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deutscher LL.M.-Abschluss
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 11:51    Titel: deutscher LL.M.-Abschluss Antworten mit Zitat

Was macht ein Master of Laws eigentlich so den lieben langen Tag?

Die normalen juristischen Berufe stehen dem i.d.R. ja nicht offen? Wenn der sich aber nun doch in die Richtung orientieren wollen würde, müsste er sich dann irgendwo für Jura einschreiben, sich alle bisherigen Scheine anrechnen lassen und den Rest quasi noch einmal in Form z. B. eines halb- oder einjährigen ergänzenden Jurastudiums nachholen (falls es denn was nachzuholen gibt)?

Oder bin ich irgendwie nicht auf dem neuesten Stand?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der L.L.M. ist ein akademischer Grad, den man meist nach dem 1. oder 2. Staatsexamen erwirbt. Dann stellt sich die Frage nicht.

Ansonsten muss man eben die Staatsexamina nachholen, die Bucerius Law School hat dafür glaube ich ein eigenes Programm.
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der L.L.M. ist ein akademischer Grad, den man meist nach dem 1. oder 2. Staatsexamen erwirbt. Dann stellt sich die Frage nicht.


Na ja, wenn man nun erst den LL.B. (7 Semester, 210 ECTS) macht, der dann für den LL.M. (3 Semester, 90 ECTS) qualifiziert, hat man ja erst mal nicht zwingend auch die Staatsexamina in der Tasche.

Ich frage mich nur, ob es unmittelbar im Anschluss möglich ist, das 1. Staatsexamen zu erwerben (10 Semester Rechtswissenschaften bzw. 300 ECTS sollten doch eigentlich genügen), oder ob man tatsächlich in einem anderen Studiengang "nachstudieren" muss.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nicko hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich nur, ob es unmittelbar im Anschluss möglich ist, das 1. Staatsexamen zu erwerben (10 Semester Rechtswissenschaften bzw. 300 ECTS sollten doch eigentlich genügen), oder ob man tatsächlich in einem anderen Studiengang "nachstudieren" muss.


Hallo,

das haengt vom Juristenausbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Bspw.: JAG 2003 Berlin

http://www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/jpa/jag2003.html

dort wird ein Studium von min. 2 Jahren an einer Universität im Bundesland gefordert um zur Prüfung zugelassen zu sein. Dazu noch diverse Scheine und Nachweise. Anrechnungsmöglichkeiten gibt es dort nicht.

Ein Studium an FH wird nicht anerkannt!

Da dass 1. juristische Staatsexamen nunmehr aus staatlicher Prüfung UND Schwerpunktstudium an der Uni besteht, besteht dann die weitere Frage ob bspw. der LLB/LLM wengistens als Schwerpunkt anerkannt wird, da hier auch eigentlich Uni und nicht FH vorgesehen ist.

Last but not least ist das Examen im staatlichen Teil nicht "nur eine Prüfung" sondern verlangt umfassende Vorbereitung. Ob man für die Examensklausuren / Examenshausarbeit nach LLB/LLM gewappnet ist wird der wichtigste Punkt. Hier sollte man nach Absolvierung des Studiums mal eine Examensklausur von einem Repetitor (bspw. Alpmann Schmidt oder Hemmer) schreiben und schauen ob man das überhaupt drauf hat.

Mfg vom

showbee
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

...wie kommt es, dass alle sog. Einheitsjuristen die Ansicht vertreten, man bekäme den Bachelor geschenkt, oder man wäre auch nur im geringsten weniger qualifiziert, als es ein Uniabsolvent ist?

Ohne eine Schwerpunktausbildung kommen auch die normalen Juristen nicht aus. Im Übrigen ist es wohl auch nicht richtig, den Bachelor und noch eher den Masterabsolventen zu unterstellen, sie würden sich im Gesetzesdschungel weniger gut auskennen...

Was jedoch meine Hauptintention ist, mich in diesem Thread zu äußern, ist die weiterhin offene Fragestellung von Nicko, was denn nun ein Bachelor oder Master nach seinem Abschluss machen darf...???

mfg Precision
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
Was jedoch meine Hauptintention ist, mich in diesem Thread zu äußern, ist die weiterhin offene Fragestellung von Nicko, was denn nun ein Bachelor oder Master nach seinem Abschluss machen darf...???


hallo,

jedenfalls nicht das, was einem volljuristen mit 2. staatsexamina vorbehalten bleibt. da hilft ein blick ins rechtsberatungsgesetz (RBerG) sowie in die berufsordnung der anwälte (BORA) natürlich auch gerne ins richtergesetz (DRiG). alles andere kann man machen, allerdings darf alles andere auch der bäckergeselle, der abiturient oder werauchimmer.

mfg vom

showbee
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hier sagt doch niemand dass die Masters oder Bachelors weniger qualifiziert sind. Sie sind einfach anders qualifiziert.
Und bei der 1. Staatsprüfung kann nunmal auch eine Klausur kommen deren Probleme dem tiefsten SachenR entspringen. Oder eine StrafR-Klausur bei der es nur um rein wissenschaftliche Streitpunkte geht.
Vor dem Hintergrund, dass Bachelorstudenten an der FH eher praxisnäher und auf wirtschafltiche Belange zugeschnitten ausgebildet werden (ich bitte um Berichtigung wenn ich falsch liege), ist doch showbees Einwand gar nicht so falsch, dass man sich mal ein paar Examensklausuren anschauen sollte. Hier werden nämlich wahrscheinlich völlig andere Schwerpunkte gesetzt als in den Klausuren die die Bachelor/ oder Masterstudenten schreiben.
Aber das heißt ja nicht, dass diese weniger leisten oder das deren Klausuren gleich einfach sind.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nochmal ich zum Thema: scheinbar werden hier immer zwei grundverschiedene Dinge durcheinander gewürfelt und demzufolge falsch verstanden:

1. Die Anforderungen an einen Prüfling nach Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer um den Volljuristen-Status zu erlangen

2. Die persönlichen Anforderungen an den Prüfling um seinen Wissens- und Arbeitsstand mit einem Volljuristen zu vergleichen

-->

Zu 1. habe ich umfangreich geschrieben, selbst wer LLB/LLM in D absolviert hat und die Abschlüsse auf dem Papier hat, wird es schwer haben und noch zahlreiche extra-Runden drehen müssen.

Zu 2. hat ThoT sich geäußert, es kann so und so sein. Manch ein Volljurist mit 2 Examina steht danach im Job und hat viel weniger Ahnung als ein anderer Mensch mit anderen Ausbildungen. Es kommt eben darauf an, was man macht. Der Volljurist wird eben (eher) wissenschaftlich theoretisch ausgebildet, muss universell aus allen Richtungen (Verwaltung, Bürger, Zivilpartei, Anwalt, Beklagter, Staatsanwalt, Angeklagter und natürlich Richter) denken und argumentieren können. Gerade beim FH Absolventen bezweifle ich diese umfassende Ausbildung. Was ein Volljurist in 2 Jahren Referendariat und 4-5 Jahren Uni lernt, kann einfach nicht mit 4-5 Jahren FH verglichen werden. Ganz einfach schon vom Zeitfaktor her!!!
Allerdings stoßen die Wirtschaftsjuristen (ob Dipl. FH, LLB oä) in eine Lücke der Volljuristen. Diese werden nicht genügend auf die wirtschaftlichen Anforderungen gestählt. Ein Jurist lernt zwar viel, aber selten sich in die wirtschaftliche Situation eines Unternehmers reinzuversetzen, was gerade in der Rechts- und Steuerberatung zur Gründung, Umstrukturierung oder sonstigen Wandlungen des Unternehmens wichtig ist.
Insoweit: jedem das seine. Ein schlechter LLB/LLM wird genauso Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben wie ein schlecht examinierter Volljurist, mit dem einzigen Nachteil, der Volljurist kann sich dennoch als RA niederlassen und eine Wohnzimmerkanzlei gründen.

Gruß,

showbee
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Gerade beim FH Absolventen bezweifle ich diese umfassende Ausbildung. Was ein Volljurist in 2 Jahren Referendariat und 4-5 Jahren Uni lernt, kann einfach nicht mit 4-5 Jahren FH verglichen werden.


Das ist ja schön, dass über meinen alten Thread immer noch geredet wird. Cool

Mich irritiert hier die Unterscheidung nach Uni und FH. Meines Wissens nach werden Master of Laws an Universitäten ausgebildet, 10 Semester Vollzeit, Abitur vorausgesetzt (kein Fachabi). Ich denke, dass die fachliche Qualifikation zwar verschieden ist, aber nicht in dem Maße wie hier angenommen. Die wirtschaftlichen Kurse halten sich ebenfalls in Grenzen.
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist wohl: Die einen können das Studium der anderen, und die anderen das Studium der einen nicht sehr gut beurteilen.

Um in dieser Frage zu einem Ergebnis zu kommen, bräuchte man wohl jemanden, der beide Studiengänge selbst vollständig absolviert und somit umfassend kennengelernt hat. Den wird es aber wohl kaum geben, da diese Kombination wohl so ziemlich die dümmste ist, die es in einem Lebenslauf geben könnte.

Wirklich aufschlussreich könnte hier die Ansicht eines Professors sein, der zunächst Jura-Kurse und später die neu erschaffenen LL.B.-Kurse betreut hat.
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Zeit scheint die Essenz solcher Berichte aber immer noch eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Behandlung dieser neuen Studiengänge zu sein. Es wird wohl somit mE noch ein paar Jährchen dauern, bis sich das Gewirr von Erfahrungsberichten, Meinungen und Vorurteilen zu klaren Linien verfestigt.

Ich persönlich bin sehr gespannt, zumal ich mit der Entscheidung für die Laufbahn 7 Semester LL.B. + 3 Semester LL.M. trotz Berufsziel Richter - spekulierend auf eine gesetzliche Anpassung - ein wohl mehr als großes Risiko eingegangen bin.
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine schöne Zusammenfassung. Entspricht ungefähr meinen bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen. Die angedeutete Prognose ist natürlich auch interessant.
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Lotta1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nicko: Um in dieser Frage zu einem Ergebnis zu kommen, bräuchte man wohl jemanden, der beide Studiengänge selbst vollständig absolviert und somit umfassend kennengelernt hat. Den wird es aber wohl kaum geben, da diese Kombination wohl so ziemlich die dümmste ist, die es in einem Lebenslauf geben könnte.


Wieso das denn??? Ich habe gerade den Hanse Law School-Bachelor absolviert und mache jetzt mit dem 1. Staatsexamen weiter. Meinst du wirklich, es sei schwachsinning im Lebenslauf anzugeben, man hätte sich durch beide Staatsexamen gequält und durch den LL.B. und LL.M.? Ich denke eher nicht.
Da die Vorlesungen auch erst seit einer Woche laufen kann ich zum bisherig gefühlten Unterschied nur sagen, dass unser Bachelor-Studium wissenschaftlicher angelegt war. Klar haben wir auch Fallbearbeitungen gemacht, Themen-HAs aber nicht erst wie im Staatsexamen wohl üblich im Schwerpunkt geschrieben. Es bleibt abzuwarten, wie ich mich machen werde.

Zum Unterschied zum Ausland kann ich sagen, dass die LL.B., LL.M. dort gängige rechtswissenschaftliche Abschlüsse sind. Hat man zB in den Niederlanden den LL.M. in der Tasche kann man sich für eine dreijährige Anwaltsausbildung (!) direkt bei einem Anwalt bewerben. Am ENDE dieser Ausbildung steht eine Prüfung. Wird diese bestanden, ist man als Anwalt zugelassen. Wie es mit Richtern und Staatsanwälten aussieht weiß ich allerdings nicht, das hat mich wenig interessiert. Ich kann daher überhaupt nicht verstehen, warum in Deutschland über den LL.B. so geredet wird, als würde man Burgerbraten studieren oder wie man Autos repariert. Der LL.B. ist ein GRUNDSTUDIUM, der LL.M. ein SCHWERPUNKTSTUDIUM. Ob ich das Grundstudium jetzt Kleine Scheine/Große Scheine nenne, oder LL.B. macht meiner Meinung nach keinen Unterschied, bis auf den, dass der LL.B., genau wie der LL.M., gewöhnlich mit einer ABSCHLUSSARBEIT endet.

Ich freue mich übrigens sehr darüber, dass die Juristenausbildung in Deutschland auf dem Prüfstand steht. Ich halte vom 1. Staatsexamen, auch wenn ich damit nun weiter mache, nicht viel. Meiner Meinung nach ist es überflüssig und pure Schikane. In meinem Bachelor-Studiengang war es so, dass ALLE Kurse bestanden werden mussten und außerdem floss JEDE Note in die LL.B.-Endnote mit ein. Ein Punkt, den man mal für die Umstrukturierung der deutschen Juristenausbildung überdenken sollte.
Ein weiterer Punkt sind die mangelnden Fremdsprachenkenntnisse deutscher Juristen. Grade fürs Europa- und Völkerrecht ist die natürlich sehr traurig, das Gleiche denke ich gilt aber auch fürs Wirtschaftsrecht.

Es ist außerdem typisch deutsch, es am Anfang ganz besonders schwer zu machen damit man sich im Nachhinein auf seinen vertrockneten Lorbeeren ausruhen kann. Ob man beim 1. und 2. Staatsexamen wirklich von Qualität sprechen kann wage ich zu bezweifeln, grade weil es danach niemanden mehr kümmert, was da für Wald- und Wiesenanwälte nun auf die Menschheit losgelassen wurden. Dazu möchte ich wieder auf Niederlande verweisen, wo die Anwaltszulassung auch nach bestandener Prüfung von einer Fortbildungspflicht abhängt. Wird dieser nicht nachgegangen, ist der Anwalt seine Zulassung eben los.

Ich denke, man wird bei LL.B. und LL.M. Abschlüssen auch aus Deutschland abwarten müssen, wie sich das Ganze entwickeln wird. Für meinen Jahrgang kann ich sagen, dass sich nun einige Absolventen ins Ausland aufgemacht haben, um dort den LL.M.-Titel zu erwerben, zB nach England, Schwerpunkt Wirtschaftsrecht oder nach Finnland, Schwerpunkt Völkerrecht. Andere machen den Hanse Law School-Master, einige sogar mit "effectus civilis", so dass sie eine Zulassung über die Niederlande bekommen können. Eine Person ist nach Spanien und studiert dort für eine Zulassung weiter. Ich bin also erstmal hiergeblieben und kämpfe mit Politik- und Soziologiekursen gegen die erwartete und eingetretene Langeweile der Staatsexamensvorlesungen an.

Leuten, die sich für ein LL.B., LL.M.-Studium in Deutschland entscheiden, würde ich raten mindestens Englisch auf C.1. Niveau zu sprechen, so dass man sich noch Hintertüren offen halten kann. Im Ausland kann man auch hervorragende Jobs ohne Zulassung, aber mit LL.M.-Titel bekommen.

Für weitere Informationen:

http://66.102.9.104/search?q=cache:x1HFCoqWOQcJ:www.elfa-afde.org/Pdf/papers/Bologna%2520JuS.pdf+anwaltsausbildung+niederlande&hl=de&ct=clnk&cd=6&gl=de&client=firefox-a#13

http://www.rak-stuttgart.de/350.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=299&tx_ttnews%5BbackPid%5D=169&cHash=e611b372fc
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