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Gemeinde G hat ein Industriegebiet erschlossen. Die Firmen, die dort bauen, haben die Auflage, die Dachflächen zu begrünen, damit möglichst viel Grünfläche erhalten bleibt.
G hat auch ein Wohngebiet erschlossen. Wer hier baut, muss 1,5 KFZ-Stellplätze pro Wohnung bauen, d.h. 2 Stellplätze für ein EFH.
In der Praxis sieht es nun so aus, dass Grünflächen mit Garagen überbaut werden, die als Abstellraum, Hobbywerkstatt oder was auch immer genutzt werden, während jeder sein gutes Recht ausübt, am Rande öffentlicher Straßen zu parken.
Was hat das für einen Sinn - Auflagen zu erteilen und dann nicht danach zu schauen, dass das "Ergebnis" dieser Auflagen seinem Zweck entsprechend genutzt wird?
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