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zweitergang Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 10
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Verfasst am: 15.11.07, 18:49 Titel: Aus dem Religionsunterricht austreten - nicht genehmigt |
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Guten Abend,
ich, habe neulich einen Test geschrieben, der bestand aus dem Unterrichtstoff von 2 Religionsstunden an 2 unterschiedlichen Tagen. Die erste Stunde war ich da, die zweite allerdings nicht und es war aufgrund von Feiertagen und einer Veranstaltung nicht möglich den Stoff nachzuholen. Der Test wurde geschrieben und ich habe der neuen Lehrerin, Alter etwa 28, gesagt, dass dies nicht möglich sei und sie benotete mir den Teil wo ich da war. Leider wusste ich nichts und bekam eine 00, also Note 6.
Ist dies denn legitim?
Zudem bin ich konfessionslos und war in der 6. Klasse aus dem Religionsunterricht ausgetreten und hab dies schriftlich von meiner Mutter festgehalten. Zu Beginn der 10. Klasse, aktuelles Jahr, bin ich dann wieder dazu gestoßen, aber nur mündlich besprochen ohne eine Bestätigung. Jetzt stehe ich bei dieser Lehrerin auf einer 5, meine Leistungen sind auch nicht optimal, aber ich habe das Gefühl, dass die Lehrerin mich unfair bewertet. Jetzt meine Frage: Darf ich jetzt aus dem Religionsunterricht wieder austreten? Da ich dadurch ja gefährdet wäre und Religion eigentlich zum Aufbessern meines Notendurchschnittes zugewählt hatte.
Meine Fragen:
1. Ist die Bewertung dieses Testes bzw. Hausaufgabenüberprüfung legitim?
2. Darf ich einfach aus dem Religionsunterricht austreten? |
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zweitergang Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 10
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Verfasst am: 15.11.07, 18:51 Titel: |
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| Anmerkung: Bin Realschüler einer 10. Klasse im Saarland und volljährig. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 15.11.07, 20:33 Titel: |
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| Zitat: | | Der Test wurde geschrieben und ich habe der neuen Lehrerin, Alter etwa 28, gesagt, dass dies nicht möglich sei und sie benotete mir den Teil wo ich da war. | Das ist doch kulant.
| Zitat: | | Leider wusste ich nichts | Das hingegen ist schlecht.
| Zitat: | | und bekam eine 00, also Note 6. | Dies hingegen ist normal.
| Zitat: | | Ist dies denn legitim? | Ja.
| Zitat: | | ich habe das Gefühl, dass die Lehrerin mich unfair bewertet. | Ich aus dem bisher Erkennbaren nicht.
| Zitat: | | Darf ich jetzt aus dem Religionsunterricht wieder austreten? | Weiß ich nicht, die Frage gebe ich weiter. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 15.11.07, 20:48 Titel: Re: Aus dem Religionsunterricht austreten - nicht genehmigt |
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Hallo,
| zweitergang hat folgendes geschrieben:: |
...... und es war aufgrund von Feiertagen und einer Veranstaltung nicht möglich den Stoff nachzuholen. |
Wie ist denn das zu verstehen?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Precision FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 261
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Verfasst am: 15.11.07, 20:53 Titel: |
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| Religiöse Intoleranz muss eben mal einen auf den Deckel bekommen. Faulheit umso mehr. Sei froh keine 6 bekommen zu haben, denn die hättest du verdient. |
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zweitergang Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 10
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Verfasst am: 15.11.07, 23:36 Titel: |
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| Precision hat folgendes geschrieben:: | | Religiöse Intoleranz muss eben mal einen auf den Deckel bekommen. Faulheit umso mehr. Sei froh keine 6 bekommen zu haben, denn die hättest du verdient. |
Was heißt denn da Intoleranz? Ich glaube schon an Gott aber kann mit dem Bodenpersonal nichts anfangen ..
Ich stehe auf ner 5 weil ich eine 3 in einem anderen Test hatte und eine 2- in einem Referat. Daher finde ich diese Benotung nicht fair. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 16.11.07, 08:24 Titel: |
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… und wenn der TE nicht an Gott glauben würde, wäre Precisions Aussage auch nicht richtiger. „Ich bin bei einem Verein nicht dabei“ hat mit Intoleranz nichts zu tun. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Willibald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 47
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Verfasst am: 16.11.07, 09:29 Titel: |
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Normalerweise ist die Teilnahme am Religionsunterricht in der Schulordnung geregelt.
Ich kenne das so:
Zu Beginn des Schuljahres wird beim nicht-konfessionellen Schüler (bzw. dessen Eltern) schriftlich nachgefragt, ob er am Religionsunterricht teilnehmen will. Mit seiner
Entscheidung liegt dann die Teilnahme verpflichtend für ihn fest oder nicht.
Damit sind auch Tests und der Besuch der Schulstunden gemeint.
Wenn Du volljährig bist, oder nach dem Schuljahresanfang erst, könnte dies Dein
Problem erklären. Aber ein wirkliches sehe ich hier auch nicht. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 16.11.07, 10:32 Titel: |
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Inzwischen hatte ich Zeit, mal etwas zu suchen.
http://www.schulpraxis.com/Vorschriften/AschO28072006.pdf
Ich hätte das gleiche vermutet, wie Willibald, aber:
| ASchO Saarland hat folgendes geschrieben:: | § 6 (2):
(2) Bei alternativen Unterrichtsangeboten kann der Schüler selbst entscheiden, an
welchem Unterricht er teilnimmt. Bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
entscheidet der Schüler selbst über seine Teilnahme; hat er sich für eine solche
Veranstaltung entschieden, so ist er für ihre Dauer zur regelmäßigen Teilnahme
verpflichtet. Die Rechte der Erziehungsberechtigten bleiben unberührt ( § 22 Abs. 2
Schulmitbestimmungsgesetz: SchumG).
Eine Abmeldung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen soll nur zum Schluss
eines Schuljahres erfolgen. Zeigt ein Schüler jedoch mangelhafte oder ungenügende
Leistungen oder ist sein Verhalten ernstlich zu beanstanden, so kann ihn der
Fachlehrer mit Zustimmung des Schulleiters von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Die Erziehungsberechtigten sind hiervon zu benachrichtigen. Der Schüler ist vor einer Entscheidung zu hören.
§ 7 (3):
(3) Die Erziehungsberechtigten können die Teilnahme der Kinder am
Religionsunterricht ablehnen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses
Recht dem Schüler zu. Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist
dem Schulleiter von den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler schriftlich
abzugeben. Die Abmeldung hat sofortige Wirkung. |
Unterstreichungen durch mich.
Danach könnte sich der Schüler abmelden, da er sich abmelden kann, wäre der Unterricht auch freiwillig, demnach könnte er auch rausfliegen.
Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang allerdings vor allem der letzte zitierte Satz. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 17.11.07, 21:10 Titel: |
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Nein, Religionsunterricht ist nicht "freiwillig", sondern "ordentliches Lehrfach". In den Stundentafeln der Realschule ist "Religion" unter "Pflichtunterricht" einsortiert; mit 2 Wochenstunden. Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist das Fach "Ethik" anzubieten (bei ausreichender Schülerzahl; > 5). Steht im "Schulordnungsgesetz" des Saarlandes. LINK _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 22.11.07, 14:34 Titel: |
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@Mitternacht
so isses auch in Rheinlandpfalz. Und die Reli. Note wird auch bei Versetzungen berücksichtigt
ich würd hier noch ein bisschen weiter gehen. Wenn man in Reli eine 6 schreibt, obwohl man teilweise im Unterricht anwesend war und Zeit zu Nachlkernen hatte, zeugt das von absoluter Interesselosigkeit. Und da passt dann eben die 6 .
Gruß
roni |
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