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Versandhaus X London Travelcard nicht bekommen

 
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schnupfine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 18:50    Titel: Versandhaus X London Travelcard nicht bekommen Antworten mit Zitat

Hallo. Hab mich extra für meine Frage angemeldet und hoffe auf baldige Antwort.

Meine Freundin und ich, beide 18, haben übers XXX Reisebüro eine Reise nach London mit Flug und Hotel durch den Veranstalter YYY gebucht. Zusätzlich haben wir noch eine London Travelcard für Zonen 1-6 für 7 Tage mitgebucht. Mir wurden die Unterlagen geschickt, unter Anderem ein Gutschein "Voucher" mit welchem ich die Travelcard am Heathrow Flughafen an einem National Rail Service Schalter hätte umtauschen sollen. Als wir dort ankamen, wollte man uns den Gutschein, der auf Deutsch war aber nicht einlösen. Als ich eine Unterschrift wollte, dass sie es nicht ausstellen, hat mir niemand eine geben wollen. Wir haben dann mit unserem Geld einfach eine Karte aus dem Automaten gezogen, damit wir endlich ins Hotel kommen. Den restlichen Urlaub haben wir ebenso Daily Travelcards von unserem Geld gekauft. Insgesamt hab ich für die Travelcards vor Ort 31,50 Pfund bezahlt. Unser gebuchtes Ticket hat jedoch 70€ gekostet.

Welche Ansprüche, das Geld zurückzubekommen habe ich jetzt? Muss YYY mir die vollen 70€ zurückgeben oder nur einen Teil?

Danke für eine Antwort.

MfG, schnupfine
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also zunächst würde ich einmal mit dem nicht eingelösten Voucher zum XXX Reisebüro gehen und die Geschichte erzählen, wie es passiert ist. Denn ich gehe einmal davon aus, dass dieser Reiseveranstalter so einen Voucher nicht zum ersten Mal ausgestellt hat. Sollte der Fehler beim Reiseveranstalter gelegen sein, muss er die vollen Kosten für diesen Voucher zurück erstatten.

Wenn es sich aber herausstellen sollte, dass der Voucher korrekt war und man vielleicht versehentlich beim falschen Schalter nachgefragt haben sollte, hat mein keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Da kann man dann nur auf Kulanz hoffen.

Meint
Peter
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn es sich aber herausstellen sollte, dass der Voucher korrekt war und man vielleicht versehentlich beim falschen Schalter nachgefragt haben sollte.....

Darauf könnte es hinauslaufen.

Denn:
Zitat:
an einem National Rail Service Schalter hätte umtauschen sollen

die sind nur für die Bahnen bzw. Flughafenbusse in die Stadt zuständig. "Transport for London" wäre der korrekte Ansprechpartner gewesen.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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schnupfine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Denn:
Zitat:
an einem National Rail Service Schalter hätte umtauschen sollen

die sind nur für die Bahnen bzw. Flughafenbusse in die Stadt zuständig. "Transport for London" wäre der korrekte Ansprechpartner gewesen.[/quote]

Nein, wir waren am richtigen Schalter, denn im Frankfurter Flughafen haben wir extra nochmal bei Versandhaus X nachgefragt. Die Frau dort hat uns ein Blatt gegeben, wo genau wir das Ticket eintauschen können in Heathrow. Auf diesem Blatt steht: "Sie können Ihren Voucher an allen Bahnhöfen mit einem "National Rail Service Centre" oder "National -Rail Travel Centre" eintauschen. Halten Sie nach dem National Rail-Zeichen Ausschau. Tauschen Sie Ihren Voucher an einer Station ein, welche innerhalb der aufgedruckten Zonen liegt."
Des Weiteren gab es noch die Beschreibung wo so ein Schalter am Flughafen ist, wo wir auch hingegangen sind. Also war es auf jeden Fall der richtige Schalter.

Vorhin waren wir im Reisebüro. Die Frau hat bei Versandhaus X angerufen und meinte, wir sollen jetzt ein Reklamationschreiben mit den uns entstandenen Kosten einschicken. Mitsamt dem Originalvoucher. Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie so ein Anschreiben aussehen könnte?

Vielen lieben Dank, schnupfine
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