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Freier bestrafen, Prostituierte laufen lassen?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 14:52    Titel: Freier bestrafen, Prostituierte laufen lassen? Antworten mit Zitat

In Schweden werden Freier und Zuhaelter bestraft, die Prosittuierten selber aber nicht.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,515779,00.html

Das Gesetz gilt seit 8 Jahren und scheint die Zahl der Prosituierten erheblich verringert zu haben(In Stockholm gibt es ca. 130 Prostituierte im Verglcih zu 5000 in Oslo). Gleichzeitig haben sich die "Arbeitsbedingungen" verschlechtert, einerseits wegen weniger Kundschaft andererseits, weil die "zivilisierteren" Kunden von dem Gesetz anscheinend eher abgeschreckt werden, als die "unzivilisierteren".

Waere ein solches Gesetz in D moeglich?
Denn streng genommen handelt es sich um 2 Erwachsene, die im gegenseitigen Einverstaendnis etwas miteinander tun, aber nur der eine wird bestraft, was ja rechtlich ungewoehnlich ist. Moeglich waere natuerlich es rechtlich so festzulegen, dass die Prostituierten das immer nicht freiwillig tun, aber das waere eine bewusste Verdrehung der Realitaet, da Freiwilligkeit bei einem gewissen Teil wohl schon vorliegt.
Alternativ koennte man es vielleicht aus den gleichen Gruenden verbieten, wie es zum Beispiel verboten ist, Koerperteile von jemanden aufzuessen, selbst wenn der das will, da solche Dinge einfach nicht zu unserer Gesellschaft und unserer Vorstellung von dem was der Mensch ist und sein soll passt.

Wuerde es das Problem der Zwangsprostitution verringern?
Wuerde es zu noch erheblich mehr Grenzverkehr fuehren?
Waere so ein Gesetz eher zu begruessen oder abzulehnen?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn in Schweden auch Erhebungen ob sich die Zahl der Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Misbrauch von Kindern etc. verändert haben?
Oder freut sich dort möglicherweise die Tourismusbranche über mehr Reisen nach Thailand und der umliegenden Örtlichkeiten ?
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum wurden die Massnahmen zur sozialen Verbesserung der Frauen und Hilfen zum Ausstieg erst nach dem Gesetz eingefuehrt. Das haette vorher auch schon viel bewirken koennen.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Verbot führt mittelbar zu einer Einschränkung der Gewerbefreiheit der Prostituierten (deren Handlung ist zwar nicht verboten, kann aber faktisch nicht mehr ausgeführt werden), daher ist zu prüfen:

Art 12 GG

Vorr. "Beruf"
jede Tätigkeit, die an sich nicht offensichtlich sozialschädlich ist (+)
=> keine Sozialschädl., da Prostitution auch bisher vorhanden war (gemeint ist zB Diebstahl)
zur Sicherung des Erwerbs (+)
Deutsche, EU-Bürger (+)

Schranken:

Hier objektive Zulassungsbeschränkung, da faktisches Verbot

Vorr.: legitimer Zweck

Beispiel: Zwangsprostitution soll verhindert werden

weitere Vorr.: Berufsausübungsregelungen und subjekt. Zulassungsbeschränkungen reichen nicht aus. (mglw. +)
geeignet: +
erforderlich = mildestes Mittel (-): milderes Mittel stärkere Kontrollen
angemessen: (-) grob außer Verhältnis, da man nicht einen ganzen Berufszweig verbieten kann, um Schwarze Schafe loszuwerden; das wäre genauso wie wenn man Dönerbuden verbieten würde, weil einige Opfer von Erpressungen sind oder dort Geldwäsche vorgenommen wird.
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mfg
Klaus


Zuletzt bearbeitet von 0Klaus am 12.11.07, 19:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wuerde es zu noch erheblich mehr Grenzverkehr fuehren?


in diesem kontext schon sehr grenzwertig. Lachen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso nicht einfach die Prostitution voll legalisieren und zum Ausbildungsberuf machen?

Wenn man in unserer liberalisierten Gesellschaft das Ganze in den große Kontext stellt, stellt sich doch die Frage, warum inzwischen so ziemlich jedes sexuelle Thema liberalisiert und "nicht schlimm" sein soll, außer eben dem für sich genommen doch eher banalen Umstand, dass man das Ganze gegen Geld macht?

Und falls man dann doch der Ansicht ist, dass sexuell motivierte Zuwendungen von wirtschaftlichen Werten sittenwidrig sein sollen und auch das Festsetzen von Strafen rechtfertigt, dann sollte man doch von seiten des Gesetzgebers besser gleich richtig konsequent durchgreifen und auch die mittelbar vergütete sexuelle Dienstleistung unter Strafe stellen und klare Beweislastregelungen schaffen, meinen Sie nicht?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wieso nicht einfach die Prostitution voll legalisieren

Ist denn Prostitution verboten? Ich dachte nicht...
Da gibt's doch (sinnvollerweise) sogar entsprechende Vorschriften bzgl. der Ausübung, oder? So wie beim Bäcker, Immobilienmakler, Anwalt oder Kneipier etc. auch.
Aber wenn sich die "Servicefachkräfte" des horizontalen Gewerbes daran halten und ihre Einnahmen versteuern, dachte ich bisher, dass dem eigentlich auch jetzt schon von Rechts wegen nichts entgegen steht.
Zitat:
und zum Ausbildungsberuf machen?

Da fehlt mir gerade ehrlich gesagt die Vorstellungskraft, wie eine staatliche Anerkennung bzw. entsprechende Ausbildungsverordnung und Prüfung bei der IHK aussehen soll. Geschockt

Das eigentliche Problem dabei ist doch eher die Zwangsprostitution, die Ausbeutung bzw. die Ausnützung einer Zwangslage der Frauen (und Männer) durch Dritte, oder?

Gruß
Rena
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Wieso nicht einfach die Prostitution voll legalisieren

Ist denn Prostitution verboten? Ich dachte nicht...

Strafrechtlich? Das Strafrecht lässt inzwischen große Spielräume, die 180 a ff StGB bauen aber für organisierte Prostitution ein durchaus gravierendes Rechtsrisiko auf.

Eigentlich gemeint war allerdings die volle Gleichstellung mit anderen Berufen in der kompletten Rechtsordnung vor allem im öffentlichen Recht. Stellen Sie sich mal ein paar Kontrollfragen:

-Gehen Sie davon aus, dass man genauso leicht ein Bordell eröffnen kann (außerhalb eines Sperrbezirks) wie einen Backwarenladen oder einen Altenpflegeservice?
- Volle Gleichwertigkeit, wenn man sich selbstständig machen möchte und Föderung von der AfA als gewerbetreibende(r) Prostituierte (r) sucht?
- Volle Gleichbehandlung insbesondere dann, wenn man das Ganze im großen Stil aufziehen mag und ein eigenes Unternehmen mit Angestellten, Filialen und einem Franchisekonzept aufziehen mag?

Verboten ist da kaum etwas. Aber glauben Sie ernsthaft, dass ein Bordell in die öffentliche Auswahl einer Gemeinde z.B. mit dem Titel "Familienfreundlichstes Unternehmen im Ort" kommen würde, selbst wenn es einen Betriebskindergarten hat und sonst kein anderes Unternehmen vor Ort? Smilie

Und klar haben wir bestimmte öffentlich-rechtliche Vorschriften hinsichtlich der Prostitution. Aber welche berufsständische Kammer präsentiert sich denn mit ihrer Zuständigkeit für Prostituierte, führt Schulungen durch und vermittelt Existenzgründungskonzepte? Nichts gegen die "Handwerkskammer", aber ich werde das Gefühl nicht los, dass es hier doch noch sehr klar eine rechtlich fundierte Ausgrenzung gibt.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Eigentlich gemeint war allerdings die volle Gleichstellung mit anderen Berufen in der kompletten Rechtsordnung vor allem im öffentlichen Recht. Stellen Sie sich mal ein paar Kontrollfragen:

Das stimmt schon - allerdings kann ich auch kein Stahlwerk im Wohngebiet aufmachen. Ob eine Prostiuierte z.B. ihre Arbeitsräume (-> externe Betriebsstätte, das heimische Arbeitszimmer ist ja auch in anderen Arbeitsbereichen nur sehr eingegrenzt, und seit kurzem wohl kaum noch, anrechenbar) steuerlich geltend machen kann, weiß ich nicht. Wenn sie/er Steuern bezahlt, sollte das aber zumindest beim externen "Büro" eigentlich möglich sein, finde ich zumindest. Aber so ein paar große Bordelle mit Angestellten gibt's doch schon hier und da, oder? Zumindest als "Vermieter mit Roomservice und Serviceumgebung" oder so halt...

Von einer Gleichstellung insgesamt kann natürlich keine Rede sein, klar. Allerdings dachte ich bisher eher, dass dies - freie Ausübung ohne irgendwelche Zwänge vorausgesetzt, versteht sich - mehr im gesellschaftlichen Bereich liegt als im (wenngleich auch mit entsprechenden und wegen mir auch recht umfangreichen Auflagen verbundenen) rechtlich möglichen Bereich. Aber da kann ich mich natürlich auch irren...

Das hier fände ich jedoch mal spannend:
Zitat:
Aber glauben Sie ernsthaft, dass ein Bordell in die öffentliche Auswahl einer Gemeinde z.B. mit dem Titel "Familienfreundlichstes Unternehmen im Ort" kommen würde, selbst wenn es einen Betriebskindergarten hat und sonst kein anderes Unternehmen vor Ort? Smilie
Auf den Arm nehmen

Gruß
Rena
... erinnert sich da gerade an eine Simpsons-Folge (Maison irgendwas) ... Lachen
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Art 12 GG

Vorr. "Beruf"
jede Tätigkeit, die an sich nicht offensichtlich sozialschädlich ist (+)
=> keine Sozialschädl., da Prostitution auch bisher vorhanden war (gemeint ist zB Diebstahl)

Diebstahl war bisher auch vorhanden, also kann man aus dem bisherigen Vorhandensein nicht auf die Sozialschaedlichkeit schliessen.
Und in Osteuropa koennte sich die hiesige Prostitution, die zu entsprechenden Menschenhandel fuehrt, sehr wohl sozialschaedlich erweisen. Kann eine Sozialschaedlichkeit im Ausland hier Berufseinschraenkungen begruenden?
0Klaus hat folgendes geschrieben::

zur Sicherung des Erwerbs (+)

Aus dem Spiegel-Artikel

"Jetzt ist auch die Krankenschwester im Prinzip für das Sex-Kaufverbot. Für sie gehört Prostitution abgeschafft."Es stimmt: Glückliche Huren gibt es nicht. Die meisten, die ich im Laufe der Jahre hier kennengelernt habe, wurden schon in ihrer Jugend durch Verwandte sexuell missbraucht und haben große psychische Probleme", sagt sie. "Da ist wenig Freiwilligkeit." Wer länger dabei ist, nehme Drogen oder Beruhigungsmittel. "Das ist kein normaler Beruf. Ich wünsche allen, dass sie da wieder rauskommen.""

Ich weis nicht, ob diese Verallgemeinerung richtig ist, aber waere das eine zulaessige Begruendung sofern zutreffend oder groestenteils zutreffend(auf mehr als 80% der Prostituierten treffe die Beschreibung zu)?
0Klaus hat folgendes geschrieben::


erforderlich = mildestes Mittel (-): milderes Mittel stärkere Kontrollen
angemessen: (-) grob außer Verhältnis, da man nicht einen ganzen Berufszweig verbieten kann, um Schwarze Schafe loszuwerden; das wäre genauso wie wenn man Dönerbuden verbieten würde, weil einige Opfer von Erpressungen sind oder dort Geldwäsche vorgenommen wird.


Kontrollen scheinen in den letzten 10 Jahren nichts gebracht zu haben, im Vergleich zur Zahl der geschaetzten Faelle gibt es nur eine verschwindend geringe Zahl an Urteilen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsprostitution#Opferstruktur

"Die Schätzungen der UN belaufen sich auf eine Zahl von insgesamt 500 000 weiblichen Zwangsprostituierten in Europa."

"Es wurden im Jahr 2003 insgesamt 1.235 Opfer in Deutschland registriert. "

Die UN-Schaetzung kann natuerlich quark sein(halte den Laden nicht fuer sehr zuverlaessig), aber wenn sie stimmt, dann koennten es in D 100000 Zwangsprostituierte sein, bei 400000 Prostituierten insgesamt.
Die einzelne Zwangsprostituierte wuerde also statistisch ca. 70 Jahren warten muessen bis die Polizei gegen ihre Peiniger vorgeht.

Desweiteren waeren es dann nicht einzelne schwarze Schafe, sondern 25% waeren schwarze Schafe. Ab welchem Anteil schwarzer Schafe ist ein Vorgehen gegen alle zulaessig?

Mal abgesehen davon gaebe es dann bei einem Freier taeglich 100000 Vergewaltigungen pro Tag zusaetzlich in D!
(da bei Zwangsprostitution meiner Ansicht nach jedesmal eine Vergewaltigung vorliegt, auch wenn der Taeter vielleicht nicht schuldig ist, da er sich ueber die Situation des Opfers nicht im klaren ist.)
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass ein solches Gesetz hier möglich wäre. Denn die Aufforderung zu einer strafbaren Handlung ist ja bei uns ebenfalls strafbar, sodass sich die Bordsteinschwalbe zwangsläufig strafbar machen würde. Wie ist dieses Dilemma in Schweden gelöst?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wieso nicht einfach die Prostitution voll legalisieren und zum Ausbildungsberuf machen?


Also Hartz 4 Empfaenger muessen zu Vorstellungsgespraechen in Bordellen?
Wie war das nochmal mit den Kuerzungen bei der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit?
Schueler werden vom Berufsberater darueber informiert?

questionable content hat folgendes geschrieben::


Wenn man in unserer liberalisierten Gesellschaft das Ganze in den große Kontext stellt, stellt sich doch die Frage, warum inzwischen so ziemlich jedes sexuelle Thema liberalisiert und "nicht schlimm" sein soll, außer eben dem für sich genommen doch eher banalen Umstand, dass man das Ganze gegen Geld macht?


Der Grund ist, dass viele Menschen vom Bauchgefuehl her denken, dass bei Sexualitaet nicht alles was Spass macht auf Dauer auch unschaedlich fuer die Gesellschaft ist. Problem ist, dass die Wissenschaft dazu noch keine sicheren Aussagen machen kann, deswegen diese Unsicherheit, was denn geht und was nicht.

Abgesehen davon, wenn ich einem 15-Jaehrigen 30 Euro gebe, damit er mit mir eine Stunde Fussball spielt, wird mich kein Gericht verurteilen, gebe ich ihm aber die 30 Euro fuer 1 Stunde Sex, dann lande ich ganz schnell hinter Gittern. Wollen sie da auch eine rechtliche Angleichung?
questionable content hat folgendes geschrieben::

Und falls man dann doch der Ansicht ist, dass sexuell motivierte Zuwendungen von wirtschaftlichen Werten sittenwidrig sein sollen und auch das Festsetzen von Strafen rechtfertigt, dann sollte man doch von seiten des Gesetzgebers besser gleich richtig konsequent durchgreifen und auch die mittelbar vergütete sexuelle Dienstleistung unter Strafe stellen und klare Beweislastregelungen schaffen, meinen Sie nicht?


Kann man nicht die Frauen, es sei denn im Einzelfall wird das Gegenteil bewiesen, pauschal als Opfer betrachten?
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 14.11.07, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst mag ich bezweifeln ob alle in ihren Berufen glücklich sind.

Wenn man bedenkt, dass manche 8 h und länger am Tag an einem Fließband immer nur eine Schraube festschrauben (oder was auch immer) und dafür einen Minilohn bekommen oder andere irgendwelchen Spargel oder sonstiges Gemüse abernten müssen und dafür in einen Monat so viel verdienen wie manche im Prostitutionsgewerbe in 10 h, glaube ich, sollte man mal prüfen, was denn wirklich "sozialschädlich" ist.

Der Verfassungsgeber meinte damit mE Tätigkeiten an sich (nicht deren illegale Umsetzung), die von der Wertordnung des Grundgesetzes durch anderes Verfassungsrecht nicht toleriert werden können. So ist zB Diebstahl an sich ein Verstoß gg. das Eigentumsrecht und verboten. Auch in anderen Bereichen gibt es Schwarze Schafe, die sicherlich nicht unter 25 % liegen. Was ist mit den legalen Handwerkern, die ab und zu an der Steuer vorbei die eine oder andere Sache erledigen. Hier kann man auch nicht einfach den ganzen Berufszweig schließen.

Ich würde den Bereich Prostitution als ganz normale gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sehen, die auch in Wohnungen durchgeführt werden kann (in gewissen Rahmen, wie sonstige "nicht störende freiberufliche Tätigkeit" nach der BauNVO). Damit wäre niemand mehr von einem Bordellbetreiber/Vermieter abh., und der Zwangsbereich würde zurückgehen. Man könnte dann zB auch Regelungen einführen (zB regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen).

Zitat:
Abgesehen davon, wenn ich einem 15-Jaehrigen 30 Euro gebe, damit er mit mir eine Stunde Fussball spielt, wird mich kein Gericht verurteilen, gebe ich ihm aber die 30 Euro fuer 1 Stunde Sex, dann lande ich ganz schnell hinter Gittern. Wollen sie da auch eine rechtliche Angleichung?


Hier ist zu beachten, dass es auch Tätigkeiten gibt, die bereits bisher nur von Personen ab 18 ausgeführt werden dürfen (zB Verkäufer von indizierten Filmen in Videotheken).

Ungeachtet dessen vermittelt die Bundesagentur nicht in sittenwidrige Arbeitsverhältnisse (steht irgendwo im SGB III).

Zu Statistik wäre mal interessant, wie viele Zwangsprostituierte EG-Bürger bzw. Deutsche sind (und wie viele illegal eingereiste aus sonstwoher). Als milderes Mittel würde sich nämlich anbieten, erstmal die Tät. für alle Nicht-EU-ler zu verbieten.
_________________
mfg
Klaus
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Wenn man bedenkt, dass manche 8 h und länger am Tag an einem Fließband immer nur eine Schraube festschrauben (oder was auch immer) und dafür einen Minilohn bekommen oder andere irgendwelchen Spargel oder sonstiges Gemüse abernten müssen und dafür in einen Monat so viel verdienen wie manche im Prostitutionsgewerbe in 10 h, glaube ich, sollte man mal prüfen, was denn wirklich "sozialschädlich" ist.


Da die Art und Menge an Prostitution, die stattfindet, Einfluss

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Der Verfassungsgeber meinte damit mE Tätigkeiten an sich (nicht deren illegale Umsetzung), die von der Wertordnung des Grundgesetzes durch anderes Verfassungsrecht nicht toleriert werden können. So ist zB Diebstahl an sich ein Verstoß gg. das Eigentumsrecht und verboten. Auch in anderen Bereichen gibt es Schwarze Schafe, die sicherlich nicht unter 25 % liegen. Was ist mit den legalen Handwerkern, die ab und zu an der Steuer vorbei die eine oder andere Sache erledigen. Hier kann man auch nicht einfach den ganzen Berufszweig schließen.


Genau das wird aber beim Orgnhandel gemacht.
Denn ich sehe nicht was daran auszusetzen waere, wenn die Verwandten eines im sterben liegenden mit dessen Einverstaendnis seine Organe bei Internetauktionshaus [Name geändert] reinstellen.(wuerde ich selbst meinen Verwandten vorschlagen, wenn ich davon ausgehe, dass ich keine Chance mehr habe - ich brauch die Organe anschliessend nicht mehr)

Soweit ich weis ist der einzige Grund warum man es verbietet, der das es schwarze Schafe gibt, die von Hingerichteten, Entfuehrten oder Notleidenden Organe nehmen und deswegen viele Menschen sterben und man mit anderen Mitteln nicht glaubt diese Leute stoppen zu koennen.

Somit ist kann das Vorhandensein von schwarzen Schafen sehr wohl das Verbot eines ganzen Berufszweiges(hier Organhaendler) rechtfertigen, sofern es genug schwarze Schafe sind und diese einen entsprechend grossen Schaden anrichten.

Naechstes Beispiel, es gibt durchaus Leute die ihren Spass mit verschiedenen Drogen haben und dennoch ein normales Leben fuehren koennen. Dennoch ist der Drogenhandel an sich verboten, weil es eben unter den Drogenhaendlern "zu viele"(=alle) schwarze Schafe sind, die Drogen eben auch an Leute verkaufen, die bei dieser Droge eine zu hohe Suchtgefahr haben und sich damit ihr Leben verpfuschen.

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Ich würde den Bereich Prostitution als ganz normale gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sehen, die auch in Wohnungen durchgeführt werden kann (in gewissen Rahmen, wie sonstige "nicht störende freiberufliche Tätigkeit" nach der BauNVO).




0Klaus hat folgendes geschrieben::

Damit wäre niemand mehr von einem Bordellbetreiber/Vermieter abh., und der Zwangsbereich würde zurückgehen. Man könnte dann zB auch Regelungen einführen (zB regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen).


Dann aber auch den Organhandel freigeben und entsprechend regulieren, dann ist niemand mehr von kriminellen Organhaendlern oder chinesichen henker abhaengig.

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Abgesehen davon, wenn ich einem 15-Jaehrigen 30 Euro gebe, damit er mit mir eine Stunde Fussball spielt, wird mich kein Gericht verurteilen, gebe ich ihm aber die 30 Euro fuer 1 Stunde Sex, dann lande ich ganz schnell hinter Gittern. Wollen sie da auch eine rechtliche Angleichung?


Hier ist zu beachten, dass es auch Tätigkeiten gibt, die bereits bisher nur von Personen ab 18 ausgeführt werden dürfen (zB Verkäufer von indizierten Filmen in Videotheken).


Ja, aber der Verkauf von indizierten Filmen ist deswegen illegal, da der Kontakt von unter 18-jaehrigen mit solchen Filmen bereits verboten ist.
Aber Sex ist unter 18-jaehrigen nicht verboten, lediglich bei ueber 18-jaehrigen mit unter 18-jaehrigen ist es kritisch.

Somit sehe ich nicht wie ein Teeniebordell verboten werden koennte(also Kunden und Prostituierte sind zwischen 14 und 1Cool. Und wenn man es rechtlich sauber anstellt koennte man auch ein Bordell fuer Kunden jeden Alters mit 14-18 jaehrigen betreiben, denn Sex mit 14-18-jaehrige ist fuer Erwachsene nicht grundsaetzlich verboten.
14-18 jaehrige duerften sowieso in den Puff gehen, si duerfen ja auch in den Supermarkt gehen.

Die einzige Loesung die bleibt ist zu sagen, dass den 14-18 jaehrigen zwar Sex erlaubt ist, aber Prostitution nicht, da dass eben eine Art Sex ist, die die Jugendlichen in ihrer Entwicklung schaedigen koennte.
Was aber Jugendliche schaedigen kann, kann sehr wahrscheinlich auch erwachsene schaedigen, und muss in irgendeiner Weise ueberwacht und reglementiert werden, wie das z.b. bei Zigaretten, Alkohol und Pornovideos bereits geschieht. Und bei solchen Dingen kann man das auch nicht ganz normal in einem Wohngebiet machen, wo Kinder damit in Kontakt kommen koennen - oder kann man neuerdings neben jeder Schule problemlos einen Pornofilmverleih aufmachen?

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Ungeachtet dessen vermittelt die Bundesagentur nicht in sittenwidrige Arbeitsverhältnisse (steht irgendwo im SGB III).


Und es ist sittenwiedrig, weil es voellig harmlos und unproblematisch ist?

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Zu Statistik wäre mal interessant, wie viele Zwangsprostituierte EG-Bürger bzw. Deutsche sind (und wie viele illegal eingereiste aus sonstwoher). Als milderes Mittel würde sich nämlich anbieten, erstmal die Tät. für alle Nicht-EU-ler zu verbieten.


Wie ich das schon oefters andeutete, diese Statistik wuerde mich auch interessieren und waere bei dieser Frage natuerlich ganz entscheidend. Aber da habe ich einerseits schon gelesen, wir haetten in D 100000 oder mehr Zwangsprostituierte, die unter unmenschlichen Bedingungen gehalten werden, aber auch, dass es eigentlich keine Zwangsprostituierten gibt und praktisch alle Frauen genau wissen worauf sie sich einlassen und nachher nur ungluecklich sind, dass sie nicht genug Geld verdienen und deswegen ihren AG mit entsprechenden Luegengeschichten und Drohung einer Anzeige wegen Zwangsprostitution unter Druck setzen.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Unterbinden des Organhandels soll meines Erachtens auch das Opfer schützen. Der Staat will verhindern, dass jemand seine eigene Niere verkauft, um anschließend eine Playstation kaufen zu können. Weiterhin soll im Bereich Leben und Gesundheit nicht Angebot und Nachfrage Bestimmungsgrößen sein, sondern die Dringlichkeit.

Im Bereich Drogen ist bereits der unentgeltliche Erwerb verboten. Somit ist der Drogenhandel kein Gewerbe. Oder umgekehrt: Wären sexuelle Handlungen selbst verboten, wäre Prostitution nicht durch die Berufsfreiheit geschützt. Ungeachtet dessen wäre durchaus zu prüfen, ob bestimmte Drogen legalisiert werden können (in den NL gehts ja auch).

Zu prüfen ist, ob Prostitution Minderjähriger schädlich ist (bisher ist ab 16 erlaubt - soll aber geändert werden). Ungeachtet dessen ist das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung und die ist verfR gerechtfertigt, wenn sachliche Gründe vorliegen. Schaden Jgdl. = sachl. Grund, bei Erwachsenen tritt ein Entwicklungsschaden nicht ein oder ist hinzunehmen (Recht auf Selbstschädigung, wie beim Rauchen).

Zitat:
Zigaretten, Alkohol und Pornovideos

Wobei sich hier die Überwachung Erwachsenen ggü. stark in Grenzen hält.

Zitat:
oder kann man neuerdings neben jeder Schule problemlos einen Pornofilmverleih aufmachen?

Wenn bauplanungsrechtlich nichts entgegenspricht geht das. Insbesondere deshalb, weil für entspr. Filme nicht geworben werden darf.

Zitat:
Und es ist sittenwiedrig, weil es voellig harmlos und unproblematisch ist?

Der Begriff sittenwidrig geht auf das Anstandsgefühl der Durchschnittsbevölkerung zurück und hat weniger etwas mit Sicherheit und Ordnung zu tun. Sittenwidrig ist es zB auch, wenn jemand (zB ein Sozialleistungsträger) eine Arbeit ausschreibt in der der AN gegen Entgelt nur den ganzen Tag Mauern baut und wieder abreißt, nur damit er was zu tun hat. Die Arbeit selbst ist erlaubt. Wer das gern macht, darf einer entsprechenden Tätigkeit auch nachgehen, die Agentur darf sie nur nicht vermitteln.
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mfg
Klaus
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