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Verfasst am: 13.11.07, 06:36 Titel: Verzollung von Waren
A hat über Internetauktionshaus [Name geändert] Deutschland bei dem deutschen Handler B einen Artikel X gekauft und das Geld auf ein deutsches Konto überwiesen. Er bekommt den Artikel X nicht wie erwartet aus Deutschland, sondern aus Amerika geliefert. Ist A verpflichtet diesen Artikel zu verzollen?
Wenn er den Artikel haben möchte, muss A ihn verzollen. Alternativ kann die Ware auch zurückgesendet werden und A kann dann seinem Geld nachrennen.
In dem Online-Auktionshaus ist natürlich auch ein Artikelstandort angegeben. Des weiteren sind auch in den Bewertungen hinweise auf den Zoll zu finden.
Ob Zoll anfällt oder nicht kann ohne die Angabe von Werten und der Ware nicht gesagt werden.
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