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Zustandekommen des Versicherungsschutzes

 
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schlupp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 20:22    Titel: Zustandekommen des Versicherungsschutzes Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte ein Auto gekauft und eine Car Garantie mit abgeschlossen.

Leider hatte das Autohaus die Garantieunterlagen zu spät bei der CarGarantie eingereicht, so dass nach deren Meinung kein Versicherungsschutz zustande gekommen ist.

Lt. Autohaus hat die Garantieversicherung jedoch schon eine Belastungsanzeige geschickt. Kann man im Verschicken einer solchen Belastungsanzeige nicht die Annahme des Garantieantrages sehen?

Dangeschön!

Gruß,
schlupp
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn bitte eine Garantieversicherung ?
Gibt es dazu noch weitere Infos, oder gar mal irgendetwas im Netz wo man die Bedingungen dazu durchlesen kann ?
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schlupp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.cargarantie.com/CGWEBPortal/de/GN/de_gwg.cfm
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Problem durch ein Versäumnis des Autohauses zustande gekommen ist, müßte dieses für eine Pflichtverletzung haften, wenn die "Car Garantie" Bestandteil des Kaufvertrages und damit des Leistungsangebotes des Händlers war.
Dazu wären im Einzelfall die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen.

<Gebetsmühle>
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
</Gebetsmühle>
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ Schlupp, nette Seite, nur richtig schlau kann man daraus leider auch nicht werden.

Ich sehe auch nicht wirklich denn Sinn der hinter einem Abschluß eines solchen Vertrages stehen soll, bisher war ich immer der festen Überzeugung, daß der Händler bzw. Hersteller im Garantiefall den schwarzen Peter hätte und nicht der Kunde Frage
Oder geht es dabei um Fälle die nach Ablauf der Garantiezeit eintreten ?
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