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Erstattung von Feuerwehrkosten ?

 
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Bartman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 09.01.05, 19:23    Titel: Erstattung von Feuerwehrkosten ? Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

ich habe eine Frage, bei der hoffentlich jemand fachkundig Hilfe leisten kann.
Als wir nicht zu Hause waren, meinten Nachbarn ein ruhestörendes Geräusch zu hören. Die Polizei kam und es bestätigte sich, daraufhin riefen die die Feuerwehr, die über ein gekipptes Fenster rein sind und einen Zimmerbrunnen fanden, der kein Wasser mehr hatte und dadurch laut wurde.
Jetzt kam ein Kostenbescheid gemäß § 7 Abs. 3 SOG i.V.m. § 19 VwVG und wir sollen 119 Euro zahlen. Kann man da nichts gegen machen, muss man das zahlen (generell, in der Höhe). Wovon ist das denn abhängig (Vorsatz, Fahrlässigkeit etc.)?
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 09.01.05, 20:56    Titel: Re: Erstattung von Feuerwehrkosten ? Antworten mit Zitat

Bartman hat folgendes geschrieben::
Liebes Forum,

ich habe eine Frage, bei der hoffentlich jemand fachkundig Hilfe leisten kann.
Als wir nicht zu Hause waren, meinten Nachbarn ein ruhestörendes Geräusch zu hören. Die Polizei kam und es bestätigte sich, daraufhin riefen die die Feuerwehr, die über ein gekipptes Fenster rein sind und einen Zimmerbrunnen fanden, der kein Wasser mehr hatte und dadurch laut wurde.
Jetzt kam ein Kostenbescheid gemäß § 7 Abs. 3 SOG i.V.m. § 19 VwVG und wir sollen 119 Euro zahlen. Kann man da nichts gegen machen, muss man das zahlen (generell, in der Höhe). Wovon ist das denn abhängig (Vorsatz, Fahrlässigkeit etc.)?

Also zunächstmal ist geht es um Landesrecht. Da a) das die Vorschschriften nicht für jedes Bundesland kenne und b) nicht mal weiß um welches BL es sich handelt, muss ich mich mal allgemein äußern.

Die Feuerwehr hat eine Dienstleistung verbracht.

Prizipiell sind Fw-einsatz zahlungspflichtig, außer bei Personen- und Tierrettungen. Dagegen kann man i. d. R. nicht viel machen. Vorsatz oder Fahrlässigkeit spielen keine Rolle.

Die Höhe hängt von der Dauer, von der Mannschaftsstärke und der Art der Fahrzeuge ab. Dazu kommen noch evtl. Materialkosten.

Gab es keine Rechtsbelehrung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich kenne das aus meinem BL ähnlich: Handelt es sich nicht um einen ausgesprochenen Notfall / Rettungseinsatz, dann sind die Leistungen der Fw kostenpflichtig. Meines Wissens haben die sogar einen Kosten-Katalog. Es kostet sogar etwas, wenn die berühmte Katze vom Baum geholt wird - aber das ist wohl in der Tat unterschiedlich geregelt.

Auch Wasserrettungsorganisationen erstellen bei gewissen Fällen Rechnungen, ebenso die Polizei, wenn eine Alarmanlage losgeht aufgrund eines technischen Defekts und die Beamten somit zu einem "blinden Alarm" ausrücken.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

dreizehn hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich nicht um einen ausgesprochenen Notfall / Rettungseinsatz, dann sind die Leistungen der Fw kostenpflichtig.

Handelt es sich um einen nicht zeitkritischen Einsatz, darf die Feuerwehr diesen nicht übernehmen, um keiner Privatfirma arbeit abzunehmen. Ausnahmen wären bei der IHK zu beantragen.

Zitat:
Meines Wissens haben die sogar einen Kosten-Katalog.

Ja, das richtet sich nach der Einsatzzeit, der Mannschaftsstärke, der Art und Anzahl der Fahrzeuge. Diese Kosten können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Dürfte so ganz grob bei 20 Euro/Mann und h, 30-150 Euro/Fahrezug und h liegen zzgl. evtl. Material. Das dürfte alles in der Rechnung einzeln aufgeführt sein.


Zitat:

Es kostet sogar etwas, wenn die berühmte Katze vom Baum geholt wird

Wenn ich mich nicht sehr irre, sind Tierrettungen umsonst.

- aber das ist wohl in der Tat unterschiedlich geregelt.
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