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Höchstgrenze für Stornogebühren?

 
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schwarz007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 12:57    Titel: Höchstgrenze für Stornogebühren? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Vereinsreise gebucht für Mitte 2008, bereits angezahlt, nun findet die Veranstaltung, die auf der Reise eigentlich ausschließlich besucht werden sollte nicht statt - soweit so schlecht.

In der Bestätigung der Toursitikzentrale vor Ort steht: Bei Stornierung der Reise bis 31.01.2008 Stornokosten 10%. Diese liegen bei knapp 2000 Euro und sind bereits durch eine 10%ige Anzahlung abgedeckt.

Gibt es eine Höchstgrenze für Stornokosten bzw. Fristen, bis zu denen bestimmte Sätze genommen werden dürfen - ab Buchung bis knapp 6 Monate vor Reise bereits 10% zu nehmen finde ich ein wenig happig...

Danke für Eure Infos!

Peter
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

die Stornogebühren variieren jeweils mit der Art der Reise. So sind bei Pauschalreisen die Höhe der Stornogebühren anders als bei Ferienwohnungen oder gar Kreuzfahrten.

10% Stornogebühren sind m.E. angemessen und nicht Hoch. Ich kenne den organisatorischen Teil dieser Reise nicht aber 10% meine ich, wären noch "Human". Winken
_________________
LG Leonardo
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schwarz007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 17:44    Titel: Sttornogebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich lediglich um die Buchung von 60 Betten in einem Bremer Großhotel, da zu diesem Zeitpunkt fast alle Betten zentral über diese Zentrale zu buchen sind - also Aufwand gleich null...
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 18:22    Titel: Re: Sttornogebühren Antworten mit Zitat

schwarz007 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es handelt sich lediglich um die Buchung von 60 Betten in einem Bremer Großhotel, da zu diesem Zeitpunkt fast alle Betten zentral über diese Zentrale zu buchen sind - also Aufwand gleich null...



Es ist unhereblich, worum es sich handelt. Es gelten die Reise- und Stornobedingungen der Touristikzentrale wodurch Sie diese Reise gebucht haben. Wenn da steht, dass bei einer langfristigen Stornierung die Gebühren 10% des Gesamtpreises betragen, dann sind diese Gebühren rechtens, weil Sie mit der Anmeldung, mit der Bestätigung und mit der Anzahlung diese Bedingungen wohl akzeptiert haben.

Natürlich sind diese Stornogebühren ärgerlich, aber sie müssen doch die Anzahl der Zimmer berücksichtigen. Bei Gruppen werden die Stornobedingungen anders ausfallen als bei Einzelreisenden. Womöglich wurden in der Zeit andere Gruppen wegen Ihrer Reservierung abgesagt. Wenn Sie die Gebühren pro Person auslegen, dann sehen sie nicht mehr so schlimm aus. Wenn alle Zimmer mit 2 Personen hätten belegt werden sollen, dann wären gerade € 16/17,00 pro Person und das wäre ja nicht so tragisch.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern rechtskräftig Stornogebühren vereinbart wurden, gelten diese ab Abschluss des Reise- oder Behergungsvertrages. Also auch ein Jahr vorher oder mehr.

Es liegt bei lang voraus liegendem Termin im Ermessen des Leistungserbringers, ob er diese Gebühr ermäßigt.

Nun kann ich mir in diesem vorstellen, dass aufgrund der Absage dieser Veranstaltung nicht nur 60 Betten mal x Nächte storniert werden, sondern - vielleicht - sogar das ganze Hotel wieder "leersteht". Aber - vielleicht - hatte der Hotelier zwischenzeitlich Anfragen von Gruppen, die mit dieser Veranstaltung gar nichts zu tun hatten - und denen musste er absagen, weil er ja die Betten anderen Gruppen versprochen hatte.

Daher sind eben Stornogebühren da, um einerseits solche - mögliche - Fälle abzudecken und andererseits auch jenen lustigen Zeitgenossen das Leben etwas schwerer zu machen, die halt weil es lustig ist, mal schnell für soundsoviele Personen reserviert und dann ein Monat vorher dem Hotel mitteilt, dass alles nur Gaudi war. Also auch ein gewisser Schutz.

Nun kann man ja Stornoversicherungen abschließen. Allerdings scheint mir in diesem Fall, dass auch eine Versicherung nicht weiter geholfen hätte.

Bleibt also nur entweder zu zahlen oder um eine Mäßigung zu verhandeln oder doch anzureisen und Bremen als Stadt zu erleben

meint
Peter
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 08:54    Titel: Re: Sttornogebühren Antworten mit Zitat

schwarz007 hat folgendes geschrieben::
...also Aufwand gleich null...


... also Aufwand gleich null
... wenn der Arzt einem nur zuhört
... wenn der Zahnarzt nur in den Mund schaut und sagt alles ok
... wenn auf einen Parkplatz mit dem Auto rein und raus fährt

aber es ist eben so, dass es eben nicht "gleich null" ist: von der Erstellung des Angebots überhaupt das Hotel buchen zu können, über die Bekanntmachung z. B. im Internet bis hin zur Angebotsannahme, Buchung, Bestätigung, Verwaltung der Buchung und Zahlung, Stornierung usw. fallen Kosten an: Verwaltungskosten, Lohnkosten, Kommunikationskosten, usw.

Also nicht nur der Leistungserbringer selbst hat wirtschaftliche Nachteile, sondern auch der Vermittler einen Aufwand. Auch aus solchen Gründen werden Stornogebühren vereinbart.

Erklärt
Peter
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