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Beamten-Beihilfe nicht Europa-fähig?

 
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Daca
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Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Poitiers (F)

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 18:46    Titel: Beamten-Beihilfe nicht Europa-fähig? Antworten mit Zitat

Für EU-Bürger ist Europa fast grenzenlos geworden, jedenfalls für die Gesunden unter uns. Als Rentner (und deutscher Beihilfe-versorgter Beamter) ist das schon nicht mehr ganz der Fall. Ich wohne jetzt in Frankreich (mit französicher Frau und in der Nähe meiner französischen Kinder), also weit weg von meiner zuständigen Beihilfestelle (Berlin). Der "kleine medizinische Grenzverkehr" lässt sich noch ganz gut regeln, aber ich habe Angst, dass sich im Falle eines gesundheitlichen GAU's der Schlagbaum an der Grenze ganz schnell wieder senken wird!
Krankenkassenpflichtige Arbeitnehmer (und Rentner) können sich ja mittlerweile in das Versorgungssystem des jeweiligen Gastlandes "einklinken" - die "Beihilfler" aber nicht, die sind bisher von den entsprechenden Regelungen ausdrücklich ausgenommen!
Ob diese unterschiedliche Behandlung mit dem Gleichheitsprinzip auf EU-Ebene vereinbar ist oder nicht, habe ich mit verschiedenen Schriftpartnern zu klären versucht (SOLVIT, EU-Bürgerberatung etc.).
Allgemeines Achselzucken: Vielleicht eine Klage, die dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt wird...?

Kennt jemand im Forum die Sachlage?
Ist jemand in der selben Situation, oder weiss, wie man dieses Problem anpacken könnte?

Würde mich freuen, wenn mit Hilfe dieses Forums die Lösungssuche vorwärts kämen!

Herzliche Grüsse,
Daca
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schiebe das mal ins Beamtenrecht, vielleicht da jemand eine Idee....
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Petition an den Bundestag. Wenn fruchtlos, was zu befürchten, würde ich das ganze mal durchexerzieren mit einer kostengünstige Behandlung in Frankreich, diese dann bei der Beihilfe einreichen, Widerspruch gegen die Ablehnung, und dann Klage erheben.
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Daca
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Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Poitiers (F)

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
Petition an den Bundestag. Wenn fruchtlos, was zu befürchten, würde ich das ganze mal durchexerzieren mit einer kostengünstige Behandlung in Frankreich, diese dann bei der Beihilfe einreichen, Widerspruch gegen die Ablehnung, und dann Klage erheben.
...die Beihilfe zahlt ja problemlos, wie gesagt - solange die Rechnungen brav übersetzt und als zertifizierte Duplikate eingereicht werden!
Ich müsste mich mal zum Test in ein Koma legen und dann abwarten, was passiert: Wer übersetzt dann die Rechnungen? Ich könnte es nicht mehr und meine Frau hat es noch nie gekonnt...

Viele Grüße,
Daca
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es müsste bei der Beihilfestelle auch Personen geben, die der französischen Sprache mächtig sind, denke ich. Alleine scchon aus Fürsorgegründen müssten diese dann tätig werden bzw. sich kümmern.
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