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Plaene von Dignitas strafbar?
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird das Thema Sterbehilfe denn bei unseren europäischen Nachbarn gehandhabt?

Ironie Smiley
Nicht zuletzt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gewinnt der Gedanke an Sterbehilfe schon dadurch zunehmend an Bedeutung, dass der Arme siechen muss und seine armen Verwandten mit zunehmenden Siechtum finanziell geschröpft werden, was wiederum eine menschenunwürdige Zurschaustellung des sozialen Standes darstellt.
Der Todkranke hat keine Möglichkeit auf die Inanspruchnahme kostenpflichtiger, intensiver medizinischer Betreuung, z.B. durch private Ärzte oder einen Hospitzaufenthalt.
Sterbehilfe kann er nur dadurch erreichen, dass er auf wochen- oder monatelanges unwürdiges Siechtum im Krankenhaus verzichtet. Nur damit erreicht er einen schnelleren Tod.
Schmerzhafter, aber dafür auch schneller.

Begüterte lassen sich in die Schweiz bringen, um dort in Würde ableben zu können.
Tolle Zweiklassengesellschaft!
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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