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Verfasst am: 26.09.04, 20:28 Titel: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo,
es ist so, dass ich, weil ich ins Ausland fahre, mein Konto aufgelöst habe und mein Vermögen zur Aufbewahrung meiner Mutter gegeben habe. Sie wiederum hat das Geld auf ihr Konto eingezahlt und ein Schreiben verfasst, in dem steht, dass dieser Betrag auf ihrem Konto zur Aufbewahrung ist (Falls sie verstirbt. Damit jeder weiß, dass dieser Betrag mir gehört)
Was ist nun, wenn (Gott möge es verhindern) meine Mutter, während ich im Ausland bin, verstirbt. Bekomme ich dann einfach so mein Geld, wenn ich dieses Schreiben meiner Mutter vorlege? Wenn ja, muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Ich denke mir nämlich, dass ja jeder kommen könnte und ein Testament schreiben könnte, in dem steht, dass das gesamte eigene Vermögen bloß aus Aufbewahrungen anderer Gelder besteht (damit keiner die Erbschaftssteuer zahlen muss)
Könnte es möglicherweise gesetzliche Einschrenkungen geben, damit die, die diesen Trick machen wollen, doch Erbschaftssteuer zahlen.
Muss denn dieses Schreiben meiner Mutter vom Notar abgesegnet werden, oder reicht ihre Unterschrift?
Ich danke im Voraus ganz herzlich für ihre Mühe und Antworten.
Verfasst am: 26.09.04, 20:46 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo Harry
Spielt es in meinem Fall eine Rolle, warum ich mein Konto aufgelöst habe? Ich fahre halt ins Ausland und fühle mich einfach wohler, wenn das Geld da ist, wo es jetzt ist.
Aber meine oben stehende Frage besteht trotzdem noch. Kannst du mir vielleicht eine Antwort darauf geben. Ich wäre dir sehr dankbar.
Auch danke für deine bisherige Antwort.
Verfasst am: 26.09.04, 20:57 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Ich denk der Fall ist seltsam, bzw. kann seltsam aussehen...
Ich kann es nicht sagen, und am Ende wird das dann wohl ein Gericht entscheiden.
Falls der Zahlungsvorgang (Konten statt bar)nachvollziehbar ist, bessere Chancen. Aber ich würde es vielleicht anders machen.
mfg
PS: wenn von den Erben keiner meckert, sollte es eh egal sein. Kommt auch auf die Summe an.
Verfasst am: 26.09.04, 21:43 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Ich danke dir für deine Mühe, Harry. Ich weiß es echt zu schätzen.
Kann mir vielleicht ein anderer helfen. Es ist mir wirklich wichtig.
Vielen Dank.
Verfasst am: 26.09.04, 22:03 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo Sonnenblume,
also die beste Lösung war das wirklich nicht. Was ist, wenn das Schreiben verloren geht? Wie soll im Streitfall der Beweis geführt werden, dass es sich um Dein Geld handelt, wenn Deine Mutter tot ist?
Mal unterstellt, es geht alles gut, dann fällt keine Erbschaftsteuer an, aber das misstrauische Finanzamt, dem das Konto im Fall des Todes Deiner Mutter automatisch gemeldet wird, wird natürlich fragen, woher das Geld stammt.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 26.09.04, 22:33 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo Hans_Köln,
erstmal danke für deine Antwort. Nun, ich habe eine Kopie des Schreibens immer bei mir und weiß, wo das Original liegt. Dieses Schreiben ist von meiner Mutter unterschrieben. Ich hoffe, dass die Unterschrift die Authentizität des Schreibens bestätigt. Dann dürfte es doch eigentlich kein Problem sein. Oder täusche ich mich da, als Laie. Sollte ich vielleicht das Schreiben vom Notar absegnen lassen?
Was wäre denn, wenn meine Mutter wirklich versterben sollte, was Gott verhindern möge. Ich lege dieses Schreiben dann vor. Welche Einwände könnten denn dann gegen die Tatsache, dass das Geld mir zusteht, sprechen?
Ein Testament ist doch durch eine Unterschrift auch rechtskräftig, oder. Warum sollte es dieses Schreiben nicht sein?
MfG
Verfasst am: 27.09.04, 09:41 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo Sonnenblume,
was ist, wenn das Original weg ist? Die Kopie hat keinen Beweiswert, sondern ist nur ein Indiz. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, wenn er den Finder eines Testaments in § 2259 BGB verpflichtet, es nach der Kenntnis vom Tod des erblassers an das Nachlaßgericht abzuliefern.
Der wesentlich praktischere Weg wäre doch gewesen, das Geld auf dem Konto zu belassen und der Mutter eine Kontovollmacht einzuräumen.
Die von Dir gewählte Konstruktion erlebe ich in der Prxis immer wieder, wenn es darum geht, Vermögen zu verdecken.
Verfasst am: 27.09.04, 13:47 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Vielen Dank Gast,
bei mir ist eine böswillige Absicht nicht zu vermuten. Ich will kein Vermögen verdecken. Aber du hast recht, das wissen ja die Behörden nicht. Ich glaube, ihr habt mich überzeugt. Ich denke, ich werde ein neues Konto eröffnen und mein Vermögen dort während meines Auslandaufenthaltes belassen.
Vielen Dank, Harry, Hans_Köln und Gast.
Verfasst am: 28.09.04, 12:28 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
eine alternative wäre vielleicht, dir im ausland ein konto anzulegen und das geld dort einzuzahlen. dann hast du selbst auch besseren zugriff drauf...
Verfasst am: 28.09.04, 18:47 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hi Sonnenblume
die Freigrenzen bei der ErbSt sind ja im Eltern/Kind-Verjhältnis sehr hoch.
Wenn Deine Ma versterben würde und keine weiteren nahen Angehöhrigen vorhanden sind - ist es ja keine Problem. Du erbst im Zweifelsfall Dein eiigenes Geld.
Verfasst am: 28.09.04, 23:34 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo
Zitat:
Ein Giro kostet max. um die 30? im Jahr
Also ein Sparbuch würde reichen, Zinsmäßig zwar nicht das beste, aber immer noch besser als ein Girokonto. Zumindest wenn er keine regelmäßigen Zahlungen mehr hat.
Verfasst am: 29.09.04, 08:43 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Hallo zusammen,
ob die Verfahrensweise sinnvoll ist oder sich bessere Lösungen anbieten, ist hier doch nicht gefragt.
Die Übergabe des Geldes an die Mutter mit der Bitte um Rückgabe, besser: Rückzahlung, stellt wohl einen Darlehensvertrag dar. Die Mutter schuldet den Betrag und Schulden gehen auf die Erben über. Insofern ist der Betrag nicht erbschaftsteuerpflichtig. Wichtig ist aber, dass das Schreiben, das das Darlehen beweist, nicht verloren geht.
Gruß Reinhard
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