Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Betrugsverfahren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Betrugsverfahren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Patricia60
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Allersdorf

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 11:54    Titel: Betrugsverfahren Antworten mit Zitat

Hallo,bitte gebt mir einen Rat,wie ich meinern Nachbarn helfen kann.
Seit 5 jahren befindet sich A. in Freiheit,nachdem A. 7mal in Haft war und 20 Jahre
in der JVA.Zuletzt wegen Bankraub.
A.hat sich weit weg von seinen ehemaligen Umfeld ein neues Leben aufgebaut und
ist im Dorf angesehen., er hat eine schöne Wohnung und Arbeit und ist froh alles
erreicht zu haben, denn es ist , wie A.selbst sagt,seine letzte Chance.
Nun hat A. seit einen Jahr ein Problem. In seinen ehemaligen Mietshaus,wo A. gewohnt hat,
wurde ein Paket von einen Mieter, der nicht bekannt ist, entgegen genommen und auch in seinen Namen
unterschrieben, ein gekrizel wurde da einfach gemacht.
Der Mieter hat die Ware behalten, 70,00 Euro wert, und A. hat nun eine Anzeige wegen
Betruges.
Der Strafbefehl lautet 1300,00 Euro oder 90 Tage Haft.
Dagegen ist A. in Einspruch gegangen. Nun hat sein Anwalt mit den Richter gesprocheun
und dieser glaubt A. kein Wort und denkt über eine Freiheitsstrafe nach und da A.
noch Bewährung hat,käme ein Wiederruf von 8 Monaten haft ebenfalls dazu.
Vor Gericht ist auch der Packetzusteller geladen.
Als normal denkender Mensch, der nie mit der Justiz zu tun hat, fragt man sich eigentlich,
warum er nur wegen seinen Vorstrafen alles verlieren kann.denn bei einen nicht Vorbestraften
wäre das Verfahren wohl eingestellt geworden.
A. denkt über eine zurücknahme des Einspruches nach, was das kleinere Übel wäre.
Aber es wäre dann ein Schuldeingeständniss.
Folglich könnte dann ein eigentlich Unschuldiger sich gezwungen sehen, die Straftat zu gestehen.damit er quasi das kleinere Übel wählt.
Was ist das eigentlich für eine Rechtssprechung?
Zu allen Übel kommt nocht hinzu, das es in Ostdeutschland ist.
Macht sich A. eigentlich generell verdächtig, da dieser so lange draußen ist und es
geschafft hat sich ein neues Leben aufzubauen, den die Regel soll es ja nicht sein,bezogen
auf seine Vergangenheit.
Was soll A. nur tun?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

A hat einen Anwalt, und der wird ihm sicher schon mitgeteilt haben, dass auch für den Fall, wenn A den Einspruch zurückzieht und damit der Strafausspruch rechtskräftig wird, bereits auch dann die laufende Bewährung widerrufen werden kann...

Zitat:
Was ist das eigentlich für eine Rechtssprechung?
Kopf-Streichel-Smilie eine Gute...
Nach oben
com14641
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 01.09.2007
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
A hat einen Anwalt, und der wird ihm sicher schon mitgeteilt haben, dass auch für den Fall, wenn A den Einspruch zurückzieht und damit der Strafausspruch rechtskräftig wird, bereits auch dann die laufende Bewährung widerrufen werden kann...

Zitat:
Was ist das eigentlich für eine Rechtssprechung?
Kopf-Streichel-Smilie eine Gute...


Das ist jetzt nicht ihr ernst das sie eine Rechtssprechung eines Staats für Gut halten, oder?

Nur weil ein Staat Gesetze rausbringt, eußt es doch nicht das jetzt alles so ablaufen muß wie ein paar Obermenschen das so wollten.

Ich bin der Meinung das wenn es einen Gott geben sollten, er jeden Menschen ein Hirn gegeben hat, auch einen Richter und dieses sollte er öfter mal einschalten und nicht nur nach dem Gesetz gehen.

Bestes Beispiel wo das Hirn oft aussetzt, ist die USA mit ihren unmenschlichen Strafen und in Deutschland denke ich mal läuft auch nciht alles so menschlich ab.

Wenn etwas so schlimm ist und da wir alle Menschen sind, sollte es auf der ganzen Erde strafbar sein und wenn es das nicht ist, gibt es in dem Land Menschen die ein Gesetz herausbringen, das dieses erlaubt und ein anderes nicht. Der Mensch der diese Tat begeht, ist in dem einen Land ein Angeklagter und im anderen nicht obwohl er auch nur aus Fleisch und Blut besteht und sein schicksal von einer kleiner Minderheit beeinflußt wird, die sich Gesetzgeber nennen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

com14641 hat folgendes geschrieben::
Der Mensch der diese Tat begeht, ist in dem einen Land ein Angeklagter und im anderen nicht obwohl er auch nur aus Fleisch und Blut besteht und sein schicksal von einer kleiner Minderheit beeinflußt wird, die sich Gesetzgeber nennen.

wie sind Sie denn drauf? Mit den Augen rollen

Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Patricia60
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Allersdorf

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, aber viel kann ich damit nichts anfangen,
Verstehe ich das richtig, A. ist den Gesetzgeber hilfloss ausgeliefert
und kann im schlimmsten fall zu Unrecht in Haft kommen und alles verlieren??

Was wird eigentlich mit seiner wohnung während der haft, springt das amt ein oder wandert alles auf den Müll?

Mfg Patty
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 23:46    Titel: Re: Betrugsverfahren Antworten mit Zitat

Patricia60 hat folgendes geschrieben::
wurde ein Paket von einen Mieter, der nicht bekannt ist, entgegen genommen und auch in seinen Namen
unterschrieben, ein gekrizel wurde da einfach gemacht.

Und das Gekritzel wurde dem A zugeordnet oder was?
Zitat:
Vor Gericht ist auch der Packetzusteller geladen.

Klingt gut, auf den ersten Blick. Ob er sich jedoch noch an den Vorfall erinnert?
Falls nicht, kann er jedenfalls nicht A als Entgegennehmenden identifizieren. Falls doch, kommt's darauf an, ob A es war oder eben nicht
Zitat:
Zu allen Übel kommt nocht hinzu, das es in Ostdeutschland ist.

Und was hat das damit zu tun?

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Patricia60
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Allersdorf

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 04:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, das gekritzel wurde keinen zugeordnet. auch gutachten wurde nicht gemacht.

Die Frage ist: Starfbefehl zurückziehen oder nicht.

Viele grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Patricia60
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Allersdorf

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 04:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, wg. Ostdeutschland.
Über die defizite der Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen DDR muß ich ja hier nicht eingehen.
Wenn ich nach 17 Jahre Einheit immer noch in der Komentierung vom StrsfvollzuG
von den erheblichen Vollzugsnachteilen in den neuen Ländern lesen mußi st dies traurig und wohl in der Vergangenheit begründet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlBundy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist hier mit Sicherheit auch wie lange lebt A schon sein "neues Leben". Wenn er dies beispielsweise seit 17 Jahren lebt, sieht die Sache glaubwürdiger aus, als wenn dies nur ein halbes Jahr andauert.

Desweiteren kann man hier weitere Beweismittel heranziehen, wie z. B. den genannten Unterschriftenvergleich, was aber auch ein bisschen Geld kostet. Im Endeffekt wird es vielleicht billiger sein, die Strafe so zu akzeptieren wie sie bis jetzt ausgefallen ist.

Was die "Gegenüberstellung" bei Gericht mit dem Postboten ergibt, würde mich wirklich brennend interessieren. Ich schätze jetzt schon, dass dieser sich entweder an kein Gesicht erinnern kann oder aber zu 98 % den Beschuldigten wiedererkennt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Patricia60
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Allersdorf

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

AlBundy hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist hier mit Sicherheit auch wie lange lebt A schon sein "neues Leben". Wenn er dies beispielsweise seit 17 Jahren lebt, sieht die Sache glaubwürdiger aus, als wenn dies nur ein halbes Jahr andauert.

Desweiteren kann man hier weitere Beweismittel heranziehen, wie z. B. den genannten Unterschriftenvergleich, was aber auch ein bisschen Geld kostet. Im Endeffekt wird es vielleicht billiger sein, die Strafe so zu akzeptieren wie sie bis jetzt ausgefallen ist.

Was die "Gegenüberstellung" bei Gericht mit dem Postboten ergibt, würde mich wirklich brennend interessieren. Ich schätze jetzt schon, dass dieser sich entweder an kein Gesicht erinnern kann oder aber zu 98 % den Beschuldigten wiedererkennt.


Seit 5 jahren befindet sich A. in Freiheit,nachdem A. 7mal in Haft war und 20 Jahre
in der JVA.
Werde ihnen mitteillen,was der Postbote vor Gericht aussagt.
Im übrigen war es nicht der Postbote der täglich kommt, sondern ein Packetdient der seltener ins Dorf kommt.
Wenn er die Strafe akzeptiert , könnte die Bewährung wiederrufen werden.
Das wären 8 Monate Haft. Man muß wohl das Risiko abwägen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es für A um alles oder nichts gehen, sollte der Anwalt doch auch alles daran setzen die Vorwürfe zu entkräften.
Das fängt bei dem Gekritzel an und hört bei der Zeugenaussage des Paketzustellers auf.
Es ist ja schließlich ein alltäglicher Vorgang dass ein Paket beim Nachbarn zugestellt wird...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ja schon gesagt wurde, ist es eigentl. egal, ob er nun den Strafbefehl annimmt, oder in einer anschl. Hauptverhandlung verurteilt wird. Der Bewährungswiderruf droht in beiden Fällen.

Insofern wäre wahrscheinlich der Einspruch mit HV die bessere Alternative, weil dort auch noch ein Freispruch möglich ist.

Was mir noch nicht ganz klar ist, ist wie A zum Beschuldigten geworden ist, also wie man darauf kam, dass ausgerechnet er das Paket unterschlagen hat und nicht ein anderer Nachbar...?
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Patricia60
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Allersdorf

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, weil A. die Ware bestellt hat und die geschädigte Firma Anzeige gestellt hat.
Sie haben Recht, eine HV wäre wohl das geringere Risiko , aber die Bewährungshelferin von A. sagte: Ein Bewährungswiederruf ist bei den Strafbefehl nicht zwangsläufig zu erwarten.
Am 13.11. ist die HA in RU und werde dabei sein und hier das Urteil bei Interesse bekanntgeben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

//Mod-Hinweis//
Ich habe einen Beitrag von com14641aufgrund von völliger Zusammenhanglosigkeit mit dem Thema der TE gelöscht. In diesem Zusammenhang war dann auch die Löschung eines Beitrages von Patricia60 notwendig, da dieser den gelöschten Beitrag zitierte und darauf einging.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.