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Haftbarkeit des erfahrensten Sportlers

 
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myro
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Anmeldungsdatum: 28.10.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 15:57    Titel: Haftbarkeit des erfahrensten Sportlers Antworten mit Zitat

Hallo,
ich schildere im folgenden zwei Szenarien und wollte fragen, was sich daraus für Strafrechtliche und Zivilrechtliche folgen ergeben:

Sz 1: Ich bin erfahrener Kajakfahrer und besitze in diesem Bereich einen Fachübungsleiterschein. An einem Wildbach sprechen mich zwei Personen an, ob ich mit ihnen zusammen den Bach paddeln würde. Ich bin nun der erfahrenste der Gruppe und befahre mit ihnen den Bach. (Dies ist keine Vereinsfahrt.) Mit was für Folgen müsste ich rechnen, wenn dabei eine Person tödlich verunglückt oder sich verletzt? Macht es einen Unterschied, ob die beiden Personen volljährig oder jugendlich sind. Würde meine normale Haftpflichversicherung evtl. Schaden begleichen?

Sz 2: Gleiches Szenario wie in 1, nur ich bin Skilehrer (aber in diesem Fall nicht in dieser Funktion tätig.) und nehme zwei Personen, auf einer Tourenpiste oder abseits der Piste mit. Und eine Person wird von einer Lawine begraben oder verletzt sich. Wie wären hier die Folgen?
Vielen Dank schon mal.
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mal angenommen der berühmte Fussballtrainer Disdof Raum besucht in seiner Freizeit den Sportplatz X. Dort tummeln sich die u. a. Heiner und Fritz (beide 20). Disdof Raum bemerkt sofort, dass die beiden Talent haben und schlägt Ihnen Flanken vor das leere Tor, wobei er Ihnen noch Anweisungen gibt, so laufen und so nicht. Heiner verschätzt sich bei einer Flanke und läuft mit voller Wucht gegen den linken Torpfosten und bricht sich dabei das Genick und ist auf der Stelle tot.

Glaubt hier jemand im Ernst, dass Disdof Raum hier haftbar gemacht werden könnte? Wer bei sowas mitmacht muss die Gefahren selber abschätzen, es sei denn er wäre minderjährig. Dann wäre wohl was möglich.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

AlBundy hat folgendes geschrieben::

Glaubt hier jemand im Ernst, dass Disdof Raum hier haftbar gemacht werden könnte? Wer bei sowas mitmacht muss die Gefahren selber abschätzen, es sei denn er wäre minderjährig. Dann wäre wohl was möglich.


Wenn Disdof von den Jugendlichen besonders gefährliche Manöver verlangt hat (z.B. eines, das sie mit extremer Bewegungsgeschwindigkeit in Nähe der Torpfosten bringt in einer Weise, das Laien so üblicherweise nicht machen würden), deren Gefährlichkeit diese nicht erkennen konnten, wohl aber er als Profi aufgrund seiner Erfahrung hätte kennen können und müssen, durchaus möglich, dass eine Haftbarkeit angenommen werden kann.

Vereinfacht gesagt: Wenn der erfahrenste Sportler die Betreffenden nicht in besondere Gefahren gebracht hat, auf die sie sich ohne sein Zutun nicht oder nicht in gleicher Weise eingelassen hätten, dann würde ich über eine Haftung nachdenken. Wenn er hingegen lediglich eine "Standardfahrt" ohne besonderes Gefahrenpotential macht, die die Mitfahrer auch alleine hätten machen können und dürfen und dabei kein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat, dann ergibt sich eine Haftung allenfalls aufgrund von konkreten Pflichtverstößen während der Unglückssituation.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

gut, o. k., das sehe ich ein.

Ich denke auch, wenn die Wildwasserfahrt den Leuten zu gefährlich erscheint und sie vorschlagen, lieber etwas langsamer oder mit weniger Risiko zu fahren oder bei der nächsten Möglichkeit anzuhalten und der "Kapitän" sagt aber so machts doch keinen "Fun". Dann wäre er schon haftbar zu machen. Fragt sich aber bloss ob er (der Hobbytrainer) die Kosten dann auch tatsächlich tragen kann....
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myro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke und wie wäre es mit minderjährigen? (im wildwasser und im tiefschnee kann es ja immer zu gefährlichen situationen kommen und uns wird bei der Ausbildung zum Übungsleiterbeigebracht, dass dann der Erfahrenste haftbar gemacht werden könnte.)
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yeti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

ganz generell gilt in den beschreibenen fällen (wildwasser, ski abseits der *gesicherten * pisten) eine art haftnug des erfahrensten.
je höher dessen ausbildungsstand, um so eher wird er sich entscheidungsfehler vorwerfen lassen müssen. diese "garantenstellung" ist unabhängig von einer etwaigen bezahlung; allein die tatsache dass der "erfahrenere" einen "weniger erfahrenen" mitnimmt, macht ihn zur verantwortlichen person.

soweit ich weiss, ist dies explizit im gesetz nicht geregelt, wird aber regelmäßig in diesem sinne ausgelegt.

gruss, hwm
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