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Verfasst am: 01.11.07, 14:42 Titel: Kann man unhygienische Gäste trotz Buchung die ÜN versagen?
Es geht mal wieder um einen Beherbergungsbetrieb.
Grundsätzlich ist es doch möglich, Gäste abzulehnen, die z. B. schlecht riechen oder anderweitig nicht mit der "Norm" gehen. Hotelier A ist durch die schonmal im vorigem Thema erwähnteBahnhofsnähe einiges gewohnt.
Im Moment hat A einen Gast (G) der sehr ungepflegt ist und sehr sehr schlecht riecht, und regelmäßig die Toilette sehr verunreinigt, geduscht hat er in den letzten Wochen 4x.
Da G für 5 Wochen buchte und es A nicht möglich war ein anderes Zimmer (in einem anderen Hotel) zu finden (wegen Messezeit) mußte A sich sagen "Augen zu und durch"
(eher Nase zu und durch )
Leider muß A komplett alles erneuern, was in diesem Zimmer war (Matraze, Bettdecke und Kissen) da es auch nach einer Reinigung noch gerochen hat.
Nun 2 Fragen:
1 Ist es möglich, das A die Kosten für die neuen Sachen dem Gast in Rechnung stellt?
(Er wurde über eine Reisegesellschaft eingebucht)
2 Für zukünftige Fälle:
Ist es möglich, das man solche Menschen rauswirft, insbesondere wenn sich andere Gäste beschweren, auch wenn Sie eine bestätigte Buchung haben und evtl. über eine Buchungsmaschine schon einen Deposit (der aber nicht an uns geht) bezahlt haben?
Andere Variante, wenn A jemandem Hausverbot erteilt und derjenige trotzdem über eine besagte Buchungsmaschine bucht, ist A verpflichtet denjenigen unterzubringen?
Leider muß A komplett alles erneuern, was in diesem Zimmer war (Matraze, Bettdecke und Kissen) da es auch nach einer Reinigung noch gerochen hat.
Wie alt waren die Sachen denn und wie wurden sie gereinigt?
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Ist es möglich, das man solche Menschen rauswirft, insbesondere wenn sich andere Gäste beschweren, auch wenn Sie eine bestätigte Buchung haben
Was sagen denn die AGB zur Pflicht zur Reinigungshäufigkeit der Gäste und zum Grad des erlaubten Körpergeruches?
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Andere Variante, wenn A jemandem Hausverbot erteilt und derjenige trotzdem über eine besagte Buchungsmaschine bucht, ist A verpflichtet denjenigen unterzubringen?
Nein, zwingen kann der Gast den Betrieb eher nicht. Aber ggf. auf Schadenersatz verklagen wegen Nichterfüllung. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hallo Redfox
Danke für die Antwort. Ich (B) arbeite seit fast 20 Jahren in Hotels und habe früher mal in einer Sozialstation mit Obdachlosen und Junkies gearbeitet. Die riechen dagegen wie ein Feld voll frischer Blumen.
Der Geruch des Gastes macht sich wie folgt bemerkbar:
Wenn eine Reinigungskraft dieses Zimmer versucht zu reinigen muß er erst mal spucken (leider unglaublich aber wahr..) Andere Gäste verlassen fluchtartig unser Hotel, mit dem Verweis auf diesen Gast. (Leider in insgesamt 8 Fällen vorgekommen, sie sind explizit wegen diesem Gast gegangen, 2 andere wegen dem Geruch, der aus dem Zimmer kommt). Übrigens reinigt die Reinigungskraft das Zimmer täglich, auch die Bettbezüge werden jeden Tag gewechselt.
Das mit dem Duschen meinte ich so: Duschen tut er ja (auch genug, da gebe ich dir recht, aber trotzdem riecht man ihn 50m weit)
Die Sachen in dem Zimmer waren 1 Monat alt.
Die Hausordunung sagt das man sich der mit Rücksicht auf die anderen Gäste benehmen, pflegen und kleiden muß.
Wieso ist A verpflichtet, diesen Gast unterzubringen, wenn er Hausverbot hat? Hat A nicht das Hausrecht? Hat der Gast nicht selber schuld, wenn er trotz des bestehenden
Hausverbots bucht?
Mit unhygienisch meinte ich, das er zum Beispiel Türklinken anspuckt, regelmäßig neben die Toilette macht (leider haben wir nur Gemeinschaftstoiletten...)usw.
Ich weiß, das sich das lächerlich anhört, und das sich die Gemüter über schlecht riechen sehr streiten können, aber so etwas habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 02.11.07, 08:49 Titel:
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Wieso ist A verpflichtet, diesen Gast unterzubringen, wenn er Hausverbot hat? Hat A nicht das Hausrecht? Hat der Gast nicht selber schuld, wenn er trotz des bestehenden
Hausverbots bucht?
A hat schon das Hausrecht. Darum dürfte der Gast z.B. nicht das Hotel betreten um ein Zimmer zu buchen.
Wenn er aber anderweitig bucht und die Buchung wird bestätigt, nützt auch ein Hausverbot nicht, denn A setzt sich dann ja selber durch den Abschluß eines neuen Vertrags über das Hausverbot hinweg. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.11.07, 08:51 Titel:
naja ob jemand oft genug od. zu oft duscht kann ich von hier zwar nicht beurteilen kann aber berichten das es ggf. krankheitsbedingt sein kann.
z.b. haben menschen mit pku einen ganz unangenehmen körpergeruch (trotz täglichem duschen) der ist zwar zum. von der person die ich kenne nicht so extrem (50m gegen den wind ;o) ) aber dennoch sehr unangenehm.
hat B den A mal darauf angesprochen, B ist zwar dienstleister muss sich aber nicht alles gefallen lassen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
A hat den Gast mehrmals darauf angesprochen, auch schon einen Brief und eine E-Mail an die Reiseveranstalter geschickt, nichts ist passiert.
Natürlich weiß ich, das es Menschen mit schlechtem Körpergeruch gibt (1 Ex mit krankhaften Schweißfüßen, eine Freundin mit einem krankhaften Körpergeruch), aber leider übertrifft er alles.
Mit 50m war gemeint:
B kommt morgens zur Arbeit. Um in das Hotel zu gelangen muß man an der Haustür klingeln. Das Hotel befindet sich im 1. Stock eines Altbaus (fast schon 2 Stock, da ein Hochparterre vorhanden ist), der Frühstücksraum ist von der Hoteleingangstür ca 30m entfernt. Der Weg von der Haustür zur Hoteleingangstür beträgt ca 20m.
Wenn der Gast morgens im Frühstücksraum frühstückt, dann riecht man ihn beim Eintreten in das Hotel. Es ist ein (versuch mal zu beschreiben) extrem schweißiger, alter, süßlicher - fast schon verwesender Geruch. Wenn X das Fenster aufmacht, macht der Gast es gleich wieder zu.
Grüße
Claudia
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 02.11.07, 09:30 Titel:
@ganascia528
Also ihrer Beschreibung nach ist der Gast entweder schon lange tot und zählt zur Kategorie der wandelnden Untoten oder er kommt aus der VRC.....
Ich kann mir partout nicht vorstellen, das man als Hotelbetreiber so eine Belästigung der anderen Gäste ignorieren muss... _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
@comander01
Ich wollte es nicht so krass ausdrücken, aber der Gast sieht so aus, benimmt sich so, spricht so ...
Das er krank ist oder sein könnte, wollen und können A und B nicht ausschließen.
Was die Beiden wissen ist, das er eine Op an den Stimmbändern hatte (man sieht die Narbe) und dementsprechend spricht der Gast auch (dafür kann er natürlich nichts).
Wenn B hier eine Duftprobe reinstellen könnte würde B es tun....
Am Sonntag reist der Gast ab, aber leider ist das Zimmer dann ein Totalschaden, da der Geruch sich in allem festgesetzt hat
Gibt es wirklich keine rechtliche Handhabe? Müssen wir in die Hausordnung oder den AGBs wirklich explizit schreiben, das "schlecht riechen" nicht erlaubt ist, und das wir das nach unserem Ermessen entscheiden?
Was ist eigentlich aus dem Fall geworden, als ein Fluggast wegen schlechtem Geruch nicht mitfliegen durfte? Ist das nicht ein ähnlicher Fall?
Na dann hoffen wir mal, dass der nette Gast am Sonntag nicht noch ein paar Tage verlängern will...
Nur so aus Interesse, was hat der Gast denn gemacht, wenn er 5 Wochen in einem Hotel lebt? Arbeitete er in der Nähe des Hotels?
Als Zeitarbeiter in einer Parfumerie wird er wohl nicht angestellt gewesen sein, vielleicht als Zeitarbeiter auf dem Bau? _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Wenn ein Betreiber oder seine Mitarbeiter so desinteressiert sind, ein derartiges Problem anzugehen, dann muss er eben auch die Folgen tragen.
In solchen Fällen fragt man an Tag 1 seinen RA nach Gegenmaßnahmen und handelt dann. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
@ Truthan029
Er wollte verlängern und schimpfte rum, das ganz Hamburg ausgebucht ist....
Ich glaube der Gast hat irgendeine Frührente bezogen, kam aus Italien, war auf jeden Fall krank, Stimmbank OP... also kein Arbeiter
@ questionable content
So wie ich die Tendenz hier im Forum verstanden habe heißt es Vertrag ist Vertrag, also kein Rausschmiss.
Wir haben ja versucht den Reiseveranstalter dazu zu bewegen, die Buchung anderweitig abzuwickeln, wir hätten sogar evtl. Mehrkosten getragen. Aber was soll man tun wenn die nicht einwilligen?
Es geht jetzt nur um zukünftige Fälle. Wobei ich meine gelesen zu haben, das ein Hamburger Gericht entschieden hat, das rülpsende und stark riechende Gäste keinen Reisemangel darstellen (kann das AZ auf die schnelle nicht finden) . Das OLG Düsseldorf hat dem riechenden Gast aus dem Flugzeug recht gegeben, Aktenzeichen: 18 U 110/06. Begründung habe ich noch nicht gelesen, da eben erst da AZ gefunden.
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