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Verfasst am: 07.10.07, 17:33 Titel: Während Zurückstellung für Ausbildung studieren?
Folgender fiktiver Fall:
Man nehme an Person A, 19, hat Abitur gemacht und wurde gemustert.
Nach dem Abitur beginnt A eine Ausbildung, merkt jedoch bald, dass er unterfordert ist, und die Ausbildung abbrechen will.
Durch die Ausbildung ist er für 3 Jahre vom Zivildienst zurückgestellt.
Dazu gibt es einige Fragen:
- Könnte Person A ein Studium beginnen ohne den Zivildienst zu absolvieren?
- Müsste A Konsequenzen befürchten, wenn er dem Bundesamt für Zivildienst nicht bescheid gäbe?
Eine automatische Unterrichtung ans BAZ würde wahrscheinlich nicht erfolgen, allerdings ist jeder, der der Wehr- bzw. Zivildienstüberwachung unterliegt, das Amt unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, sollte der Zurückstellungsgrund nicht mehr bestehen. Sollte Person A das nicht tun, könnte das als "Wehrpflichtentziehung durch Täuschung" gewertet werden (§109a StGB), was mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann. (Eine Geldstrafe ist aber wahrscheinlicher...)
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