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Verfasst am: 26.09.04, 18:24 Titel: Berücksichtigung von Schulden bei Unterhalt UND Zugewinn?
Hallo,
ich bin von meinem Mann getrennt (noch nicht geschieden) und muss ihm Unterhalt bezahlen. Bei der Berechnung seines Einkommens wurde seitens des Gerichtes die Rückzahlung eines Kredites (den er während der Ehe aufgenommen hat) berücksichtigt, sein Einkommen also entsprechend gemindert.
Bei der Berechnung seines Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleiches wird der Kredit von seinem Anwalt nun erneut in Abzug gebracht. Dadurch ergibt sich eine doppelte Berücksichtigung ein und desselben Kredites, die zum einen dazu geführt hat, dass der von mir zu zahlende Unterhalt höher ausgefallen ist, zum anderen zu einem geringeren Endvermögen auf der Sete meines Mannes führen würde.
Ist diese doppelte Berücksichtigung tatsächlich richtig?
Verfasst am: 26.09.04, 21:30 Titel: Re: Berücksichtigung von Schulden bei Unterhalt UND Zugewinn
Anscheinend war die Antwort des eigenen Anwaltes nicht nach dem Geschmack der Mandantin.
Unterhalt und Zugewinnausgleich sind zwei verschiedene Sachen, die nichts miteinander zu tun haben, auch wenn sie im Verbundverfahren zusammen entschieden werden.
Maßgeblich für den Unterhalt sind die prägenden ehelichen Lebensverhältnisse. Daher ist es fü den nachehelichen Unterhalt auch von Bedeutung, wenn der Kredit einmal getilgt ist. Dann kann möglicherweise im Wege der Abänderungklage der Unterhalt wegen der fehlenden Kreditbelastung reduziert werden.
Der Zugewinausgleich stellt allein auf die Vermögensverhältnisse zum Anfang und zu Ende der Ehe ab. Er soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass beide Ehegatten in gleicher Weise dafür gesorgt haben, dass Vermögen gebildet wurde, ein Ehegatte jedoch während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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