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Verfasst am: 29.10.07, 07:03 Titel: Beratungshilfe - wie sinnvoll?
Hallo,
angenommen jemand, z.B. ein Student, möchte sich vom Anwalt beraten lassen. Er beantrage Beratungshilfe und bekäme eine entsprechende Bescheinigung zugeschickt.
Der Anwalt könne ja dann 10 EUR verlangen. Ist es das Einzige, was der Anwalt bekommt oder bekommt er dann noch was vom Staat?
Was ich wissen möchte ist, dass ich bezweifele, dass ein Anwalt für nur 10 EUR richtig beraten will. Wäre ich Anwalt, würde es mir jedenfalls so gehen.
Er bekommt seine Vergütung aus der Staatskasse. Die ist allerdings trotzdem recht niedrig. In der Regel gibt es knapp unter 100 € wenn er nach außen hin tätig wird. Berät er nur sind es unter 40 €. Bei einem Verleich gibt es deutlich mehr. Ebenso wie bei Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.
Wenn es sich um einen wesentlichen Streitwert handelt, kann der Anwalt im Anschluss an die Beratung noch auf ein gerichtliches Verfahren hoffen, bei dem PKH-Gebühren entstehen, die zwar ab einem Streitwert von 3.000,- € auch deutlich niedriger sind als die gesetzliche Vergütung, jedoch durchaus den Arbeitsaufwand decken können.
Wenn die Sache aussichtsreich erscheint und der Gegner zahlungsfähig ist, kann der Anwalt im Falle einer Erstattungspflicht auch auf die gesetzlichen Gebühren vom Gegner hoffen.
Damit dürfte auch klar sein, dass sich die Beratung sehr kurz gestalten wird und bei mangelnden Erfolgsaussichten auch schnell ein Ende findet.
Heißt aber nicht, dass man auf Beratungshilfe keine vernünftige Beratung bekommt. Der Anwalt haftet da nämlich genauso für seine Fehler, wie wenn der Mandant Vollzahler wäre. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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