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Kinder-Rechtlich Gegenstände?

 
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Miko
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 11:07    Titel: Kinder-Rechtlich Gegenstände? Antworten mit Zitat

Ich habe eine Interressante Frage: SInd KInder vor dem Gesetzt gesehen Gegenstände?
Habe mit einigen Bekannten darüber gesprochen und bin mir sehr unsicher darüber.
Bin selbst noch Jugendlich und wäre geschockt wenn dem so wäre!


BItte sehr schnell um Sachkundige antworten!
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 11:34    Titel: Re: Kinder-Rechtlich Gegenstände? Antworten mit Zitat

Miko hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine Interressante Frage: SInd KInder vor dem Gesetzt gesehen Gegenstände?
Habe mit einigen Bekannten darüber gesprochen und bin mir sehr unsicher darüber.
Bin selbst noch Jugendlich und wäre geschockt wenn dem so wäre!


BItte sehr schnell um Sachkundige antworten!


Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie weder ein Gegenstand noch eine Sache sind!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Schön wär's. Dann könnten wir unsere ja verkaufen!
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das haben Deine Freunde wohl mit "Tieren" verwechselt. Das sind rechtlich gesehen "Sachen".
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Das haben Deine Freunde wohl mit "Tieren" verwechselt. Das sind rechtlich gesehen "Sachen".


Nein, auch das nicht! Nach § 90 a S. 1 BGB sind Tiere ausdrücklich "keine Sachen". Allerdings werden auf sie im Zivilrecht grds. die für Sachen geltenden Vorschriften angewendet.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt aber auch nicht so ganz.
Wenn jemand das Tier eines anderen Tötet geht es auch im Strafrecht um Sachbeschädigung.

Was mich viel mehr interessiert, ist, worauf sich die Meinung stützt, Kinder seien Sachen? Gibt es irgendwo die Definition: Mensch ist, wer erwachsen ist?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab eine dumpfe Ahnung, dass dies (verdreht, gekürzt und durch die Mangel gedreht) aus einer vor Jahren kurz aufgeflammten Diskussion stammt, in der es um die Frage ging, wie totgeborene Föten rechtlich zu behandeln sind. - Da gab es die Regel, dass diese als "Klinikabfall" zu behandeln seien, sofern sie nicht einer bestimmten Größe (oder Alter) entsprachen. - Ich weis aber nicht, wie das jetzt geregelt ist.
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Dux
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Stimmt aber auch nicht so ganz.
Wenn jemand das Tier eines anderen Tötet geht es auch im Strafrecht um Sachbeschädigung.


Er sagte doch "im Zivilrecht". Der strafrechtsautonome Sachenbegriff ist natürlich von der (lächerlichen) Neuregelung des § 90a BGB nicht betroffen.
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Norb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Stimmt aber auch nicht so ganz.
Wenn jemand das Tier eines anderen Tötet geht es auch im Strafrecht um Sachbeschädigung.



Ist das nicht Tötung eines Wirbeltieres (wenn´s ein Wirbeltier ist natürlich Winken ) ???


Ist doch auch ein Straftatbestand
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Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich dem Vormundschaftsricher um das Zivilrecht, aber da wie gesagt im Strafrecht nach wie vor wegen Sachbeschädigung angeklagt wird, bleib der "sachliche" Charakter bei einem Tier erhalten.

Was die Wirbeltiertötung betrifft, kommt diese je nach Tatvorwurf tateinheitlich mit zur Anklage.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 12.01.05, 21:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Norb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich wieder was gelernt...


das deutsche recht is doch immer wieder spannend Lachen

Tiere können ja als " Sachen " auch gepfändet/Vollstreckt werden...

ist schon lustig...
Den Fernseher kann der Schuldner behalten, dafür wird der Hund mitgenommen...
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H.J. Simpson
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Dux
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Norb hat folgendes geschrieben::
Den Fernseher kann der Schuldner behalten, dafür wird der Hund mitgenommen...


Jaha, der Fernseher, der ist ja auch wichtig wegen der Informationsfreiheit - der Sozialhilfeempfänger muß ja ständig Nachrichten und Dokumentationen empfangen können. Vor allem nachts, auf RTL2 und VOX...
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oklaf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Norb hat folgendes geschrieben::
Den Fernseher kann der Schuldner behalten, dafür wird der Hund mitgenommen...


Jaha, der Fernseher, der ist ja auch wichtig wegen der Informationsfreiheit - der Sozialhilfeempfänger muß ja ständig Nachrichten und Dokumentationen empfangen können. Vor allem nachts, auf RTL2 und VOX...


Fragt sich was günstiger kommt.... Lachen
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