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Verfasst am: 30.10.07, 10:26 Titel: Lieferpflicht eines Auslandsvertriebs an dortigen Verkäufer
Angenommen, ein deutscher Hersteller liefert ausschließlich (neben dem Inlandsgeschäft)an ausländische Vertriebe, ein Vertrieb pro EU-Mitgleidsstaat. Besteht einer Lieferpflicht des einen Vertriebs an einen Verkäufer in dem jeweiligen Staat, an den er nicht liefern will? Ziel ist, unterm Tisch und höchst inoffiziell, natürlich die Preisstabilität, da der Verkäufer für zu niedrige Preise (Zerstörung der Preisstabilitä) bekannt ist. Hat der Verkäufer Anspruch auf Lieferung?
kommt darauf an! Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, einen anderen zu beliefern. Die Belieferungsverpflichtung könnte vertraglich vereinbart sein.
Zu prüfen sind die Verträge zwischen Hersteller und Auslandsvertrieb und (wenn es den gibt) zwischen Auslandsvertrieb und Wiederverkäufer.
Hat der Wiederverkäufer keinen Vertrag mit dem Auslandsvertrieb, dann hat er es schwer, einen Belieferungsanspruch herzuleiten. Gibt es einen solchen Vertrag, dann wäre dieser zu prüfen.
Der Auslandsvertrieb könnte sich aber auch dem Hersteller gegenüber schadensersatzpflichtig machen, wenn er sich verpflichtet hat, die Wiederverkäufer des Vertriebsgebietes zu beliefern, und vertraglich nicht berechtigt ist, bestimmte Wiederverkäufer von der Belieferung auszuschließen.
Man müßte die Verträge schon kennen, um die Frage beantworten zu können.
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