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6 J. Nachzahlung GEZ-Gebühr
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Nicole 11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 15:14    Titel: 6 J. Nachzahlung GEZ-Gebühr Antworten mit Zitat

Ich benötige eure Hilfe!
In unserer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zahlt mein Partner die regulären GEZ-Gebühren unter seinem Namen.
Nun wurde von einem Beauftragten der GEZ festgestellt, dass ich seit 6 Jahren Halter eines KFZ bin und ich wurde jetzt aufgefordert, für diese 6 Jahre die Rundfunkgebühr nach zu zahlen!!!
Ein beachtliches Sümmchen also!!!
Nun meine Frage:
Muss ich diese Summe tatsächlich nach bezahlen?
Kann man mir beweisen, dass sich in meinem KFZ in den 6 Jahren ein Radio befand?

Ich wäre um eine Auskunft sehr dankbar!
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kif
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

hhhhmmmmmmmmmm sind nicht nur gewerblich genutze autoradios GEZ pflichtig?????? Geschockt
_________________
gruß

kif

wer später bremst bleibt länger schnell Mr. Green
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Nicole 11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 16:49    Titel: GEZ Antworten mit Zitat

Mir wurde gesagt, dass jeder KFZ Halter GEZ -Gebühren zahlen muss, unabhängig davon, dass mein Lebenspartner GEZ bereits bezahlt.
Ich bin Halter dieses Fahrzeugs und somit ist das Radio gebührenpflichtig für mich!
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Nicole 11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry! Hab ich vergessen.
Das Fahrzeug wird privat genutzt!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

6. Muss ich mein Autoradio anmelden?
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.


Nachzulesen unter http://www.gez.de/ungezwungen03.html

In Ihrem Fall müssen sie also die GEZ Gebühren zahlen.

Wie lange rückwirkend, daß weiß ich nicht. Falls es kein Neuwagen ist, kann man ja sagen es war kein Autoradio drin und man hat erst kürzlich (6 Monate oder so) eines gebraucht gekauft.
Geht natürlich nicht wenn der Wagen neu ist, oder es das orginal Autoradio ist. Seien sie kreativ Winken
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Nicole 11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
Kreativ zu sein ist nicht das Problem... Da würde mir schon etwas einfallen.
Frage ist jedoch:
Müssen die von der GEZ mir nicht nachweisen, dass ich ein sagen wir mal funktionstüchtiges Radio besitze und 6 Jahre lang genutzt habe?
Und mich interessiert wirklich, ob es in Bezug auf mich, als Privatperson, nicht eine Verjährungsfrist gibt.
Gruß
Nicole
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
(4) Der Anspruch auf Rundfunkgebühren verjährt in vier Jahren.


Soviel zur Verjährung. Winken

Wie kommt die GEZ auf die Idee, dass auf DIch ein Kfz angemeldet ist? Wenn die Info von der Zulassungsstelle kommt, liegt hier mW ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vor. Und wer sagt, dass der Halter eines Kfz auch gleichzeitig der Eigentümer ist?
Da will sich doch mal wieder ein "GEZ-Vertreter" mit scheinbar nicht ganz legalen Mitteln seine Provision verdienen...
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Nicole 11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das ist es ja.
Mein Lebenspartner ist Eigentümer von dem Fahrzeug. Ich bin "nur" aus versicherungstechnischen Gründen (arbeite im öffentl. Dienst) Halter dieses Fahrzeugs und stehe dadurch auch im Brief. Mein Mann ist Käufer (laut Kaufvertrag) und Nutzer!
Woher der GEZ-Vertreter diese Info hat weiß ich nicht.
Vielleicht kann mir noch jemand über eine private Nachricht mitteilen, was ich tun soll bzw. kann. Danke!
Gruß
Nicole
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der GEZ geht es aber nur um den Halter des Fahrzeugs, und der sind sie. Wenn sie die Gebühren sparen wollen, melden sie die Geräte in der Wohnung auf ihren Namen an, dann müssen sie für das Autoradio als Zweitgerät nichts zahlen.
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demonster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Lebensgefährtin und ich haben genau dasselbe Problem: Wir leben seit 8 Jahren zusammen und ich zahle seitdem auch brav die Rundfunkgebühren für uns beide. Wir haben zwei Autos, von dem eins meine Freundin nutzt. Nun stand neulich ein GEZ-Mensch vor der Tür und wollte für dieses Autorradio Gebühren kassieren. Wir fielen zunächst aus allen Wolken und hielten es zunächst für einen miesen Trick, haben aber festgestellt, dass es wirklich so ist, dass in eheähnlichen Gemeinschaften für ein auf den Partner zugelassenes Fahrzeug GEZ-Gebühren anfallen. Wir haben den Menschen weggeschickt mit dem Hinweis, dass wir ihm gegenüber keine Angaben tätigen, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Die Frage: Kann uns die GEZ zwingen, eine Aussage zu machen, auf wen das KFZ zugelassen ist, oder diese Information gar bei der KFZ-Zulassungsstellen einholen?

Mal ganz davon abgesehen, dass wir immer der Meinungen waren, es gelte der Rechtsgrundsatz, dass eheähnliche Gemeinschaften nicht schlechter gestellt sein dürften als Ehepaare, was für die Rundfunkggebühren aber offensichtlich nicht gilt.
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Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Fall war doch mal in der Glotze.

Meines wissens können die nur maximal 3 Jahre fordern.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Daxus hat folgendes geschrieben::
Meines wissens können die nur maximal 3 Jahre fordern.


§4 IV RGebStV, wie von Injuve oben zitiert, sagt etwas anderes...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich "weiß" nur noch, daß sie länger nachfordern können, als sie bei einem Fehler ihrerseits zurückzahlen müssen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Injuve hat folgendes geschrieben::
Wie kommt die GEZ auf die Idee, dass auf DIch ein Kfz angemeldet ist? Wenn die Info von der Zulassungsstelle kommt, liegt hier mW ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vor.
Kann nicht jeder x-Beliebige den Halter zu einem Kfz-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle erfragen? Ich weiß allerdings nicht, ob es ähnlich wie bei der "einfachen Melderegisterauskunft" vom Einwohnermeldeamt eine Einschränkung bezüglich Auskunft gegenüber anderen Behörden gibt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Kann nicht jeder x-Beliebige den Halter zu einem Kfz-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle erfragen?


Wäre mir neu und wohl datenschutzrechtlich auch nicht unproblematisch.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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