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Ich habe das gleiche Problem ob ich hier richtig bin.Wenn bei Trennung die Steuerklasse geändert wird,geht das dann immer nur , dass die Frau mit kindern die 2 und der Mann die 1 erhält??Ich habe mal gerechnet :Ob ich die Kinderzähler in der Steuerklasse 1 oder 2 habe oder nicht, die bringen mir kein Vorteil.Nur der Nettobetrag ändert sich geringfügig in der Summe .Ich würde daher die Kinderzähler überlassen,Könnte er dann auch in die 2 wechseln, denn bei seinem Gehalt macht es sich lohnend bemerkbar??? Danke für jede Antwort
die Frage ist nicht einfach zu beantworten ...
Die Kinder haben zunächst direkt keinen Einfluss auf die abzuführende Lohnsteuer, da das Kindergeld ausgezahlt wird. In die Steuerklasse kommt Dein (Ex-)Mann nur, wenn mindestens ein Kind bei ihm gemeldet ist (maßgeblich ist - glaube ich - der Jahresanfang). Aber die Steuerklasse II erhält er nur, wenn er echt alleinerziehend ist. D.h. er darf nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben ...
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