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2 fache körperverletzung
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empire1001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 19:50    Titel: 2 fache körperverletzung Antworten mit Zitat

Person X schlägert in ner Disco. Daraufhin ruft er seine Freunde zusammen die fahren zu den Gegnern (=y) und Schlagen sich dort wieder. Y erstattet anzeige.
X entschuldigt sich am nächsten tag da er erheblich betrunken war und nix merh weis und ein schlechtes gewissen hat bei allen beteiligten. ein zaun der dabei kaputt gegangen is übernimmt X die kosten.
Y ziehen Anzeige zurück und haben kein Arztattest, Polizei ermittelt weiter.
X muss Aussagen und bekommt 2 strafrechtliche Anzeigen wegen leichte und schwere körperverletzung.
X ist noch keine 21 Jahre alt, Schüler und noch nicht vorbestraft.
X verweigert die namen seiner komplizen der polizei zu sagen.
Was erwaret ihm?


Zuletzt bearbeitet von empire1001 am 04.11.07, 20:36, insgesamt 3-mal bearbeitet
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bacillol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Y ziehen Anzeige zurück


Geht nicht, da Offizialdelikt.

Zitat:
leichte und schwere körperverletzung


Leichte gibt es nicht.

Zitat:
Was erwaret ihm?


Ihm wird wohl eine Verurteilung wegen Körperverletzung erwarten Lachen
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empire1001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

strafrechtlich anzeige wird nicht zurückgezogen, aber y zieht zivilrechtliche Strafe zurück.
und warum gibts es keine leichte körperverletzung (z.B. Blaues auge) ?
Frage: Wie wird ungefähr das Strafmaß sein für X Winken dass meinte ich eigentlich
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vorredner wollte wohl darauf hinaus, dass es im StGB keinen Straftatbestand gibt, der "einfach Körperverletzung" heißt. Da gibt es nur Körperverletzung.
Weiterhin dann noch die gefährliche Körperverletzung, auf die ich hier eigentlich eher tippen würde. Vielleicht wegen der gemeinschaftlichen Begehung.
Für eine schwere Körperverletzung müsste es schon zu erheblichen Verletzungen gekommen sein.

Die einzelnen Straferwartungen finden sich in den jeweiligen Paragraphen.
Sollte Jugendstrafrechrecht zur Anwendung kommen, fallen die Strafen geringer aus.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.07, 08:53    Titel: Re: 2 fache körperverletzung Antworten mit Zitat

empire1001 hat folgendes geschrieben::
Person X schlägert in ner Disco.
Schlecht
Zitat:
Daraufhin ruft er seine Freunde zusammen die fahren zu den Gegnern (=y) und Schlagen sich dort wieder.
GANZ schlecht
Zitat:
X entschuldigt sich am nächsten tag
Gut
Zitat:
ein zaun der dabei kaputt gegangen is übernimmt X die kosten.
Muss er halt, aber freiwillig ist auch gut
Zitat:
X ist noch keine 21 Jahre alt, Schüler und noch nicht vorbestraft.
Kann er Glück haben, muss er aber nicht.
Zitat:
X verweigert die namen seiner komplizen der polizei zu sagen.
Tja, so sehr reut es ihn dann ja doch nicht, und wieder eine Chance zur Sanktionsmilderung vertan...
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rate auch den Besuch bei einer Suchtberatungsstelle an und dies könnte sich u. U. beim zukünftigen Verzicht auf alkoholische Getränke strafmildernd auswirken.

Es ist ja nicht normal, dass man sich schlägt und hinterher tut einem alles leid, weil man betrunken war. Dies ist sehr wahrscheinlich auch nicht zum ersten Mal vorgekommen, wie ich vermute.
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empire1001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

also höchstwarscheinlich wird er mit sozialstunden bestraft werden, oder? (X ist ca ein halbes jahr 18 )
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empire1001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

außerdem wenn man die aussage verweigert hat das nichts mit dem eigenen vergehen zu tun. Der staatsanwalt bestraft wenn dann das Vergehen von X und dass wurde aus den Zeugenaussagen der geschädigten ermittelt
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

empire1001 hat folgendes geschrieben::
außerdem wenn man die aussage verweigert hat das nichts mit dem eigenen vergehen zu tun.

Doch, unter Umständen schon. Es kann sich nämlich zusätzlich mildernd auswirken, wenn mann neben dem eigenen Geständnis hilft, den Sachverhalt komplett aufzuklären.
empire1001 hat folgendes geschrieben::
Der staatsanwalt bestraft wenn dann das Vergehen von X und dass wurde aus den Zeugenaussagen der geschädigten ermittelt

Nein, das macht immer noch ein Richter.
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empire1001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

hauptsächlich würde mich ja die strafe für X interessieren? aber da kann man keine prognose abgegeb oder ? Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Da man nicht mal sagen kann, ob Judengstrafrecht zur Anwendung kommt oder nicht, ist es schwer irgendwas zu sagen.
Ist der Angeklagte einsichtig, geständig und kooperativ, nicht vorbestraft etc. und kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, dann kann das bei Sozialstunden enden.
Will ein Richter den Angeklagten die "volle Härte" spüren lassen und man ist im Erwachsenenstrafrecht unterwegs... wie erwähnt, die Mindeststraferwartung für gefährliche Körperverletzung liegt bei einem halben Jahr Freiheitsstrafe. Sollte es tatsächlich um schware KV gehen, bei einem ganzen Jahr.
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empire1001
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Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Unser Wirtschafts/recht lehrer hat mal gesagt dass man als schüler bis 21 fast immer mit dem jugendstrafrecht bestraft wird, naja da sieht man wieder dass lehrer sich auch ned wirklich auskennen
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso? Mit dieser Behauptung mag er durchaus Recht haben.
Es ist ja durchaus möglich, dass hier Jugendstrafrecht angewendet wird. Grade bei sog. "Dummheiten" ist das oft der Fall. Aber es gibt eben keine Garantie.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 05.11.07, 18:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 05.11.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

empire1001 hat folgendes geschrieben::
Unser Wirtschafts/recht lehrer hat mal gesagt dass man als schüler bis 21 fast immer mit dem jugendstrafrecht bestraft wird
Auf solche Pauschalaussagen sollte man eigentlich immer mit der Frage nach einer Quelle reagieren. Auf den Arm nehmen

(Ich weiß, das fördert nicht unbedingt die Zuneigung seitens des Lehrers. Lachen)
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bacillol
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also da würde ich sagen, hat der Lehrer Unrecht.
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