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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 20.10.07, 19:15 Titel: ESt-Grundfreibetrag zu niedrig? |
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Hallo. Heute habe ich gelesen, dass eine Familie mit 2 Kindern und Gesamtbruttoeinkommen 1800€ pro Monat + Kindergeld 308€ pro Monat u.U. noch einen Anspruch auf ALG-2 hat, obwohl sie Einkommensteuer zahlt. Bedeutet das, dass der ESt-Grundfreibetrag zu niedrig ist?
Welcher Artikel im GG ist dafür eigentlich zuständig? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 23.10.07, 14:13 Titel: |
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wo soll das stehen?
pauschal kann ich dazu keine aussage machen aber pi x daumen besteht kein anspruch auf ALG2
auch ist mir der zusammenhang zwischen ALG2 und Grundfreibetrag nicht klar, was wollen sie damit ausdrücken?
dass wir ein grundrecht auf 'gerechte' besteuerung haben?
mitnichten |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 23.10.07, 14:49 Titel: |
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ALG-2 Anspruch kann bei der obengenannten Familie bestehen. Das ist nicht die Frage. Nur ist es irgendwie "blöd", wenn das "Existenzminimum" so wegbesteuert wird, dass man dadurch einen Anspruch bzw. einen höheren Anspruch auf ALG-2 bekommt. Mein ehemaliger Steuerprofessor hat uns erzählt, dass es verfassungsrechtliche Probleme gab, wenn der Gesetzgeber den Grundfreibetrag zu niedrig ansetzen wollte. Aber vielleicht habe ich da was falsch verstanden... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 23.10.07, 14:55 Titel: |
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um die these mal zu überprüfen müsste man regelsatzx12 rechnen und vielleicht diverse zuschläge in die kalkulation mit einbeziehen (keine kosten der unterkunft).
dieser sollte dann niedriger als der grundfreibetrag eines ledigen sein. |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 23.10.07, 19:42 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | um die these mal zu überprüfen müsste man regelsatzx12 rechnen und vielleicht diverse zuschläge in die kalkulation mit einbeziehen (keine kosten der unterkunft). | Warum keine Kosten für die Unterkunft Die ARGE übernimmt sie ja _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 23.10.07, 20:29 Titel: |
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die sind halt individuell und deshalb schwer allgemein zu bestimmen |
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yamato FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.10.07, 12:31 Titel: |
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Rechnet man im o.g. Fall nur die Regelsätze und eine Durchschnittsmiete, bstünde wahrscheinlich kein Anspruch:
Reglsätze: 312 + 312 + 208 + 208 = 1040 €
Miete (warm): 600 €
=1640 €
Einkommen (netto) 1435,00 € + KG 308 € = 1735,00 €
Der Anspruch auf AlG 2 entsteht nur durch den Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 30 SGB II. Das Existenzminimum würde ich aber mit den Regelsätzen abzgl. 30 % zzgl. Miete ansetzen . _________________ ausgezeichnet |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 26.10.07, 18:44 Titel: |
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interessant, auch wenn die kdu in der tabelle ja wohl lächerlich sind.
in meinem wohnort ist eine für einen alleinstehenden angemessene 2raum-wohnung nicht für unter 400 zu bekommen, von daher ist mir das selbst für einen durchschnittswert zu niedrig |
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carn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 2872
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Verfasst am: 08.11.07, 12:42 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: |
in meinem wohnort ist eine für einen alleinstehenden angemessene 2raum-wohnung nicht für unter 400 zu bekommen, von daher ist mir das selbst für einen durchschnittswert zu niedrig |
Statt mehr Sozialeistungen zu verteilen, sollte der Staat es erlauben(machen und zahlen muss er da eh nicht viel), dass man richtig viele Wiesen und Waelder zubetonieren darf, das ist das einzige was armen Familien wirklich helfen wuerde.
Edit: das koennte auch das Geburtenproblem mindern, denn verfuegbare Wohnflaeche und Zahl der Kinder scheint korreliert zu sein.
Zum Thema, mein Spotantest bei
http://www.geldsparen.de/content/rechenmodule_merkur/Soziales/ALG2rechner.php
und
https://www.abgabenrechner.de/bl2007/lst2007.jsp
ergab, dass bei 1800 brutto, 1500 netto, 2 Kindern, 1 Frau, 800 Kalt, 200 Nebenkosten ein Anspruch von 542 Euro Alg2 besteht. Gleichzeitig muss man 12 Euro Steuern zahlen.
Bleiben, abgesehen von falschen Rechnern nur 2 Moeglichkeiten, entweder Alg2 bringt unter Umstaenden 10% mehr als soziokulturelles Existenzminimum oder die Freibetraege sind 10% zu niedrig. |
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