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Der Gesetzgeber erhöht die Besoldung und die Versorgung durch Änderung der entsprechenden Gesetze (BBesG und BeamtVG). Im Regelfall werden prozetuale Erhöhungen in gleichem Umfang verabschiedet.
Die bisher zuständige Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist durch die Förderalismusreform auf die Länder übergegangen. Diese müssen künftig die Besoldungsanpassung vornehmen.
IN NRW ist eine Anhebung ab 1.7.2008 verabschiedet worden.
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