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Miko noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 11.01.05, 11:07 Titel: Kinder-Rechtlich Gegenstände? |
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Ich habe eine Interressante Frage: SInd KInder vor dem Gesetzt gesehen Gegenstände?
Habe mit einigen Bekannten darüber gesprochen und bin mir sehr unsicher darüber.
Bin selbst noch Jugendlich und wäre geschockt wenn dem so wäre!
BItte sehr schnell um Sachkundige antworten! |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 11.01.05, 11:34 Titel: Re: Kinder-Rechtlich Gegenstände? |
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Miko hat folgendes geschrieben:: | Ich habe eine Interressante Frage: SInd KInder vor dem Gesetzt gesehen Gegenstände?
Habe mit einigen Bekannten darüber gesprochen und bin mir sehr unsicher darüber.
Bin selbst noch Jugendlich und wäre geschockt wenn dem so wäre!
BItte sehr schnell um Sachkundige antworten! |
Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie weder ein Gegenstand noch eine Sache sind! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 11.01.05, 15:53 Titel: |
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Schön wär's. Dann könnten wir unsere ja verkaufen! |
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J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 11.01.05, 16:53 Titel: |
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Das haben Deine Freunde wohl mit "Tieren" verwechselt. Das sind rechtlich gesehen "Sachen". _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 11.01.05, 16:57 Titel: |
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J.A. hat folgendes geschrieben:: | Das haben Deine Freunde wohl mit "Tieren" verwechselt. Das sind rechtlich gesehen "Sachen". |
Nein, auch das nicht! Nach § 90 a S. 1 BGB sind Tiere ausdrücklich "keine Sachen". Allerdings werden auf sie im Zivilrecht grds. die für Sachen geltenden Vorschriften angewendet. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 11.01.05, 17:05 Titel: |
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Stimmt aber auch nicht so ganz.
Wenn jemand das Tier eines anderen Tötet geht es auch im Strafrecht um Sachbeschädigung.
Was mich viel mehr interessiert, ist, worauf sich die Meinung stützt, Kinder seien Sachen? Gibt es irgendwo die Definition: Mensch ist, wer erwachsen ist? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 11.01.05, 18:33 Titel: |
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Ich hab eine dumpfe Ahnung, dass dies (verdreht, gekürzt und durch die Mangel gedreht) aus einer vor Jahren kurz aufgeflammten Diskussion stammt, in der es um die Frage ging, wie totgeborene Föten rechtlich zu behandeln sind. - Da gab es die Regel, dass diese als "Klinikabfall" zu behandeln seien, sofern sie nicht einer bestimmten Größe (oder Alter) entsprachen. - Ich weis aber nicht, wie das jetzt geregelt ist. |
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Dux FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 356
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Verfasst am: 12.01.05, 00:19 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Stimmt aber auch nicht so ganz.
Wenn jemand das Tier eines anderen Tötet geht es auch im Strafrecht um Sachbeschädigung. |
Er sagte doch "im Zivilrecht". Der strafrechtsautonome Sachenbegriff ist natürlich von der (lächerlichen) Neuregelung des § 90a BGB nicht betroffen. |
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Norb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 583
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Verfasst am: 12.01.05, 12:33 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Stimmt aber auch nicht so ganz.
Wenn jemand das Tier eines anderen Tötet geht es auch im Strafrecht um Sachbeschädigung. |
Ist das nicht Tötung eines Wirbeltieres (wenn´s ein Wirbeltier ist natürlich ) ???
Ist doch auch ein Straftatbestand _________________ Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.
H.J. Simpson |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 12.01.05, 14:53 Titel: |
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Natürlich dem Vormundschaftsricher um das Zivilrecht, aber da wie gesagt im Strafrecht nach wie vor wegen Sachbeschädigung angeklagt wird, bleib der "sachliche" Charakter bei einem Tier erhalten.
Was die Wirbeltiertötung betrifft, kommt diese je nach Tatvorwurf tateinheitlich mit zur Anklage. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 12.01.05, 21:26, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Norb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 583
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Verfasst am: 12.01.05, 15:17 Titel: |
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Hab ich wieder was gelernt...
das deutsche recht is doch immer wieder spannend
Tiere können ja als " Sachen " auch gepfändet/Vollstreckt werden...
ist schon lustig...
Den Fernseher kann der Schuldner behalten, dafür wird der Hund mitgenommen... _________________ Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.
H.J. Simpson |
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Dux FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 356
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Verfasst am: 12.01.05, 22:51 Titel: |
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Norb hat folgendes geschrieben:: | Den Fernseher kann der Schuldner behalten, dafür wird der Hund mitgenommen... |
Jaha, der Fernseher, der ist ja auch wichtig wegen der Informationsfreiheit - der Sozialhilfeempfänger muß ja ständig Nachrichten und Dokumentationen empfangen können. Vor allem nachts, auf RTL2 und VOX... |
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oklaf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.01.05, 23:26 Titel: |
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Dux hat folgendes geschrieben:: | Norb hat folgendes geschrieben:: | Den Fernseher kann der Schuldner behalten, dafür wird der Hund mitgenommen... |
Jaha, der Fernseher, der ist ja auch wichtig wegen der Informationsfreiheit - der Sozialhilfeempfänger muß ja ständig Nachrichten und Dokumentationen empfangen können. Vor allem nachts, auf RTL2 und VOX... |
Fragt sich was günstiger kommt....  |
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