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Bilder / Rechtslage

 
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PzBrig15
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 22:30    Titel: Bilder / Rechtslage Antworten mit Zitat

In den letzten Jahren ist die Digitalfotografie in unser Leben eingedrungen. Sämtliche bereiche unseres Lebens werden mit einer Bilderflut überschwemmt. Besonders das Medium Internet ist von eingestellten Bildern übersäat .
Wie verhält sich eigentlich das erstellen von Bildern wo militärisches Gerät / Fahrzeuge abgebildet ist . Mir bekannt ist u.a. der spezielle § im STGB :

§ 109g
Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.

Darf ich nun auf öffentlichen Straßen und Plätzen militärische Fahrzeuge fotografieren und in spezielle Foren im Internet einstellen ??? Kann ein Bild von einem allseits bekannten Fahrzeug / Gerät die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden ??? Mir ist schon klar,das in Zeiten des kalten Krieges dieser Paragraph wesentlich restriktiver gehandhabt worden ist wie nun zu unserer Zeit .
Mir geht es nur um absolute Rechtssicherheit. Besonders weil in Zeiten der Überwachung des Internet durch Sicherheitsorgane , auch ausländische Sicherheitsorgane man schnell in eine Ecke gerückt werden könnte,die auch Maßnahmen der Sicherheitsorgane auslösen könnte.
Danke für die Antworten.

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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 03:59    Titel: Re: Bilder / Rechtslage Antworten mit Zitat

PzBrig15 hat folgendes geschrieben::
Mir geht es nur um absolute Rechtssicherheit.
Die werden Sie hier auf keinen Fall finden. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde mal vermuten, daß es nicht so ein Problem ist, solche Photographien anzufertigen und zu veröffentlichen. Schließlich kann jeder anwesende die Dinger eh sehen..
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PzBrig15
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

In den letzten Wochen werden aber eingestellte Bilder in diversen Militärforen argwöhnisch von den Webmastern angesehen,weil scheinbar auch Ermittlungsbehörden diese Foren regelmäßig ansehen.
Wobei ich auf dem Standpunkt stehe,das Fahrzeuge vom Militär auf öffentlichen Straßen auch jederzeit fotografiert werden darf und diese Bilder auch veröffentlich werden können. Anders ist es in militärischen Anlagen,die weithin sichtbar mit Fotografierverbot belegt sind.
Besonders große Übungsplätze sind bei Übungen ja nicht hermetisch oder räumlich abgegrenzt.Wie ist in der Vergangenheit denn mit dem STGB § 109g verfahren worden ???
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PzBrig15
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das hier in diesem Forum keine Rechtssicherheit gegeben werden kann ist mir klar. Da aber hier sehr viel fachwissen vorhanden ist hatte ich wegen verschiedenen Sichtweisen unter Fotografen um etwas Licht in der "Dunkelkammerder Fotografen" gehofft. Hintergrund ist nämlich,das sich sehr viele "Spotter " ( Fotografen ) auf Übungsplätzen mit Ihren Kameras postieren und Fahrzeuge dort in Action-Szenen fotografieren wollen. Es geht nicht um geheime Auspähung sondern um actionreiche Fotos.
Wie kann ein Fotograf erkennen,ob in Fahrzeugen Spezialtruppen oder Spezialgerät transportiert wird. Die Fahrzeuge werden ja öfters u.a bei Tagen der ofenen Tür präsentiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.Da auf Übungsplätzen das Betreten verboten ist,sind demnach dort gemachte Bilder auch nicht gestattet.

Wie verhält es sich aber um Aufnahmen vom Rande der Übungsplätze mit Teleobjektiven und/oder bei der Anfahrt zu Übungsplätzen ?
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