Topmarken" ... Lachen
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Peter, früher war vielleicht etwas strenger als heute.

Stand: 2006: Zoll - Private Einfuhren

Edit Holzschuher: Link repariert. Bitte die Vorschau benutzen, danke!
_________________
LG Leonardo
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Leonard,

gut gemeint dein Hinweis - die Praxis sieht aber in manchen EU-Land gaaaanz anders aus. Paradebeispiel: Italien!

Daher meine ich, wo immer es erkennbar ist (gebe @nebelhörnchen da schon Recht), sollte man die Finger davon lassen - weil eben jedes Land das anders handhabt...

empfiehlt weiterhin
Peter
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topspin
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Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
Peter, früher war vielleicht etwas strenger als heute.

Stand: 2006: Zoll - Private Einfuhren

Edit Holzschuher: Link repariert. Bitte die Vorschau benutzen, danke!


Aus diesem Link schließe ich eher das der Zoll unter 175 Euro die Augen zu drückt.

Gruß Topspin
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Lieber Leonard,

gut gemeint dein Hinweis - die Praxis sieht aber in manchen EU-Land gaaaanz anders aus. Paradebeispiel: Italien!

Daher meine ich, wo immer es erkennbar ist (gebe @nebelhörnchen da schon Recht), sollte man die Finger davon lassen - weil eben jedes Land das anders handhabt...

empfiehlt weiterhin
Peter



Von Pandor wurde folgendes geschrieben: " A verschickte Paket aus Asien nach Deutschland. Inhalt: Kleidung für A. " und dafür gelten die Zoll-Regelungen für Deutschland. Und an diese natürlich halte ich mich auch fest. Egal was in anderen Länder, speziell in Italien gemacht wird Überrascht

Also, wenn in diesem speziellen Fall, Pandor nicht den Zoll überzeugen kann, dass die Bekleidung für den persönlichen Gebrauch benötigt wird, dann werden die Plagiate beschlagnahmt. So einfach ist das Winken
_________________
LG Leonardo
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 06:47    Titel: Re: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
FM hat folgendes geschrieben::
Nebenbei ist der Zoll auch für die Verfolgung von Markenpiraterie zuständig. Aber das wird hier sicherlich keine Rolle spielen.

Das Grenzbeschlagnahmeverfahren wird aber doch nur bei gewerblichem Import angewendet und soll verhindern, daß Falsifikate hier in den Handel gelangen?
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/index.html

Die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch dürfte doch wahrscheinlich nicht darunter fallen?

Nein. Das gilt alleinig nur für im Reiseverkehr mitgebrachte Waren. Im Postverkehr wird, entsprechende Anträge durch die Rechteinhaber vorausgesetzt, dagegen vorgegangen. Da kann u.U. schon 1 Teil der falschen Marke ausreichen, selbst wenn es sich um Originale handelt und der Markenrechtsinhaber keine Grauimporte zulässt.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Du siehst lieber @Leonardo, obwohl alles so einfach erscheint, es liegen oft im Detail die Tücken. Daher ist es ja auch oft so schwierig, hier im Forum wirklich zutreffende Antworten geben zu können, weil wir eben nicht über ALLE Informationen verfügen.

Dieser Fall scheint ja aber nun doch soweit geklärt zu sein, dass es im konkreten Postversand zu einer Beschlagnahme kommen könnte.

Meint
Peter
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 08:02    Titel: Re: Paket aus ASIEN verschickt / ZOLL Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
A verschickte Paket aus Asien nach Deutschland. Inhalt: Kleidung für A.

Viel Kleidung! Nun bekommt A ein Schrieb einer dt. Zollstelle:

"Für die Zollbehandlung der Postsendung sind erforderlich:

Rechnung, Nachweis über gezahlten Kaufpreis (Kontoauszug o.ä.), Wertangabe (bei kostenloser Lieferung bzw. bei Geschenksendungen)"


A hat keine Rechnungen. keine Nachweise.

Was möchte diese Zollstelle nun von A?

Muss er zahlen? Wie kann er beweisen, dass das Paket ( ca. 17kg / Röcke, Damenoberteile etc.) ausschliesslich für ihn sind und ein paar Dinge für eine Freundin (als Geschenk)??


Ja. Er muss denke ich zahlen. Die Freigrenze liegt bei 22 Euro. Wenn keine Kaufpreisnachweise mitgebracht werden bzw. diese nicht existieren, wird der Zollwert geschätzt. Textilien sind sehr hoch Abgabenbelastet. Zollsätze liegen um 10%, die Eust beträgt bekanntermaßen 19%. Wenn nicht sogar irgendwelche Ursprungszeugnisse benötigt werden, ohne die eine Einfuhr gar nicht möglich ist.
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