Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was darf der Staat? Was darf der Bürger?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was darf der Staat? Was darf der Bürger?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hotzelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 03:16    Titel: Was darf der Staat? Was darf der Bürger? Antworten mit Zitat

In einer anderen Diskussion stellte ich die Frage, ob ein Verlangen meines Arbeitgebers verfassungwidrig wäre, da es mich in meiner Freiheit einschränkt (siehe GG Art 2), was laut Grundgesetz nur per Gesetz, aber nicht per Betriebsvereinbarung möglich ist. Von einem Teilnehmer wurde mir geantwortet: Nein, das Grundgesetz regelt das Verhältnis Staat/Bürger, und ncht das Verhältnis Bürger/Bürger. Wer weiss mehr darüber??? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß das so stimmt. Beispiel: Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - das gilt - klar - für die Polizei. Aber eben auch für den Vermieter. Oder den netten Herrn von der GEZ. Für jeden nämlich, oder? Ist das bei GG 2 dem ALLGEMEINEN PERSÖNLICHKEITSRECHT etwa anders?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.07, 04:36    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
Zitat:
Nein, das Grundgesetz regelt das Verhältnis Staat/Bürger, und ncht das Verhältnis Bürger/Bürger.

genauso siehts aus.
Zitat:
Beispiel: Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - das gilt - klar - für die Polizei.

Nicht nur für die Polizei, sondern für jegliche Staatsgewalt.

Zitat:
Aber eben auch für den Vermieter. Oder den netten Herrn von der GEZ. Für jeden nämlich, oder?

Wenn das so stimmen sollte, dann können sie mir ja sicherlich auch sagen, womit der Verstoß des Vermieters gegen Artikel 13 GG bestraft wird.
Hier liegt nämlich nicht ein Verstoß gegen Artikel 13 GG vor, sondern gegen §123 StGB Hausfriedensbruch.

Also, das Grundgesetz legt durch den Staat zu schützende Güter für den Bürger fest. Zum einen darf der Staat nicht in diese zu schützenden Güter eingreifen (es sei denn es ist durch Gesetze geregelt, dass der Staat es doch darf).
Zum anderen muss der Staat durch Gesetze dafür sorgen, dass der Bürger auch vor anderen Bürgern in diesen zu schützenden Gütern geschützt wird. Und dafür gibts dann das BGB, das StGB usw.
Nach oben
Hotzelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, ich habe mich also etwas ungeschickt ausgedrückt, im Prinzip aber eben doch Recht: Natürlich macht sich der Vermieter, der in meine Wohnung eindringt nicht eines Verstoßes gegen das Grundgesetz, sondern einer Straftat StGB schuldig. Regelungen, die das Verhältnis Bürger/Bürger betreffen, sind selbstberständlich nicht im Grundgesetz, sondern eben wie oben erwähnt, im StGB, im BGB etc, diese allerdings dürfen dem Grundrechtskatalog jedoch nicht widersprechen. Oder etwa doch? Gibt es Ausnahmen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hotzelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Endlich einmal eine sachliche und informative Antwort! Schön, daß es so etwas auch noch gibt.
Also - auch wenn ich mich hier juristisch unkorrekt ausdrücke - es gibt also sehr wohl einen Zusammenhang zwischen den Grundrechten und dem BGB, StGB etc
Beispiel: Natürlich lege ich keine Verfassungsbeschwerde (Art 13 GG) gegen meinen Vermieter ein, der in meine Wohnung eindringt, sondern erstatte Strafanzeige gegen ihn (§123 StGB Hausfriedensbruch), DAS WAR MIR SOWIESO KLAR.
Was ich allerdings zum Ausdruck bringen wollte ist: Im § 123 StGB kommt Art 13 GG wesensmäßig zum Ausdruck.
Zu den Forenregeln: Ich habe keinen Vermieter, der in meine Wohnung eindringt, ich bin Hausbesitzer. Ich möchte hier nur etwas Grundsätzliches diskutieren bzw verstehen und freue mich über jeden sachlichen Beitrag (siehe oben).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 29.10.07, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

welche einschränkung hat denn ihr arbeitgeber geplant?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 29.10.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
welche einschränkung hat denn ihr arbeitgeber geplant?


Ich vermute mal, es handelt sich um folgendes Problem:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=128257&postdays=0&postorder=asc&start=0
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CIS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Grundrechte des GG tatsächlich nichts mit dem Verhältnis Bürger/Bürger zu tun haben, darf doch jeder Bürger gegenüber einem anderen Bürger in einem Vertrag freiwillig auf eine seine Grundrechte verzichten?
Das geschieht zum Beispiel im S/M-Bereich in sogenannten Sklavenverträgen (Beispiel: http://www.stolz-und-sklavin.de/bdsm/sklavenvertrag-muster.html).
Nun haben aber solche Verträge laut http://www.datenschlag.org/papiertiger/lexikon/sklavenvertrag.html keinerlei juristische Gültigkeit (wird ja auch im "Vorwort" zum verlinkten Beispiel angedeutet). Liegt das daran, dass die Grundrechte doch eine gewisse universelle Gültigkeit haben und nicht völlig im menschlichen Leben außer Acht gelassen werden dürfen oder liegt hier ein spezielles Problem im Vertragsrecht vor? (Das würde natürlich nicht hierher gehören.)

Und noch eine andere Anmerkung: Mir kommt die Ansicht "Grundrechte regeln das Verhältnis Staat/Bürger, nicht Bürger/Bürger" eher wie Gedankengut aus dem 19. Jahrhundert vor. Heutzutage, wo in manchen Gegenden - wenn wir einmal auch über Deutschland hinausdenken - die Grenzen zwischen staatlichem und privatem Haneln zunehmend verwischen, halte ich das für problematisch. Da kann ein Warlord im Hindukusch, der über seine "Untertanen" quasi staatliche Macht ausübt, behaupten, er sei Unternehmer, kein Staat, für ihn gelten die Menschenrechte nicht.
Ich finde, keine natürliche oder juristische Person darf eine andere in ihren Grundrechten ohne die Grundlage eines legitim zustande gekommenen Gesetzes einschränken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

die grundrechte finden sicherlich ihren ausfluss in den gesetzen, die u.a. auch das miteinander zwischen bürger, unternehmen etc regeln.

da viele lebenssachverhalte im übrigen einer gerichtlichen überprüfung unterliegen, setzt spätestens hier die wirkung der grundrecht direkt ein
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
die grundrechte finden sicherlich ihren ausfluss in den gesetzen, die u.a. auch das miteinander zwischen bürger, unternehmen etc regeln.

da viele lebenssachverhalte im übrigen einer gerichtlichen überprüfung unterliegen, setzt spätestens hier die wirkung der grundrecht direkt ein
Vollkommen richtig, die sog. Ausstrahlwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht ist seit der grundlegenden Entscheidung BVerfGE 7, 198 "Lüth", anerkannt, hier eine wie ich finde recht nette Interpretation.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.