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Anwalt arbeitet auf Erfolgsbasis?

 
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Iris23
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:28    Titel: Anwalt arbeitet auf Erfolgsbasis? Antworten mit Zitat

Ist es inzwischen mögluch, dass ein Anwalt auf Erfolgsbasis arbeitet?
Beispiel man klag Schadensersatz ein und wenn man gewinnt bekommt der Anwalt sein Geld ansonsten nicht?
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bacillol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

nein, ist nicht möglich.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

...hierzu in Ergänzung noch der Beschluss des BVerfG vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04 – und die Pressemitteilung vom 07.03.2007:
Zitat:
Der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare jedoch anwendbar


Gruß
Peter H.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher in Dt. gesetzlich untersagt und wird es voraussichtlich in den vom zitierten Urteil erfassten Rahmen auch bleiben.

Bislang war es so, dass niemand insoweit amerikanische Verhältnisse möchte. Die Konsequenzen für die Rechtspflege sind immens und letztendlich extrem fragwürdig.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Iris23
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es denn zum Beispiel bei Abmahnungen aus wenn der Anwalt nur von dem Störer das Honorar verlangt aber nicht von seinem Mandanten?
Ist das strafbar?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbar nicht. Allenfalls in Einzelfällen standesrechtlich fragwürdig. Aber im Regelfall kein Problem. Der Anwalt kann Pauschalhonorare vereinbaren, die auch mehrere Rechtsfälle betreffen. Diese Vergütungen können niedriger sein als die gesetzliche Vergütung, müssen aber noch im Verhältbis zur Haftung des Anwaltes und zur Schwierigkeit der Rechtslage passen.

Der Anwalt kann sich auch mit einer Abtretung der Gebührenansprüche gegen den Gegner "bezahlen" lassen. Da dies laut Gesetzeswortlaut im Mahnverfahren zum Teil zulässig ist, gehe ich davon aus, dass es außergerichtlich, wo ja niedrigere Gebühren als gesetzlich vorgesehen verlangt werden dürfen, auch vollumfänglich zulässig ist.
Keiner kann den Anwalt zwingen, diese abgetretenen Forderungen einzuklagen, wenn er nicht will.

Als weitere Möglichkeit besteht für den Anwalt ein Liegenlassen der Gebührennote an den Mandanten bis zum Eintritt der Verjährung.

Somit hat der Anwalt einige Möglichkeiten, nur vom Gegner das Geld zu verlangen, ohne den Mandanten zu schröpfen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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