Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Drogentransport
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Drogentransport

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Duktus21
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 12:25    Titel: Drogentransport Antworten mit Zitat

Guten Tag
Mich würde mal interresieren, was mit Person A(21J.) passieren würde, wenn er 2-4 mal im Monat
den Fahrer für Person B spielt, welche dann in der nächsten großen Stadt jedesmal 500 g Marihuana kauft. Anschließend fährt Person A Person B wieder zurück. Das Marihuana hat Person B stets bei sich. Person A hat seit 1 Jahr nichts konsumiert und ist auch nicht aktenkundig.

-Mit wechen Strafen hat Person A zu rechnen, wenn der Transport, etwa bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle, auffliegen würde?

-Dürfte Person B überhaupt kontrolliert werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 13:02    Titel: Re: Drogentransport Antworten mit Zitat

Duktus21 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag
Mich würde mal interresieren, was mit Person A(21J.) passieren würde, wenn er 2-4 mal im Monat
den Fahrer für Person B spielt, welche dann in der nächsten großen Stadt jedesmal 500 g Marihuana kauft. Anschließend fährt Person A Person B wieder zurück. Das Marihuana hat Person B stets bei sich. Person A hat seit 1 Jahr nichts konsumiert und ist auch nicht aktenkundig.

-Mit wechen Strafen hat Person A zu rechnen, wenn der Transport, etwa bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle, auffliegen würde??

Person A weiß, was B in dieser Stadt macht und fördert das Beschaffen der BTM durch den Transport. Was A blühen könnte, wenn er erwischt wird können Siehier nachlesen.

Duktus21 hat folgendes geschrieben::

-Dürfte Person B überhaupt kontrolliert werden?

Das liegt im Ermessen der Polizisten, die am Straßenrand stehen.
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.07, 13:25    Titel: Re: Drogentransport Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Duktus21 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag
Mich würde mal interresieren, was mit Person A(21J.) passieren würde, wenn er 2-4 mal im Monat
den Fahrer für Person B spielt, welche dann in der nächsten großen Stadt jedesmal 500 g Marihuana kauft. Anschließend fährt Person A Person B wieder zurück. Das Marihuana hat Person B stets bei sich. Person A hat seit 1 Jahr nichts konsumiert und ist auch nicht aktenkundig.

-Mit wechen Strafen hat Person A zu rechnen, wenn der Transport, etwa bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle, auffliegen würde??

Person A weiß, was B in dieser Stadt macht und fördert das Beschaffen der BTM durch den Transport. Was A blühen könnte, wenn er erwischt wird können Siehier nachlesen.
Also ich erhöhe und gehe auf den Verbrechenstatbestand nach § 29a BtMG, also MIndestmaß 1 Jahr Freiheitsstrafe pro Fahrt. Und wenn der Nachweis des Bandenmäßigen Handelns gelingt, also § 30a BtMG, dann sind das immerhin nicht unter 5 Jahre. Und solche Strafen werden in schöner regelmäßigjkeit ausgeurteilt...

Und das Geheule in den Gerichtssälen ist groß ("Ist doch nur Marihuana/Haschisch und ich mach's doch nie wieder").
Nach oben
Schoggi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 13:31    Titel: Re: Drogentransport Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Duktus21 hat folgendes geschrieben::

-Dürfte Person B überhaupt kontrolliert werden?

Das liegt im Ermessen der Polizisten, die am Straßenrand stehen.


Nein, das liegt nicht nur im Ermessen der Beamten, sondern auch den rechtlichen Befugnissen. So ist es nicht generell erlaubt, von jeder Person die Personalien festzustellen und sie und ihren mitgeführten Sachen zu durchsuchen.

In den Polizeigesetzen der Länder sind für solche Maßnahmen die rechtlichen Grundlagen aufgelistet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 13:56    Titel: Re: Drogentransport Antworten mit Zitat

Schoggi hat folgendes geschrieben::
Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Duktus21 hat folgendes geschrieben::

-Dürfte Person B überhaupt kontrolliert werden?

Das liegt im Ermessen der Polizisten, die am Straßenrand stehen.


Nein, das liegt nicht nur im Ermessen der Beamten, sondern auch den rechtlichen Befugnissen. So ist es nicht generell erlaubt, von jeder Person die Personalien festzustellen und sie und ihren mitgeführten Sachen zu durchsuchen.

In den Polizeigesetzen der Länder sind für solche Maßnahmen die rechtlichen Grundlagen aufgelistet.

Lachen Ich wusste genau, dass auf diesen einen Satz jemand zurück schreiben muss, der die Rechte der Polizei meint einschränken zu müssen. Dabei schrieb ich extra schon "Ermessensgrundlage".

Wenn 2 junge Leute in einem Auto sitzen, die 3 Kilometer gegen den Wind nach Gras und Hasch stinken, weil sie ein halbes Kg. im Auto haben wird den Polizisten sicher kein Gesetz im Wege stehen, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei diesen 2 mal genauer hinzusehen.
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoggi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 14:16    Titel: Re: Drogentransport Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Lachen Ich wusste genau, dass auf diesen einen Satz jemand zurück schreiben muss, der die Rechte der Polizei meint einschränken zu müssen.


Es liegt nicht in meinem Sinn, die Rechte der Polizei einschränken zu müssen.

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Dabei schrieb ich extra schon "Ermessensgrundlage".


Aber es gibt halt pauschal kein Ermessen, ob eine Maßnahme rechtmäßig ist, oder nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Okay. Die Polizei steht an der Autobahnausfahrt.
Welches Gesetz regelt, wer angehalten/kontrolliert werden darf und wer nicht?
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.07, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Okay. Die Polizei steht an der Autobahnausfahrt.
Welches Gesetz regelt, wer angehalten/kontrolliert werden darf und wer nicht?
36 Abs. 5 StVO?
Nach oben
Schoggi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoggi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.